Sonntag, 11. Juli 2010

10 Regeln zur Unterstützung des Euro

  1. Staatshilfen (Bail-outs) nur bei Einstimmigkeit der Unterstützerländer und des IWF
  2. Staatshilfen in Form von Krediten zu einem Zinssatz von 3.5% über dem europäischen Durchschnitt
  3. Verzicht der Gläubiger auf Staatsanleihen von 5% pro Jahr seit Emission
  4. Unterstütztes Land untersteht fortan einer EU-Kommission welche Sanierungsmassnahmen beschliesst
  5. keine andere Hilfssysteme, welche diese Regelungen unterlaufen, sobald diese greifen müssten.
  6. Defizitgrenze in Abhängigkeit der Schulden, diese in Abhängigkeit des BIP definieren
  7. finanzielle Strafen bei Übertreten dieser Grenze, sowie Stimmrechtsentzug
  8. Eurostat ist befugt, den Datenerhebungsprozess der nationalen Behörden zu kontrollieren.
  9. Austritt aus dem Euro-Verbund durch Mehrheitsentscheid der Mitglieder.
  10. freiwilliger Austritt jederzeit möglich.
Wolfgang Franz, Clemens Fuest, Martin Hellwig und Hans-Werner Sinn in der FAZ vom 18. Juni 2010.