...mit der Frage, was bei der Internetnutzung legal und was illegal sein solle. Um die Diskussion zu veranschaulichen, platzierte er auf seiner Homepage einen Link zu einer antirassistischen, amerikanischen Hompage, von der aus man mit weiteren Links zu Dutzenden von hetzerischen Seiten gelangen konnte. Ein anderer Link führte zu Seiten mit pornografischen Inhalten.Anzeige erstatte die Mutter vom damaligen NZZ-Journalist Pascal Krauthammer, ihrerseits Präsidentin der jüdischen Familenvorsorge. Dies im Februar 2000, kurz nach der Einführung der Antirassismusstrafnorm.
Strafrechtsprofessor Marcel Niggli amtierte als Rassismus-Experte und schrieb in seinem Gutachten, der Förderungstatbestand von Rassismus sei erfüllt. (...) Mit den Links zu den pornografischen Seiten habe er die Professorenwürde aber schwer verletzt.Stricker wurde in allen Punkte freigesprochen, bekam die Professur an der ETHZ aber nicht, ebenso bei anderen Universitäten, z.B. Dresden. Nach einen Einsatz als Software-Ingenieur bei Google studiert er jetzt an der HSG.
In Anlehnung an Andreas Kunz in der Weltwoche 3.08, Seite 14f.
Folglich lehne ich jegliche Haftung für den Inhalt von verlinkten Seiten ab. Stossend, dass man heute darauf hinweisen muss.
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