Montag, 28. Mai 2012

Die Fehler der zweiten Säule BVG


  1. Die 2. Säule ist überreguliert. Es müssen Gesetze und Verordnungen reduziert werden.
  2. Damit die Rechnung mit den Renten aufgeht, ist die aktuelle Gesetzgebung auf eine Kapitalmarktrendite von 4 bis 5% angewiesen. Dies geht seit Jahren nicht mehr auf.
  3. Die Rechnung geht ebenfalls nicht auf, weil Mindestzins und Mindestumwandlungssätze garantiert sind. auch diese gilt es abzuschaffen.
Je nach Schätzung werden bereits zwischen 1 und 3.5 Milliarden Franken jährlich von Jung zu alt umverteilt. Die zweite Säule ist zu einer gigantischen Umverteilungsmaschine verkommen. 
Pensionskassen sollten das Recht haben, den Versicherten bei Pensionsantritt exakt jene Rente zu zahlen, die ökonomisch stimmt. Wem die Rentenhöhe nicht passt, müsste sein Guthaben nehmen und sich auf dem Markt einen anderen Rentenanbieter suchen. 
1 bis 1.5 Millionen Arbeitnehmer erhalten dereinst Renten aus der Pensionskasse von 21'000 Franken oder tiefer - jährlich, nicht monatlich. Wer dazu eine volle AHV-Rente bezieht, kommt auf maximal 48'000 Franken. Damit lebt man nicht in Saus und Braus.
Charlotte Jacquemart in der NZZaS vom 27.5.2012, Seite 15.

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