Freitag, 25. November 2011

Neues Integrationsgesetz

Mit einem neuen Integrationsgesetz sollen 3 Punkte umgesetzt werden:

Willkommensveranstaltung
An einer Informationsveranstaltungen sollen die Immigranten begrüsst und über die Rahmenbedingungen in der Schweiz aufgeklärt werden.

Vergessen wurde, ob die Immigranten den Ausführungen auch wirklich folgen können: sprachlich und intellektuell. Die Befürchtung besteht, dass man viel erzählt und Apéros auftischt, doch nichts hängen bleibt, die Veranstaltung also umsonst war.

Obligatorische Sprachkurse
Dieser Punkt hat zwei Fehler:

1. Muss man sich nur für einen Sprachkurs anmelden. Ob man dann auch teilgenommen hat und ob es auch etwas genützt hat ist irrelevant.

2. Wie sinnvoll ist es einen fremdsprachigen Topmanager einer multinationalen Unternehmung zu einem Sprachkurs zu zwingen? Integration geschieht mehr über Arbeit und Leistung als über Sprache, wobei Sprache unbestritten oft ein Türöffner für eine Arbeit ist - doch eben nicht in allen Fällen. Folglich sollte der Nachweis einer Sprachkompetenz nur für leisungsschwache Immigranten gelten. Also auch für die Frau des englischen Hedge-Fonds-Managers in Pfäffikon?

Zwingende IntegrationsvereinbarungIm Anschluss an die Willkommensveranstaltung könnte man von allen Teilnehmern die Unterschrift auf einer Integrationsvereinbarung verlangen, der sie darauf hinweist, dass von ihnen erwartet wird, dass sie nicht kriminell werden oder dem Sozialstaat zur Last fallen. So ein Zettel ist schön und gut und kann auch als Grundlage heran gezogen werden, wenn es darum geht, ob der Aufenthaltsstatus des Immigranten verlängert werden soll.

Doch nun der Tagi, ts:
Die Pflicht zum Abschluss einer Integrationsvereinbarung schliesslich wird durch die Ausschaffungsinitiative relativiert: In Fällen, in denen die Initiative eine Ausschaffung gebietet, bleibt kein Raum für eine Vereinbarung mit dem Delinquenten.
Tagi
Und deshalb lese ich den Tagi nicht!
Was steht im Vordergrund? Dass man einen unterzeichneten Zettel hat oder dass kriminelle und Sozialhilfe beziehende Ausländer ausgeschafft werden? Die Logik des Tagesanzeiger lässt auf deren politische Haltung schliessen: wirkungslos, links, falsch.
Wie sollte also Sommarugas Vorschlag angepasst werden?
  • Willkommensveranstaltung mit anschliessendem Unterzeichnen der Integrationsvereinbarung zur Bestätigung, den Inhalt verstanden zu haben.
  • Sollten Leute, die weniger als 100'000 CHF versteuern nach einem halben Jahr in der Schweiz einen Sprachtest nicht bestehen, wird die Aufenthaltsbewilligung entzogen.
Die Integrationsvereinbarung darf durchaus in diversen Sprachen aufliegen und unterzeichnet werden. Und zum Willkommensanlass dürfen die Immigranten ruhig zum Znacht eingeladen werden mit dem Motto: Alles vom Schwein ;-)

Mittwoch, 23. November 2011

Steuersituation der UBS


Die UBS verfügt in der Schweiz wegen früherer Verluste noch über Steuerguthaben von 4,7 Mrd. Fr. Wann werden Sie wieder Steuern zahlen? 
Die UBS bezahlt heute schon Steuern in der Schweiz. Wenn Sie alles einbeziehen, also Gewerbe-, Kapital-, Immobilien-, Stempel- und Mitarbeitersteuern, fliessen der Schweiz in diesem Jahr ungefähr 1 Mrd. Fr. Steuern zu. 
Und Gewinnsteuern? 
Die steuerlichen Verlustvorträge haben in der Schweiz eine Fälligkeit, und die läuft 2016 aus. Spätestens dann müssen wir die Gewinnsteuer wieder zu 100% entrichten. Ich hoffe, dass die UBS in der Schweiz genügend profitabel sein wird, um die Steuerguthaben von 4,7 Mrd. Fr. schon vor 2016 einlösen zu können. Wenn wir das früher schaffen, sind wir alle zufrieden. Dann werden wir auch gerne Gewinnsteuern bezahlen. 
Wie ist die Lage im Ausland? 
Die UBS hat weltweit latente Steuerguthaben aus früheren Verlusten von rund 26 Mrd. Fr., davon sind erst 8,2 Mrd. Fr. in unseren Büchern aktiviert. Da schlummert noch ein grosses Potenzial für die nächsten Jahre. 
Sergio Ermotti im Interview von Daniel Hug, Markus Städeli in der NZZaS vom 20. November 2011, Seite 33.

Woran scheitern Ausschaffungen?


Rücknahmeländer entziehen sich ihrer Verantwortung:
Es ist schon vorgekommen, dass die Botschaft verneint hat, dass ein auszuschaffender Landsmann Pakistaner sei. Dabei hat der gleiche Botschaftsangestellte dem Mann einige Tage zuvor Papiere ausgestellt, um ihm die Heirat mit einer Schweizerin zu erleichtern. (Pakistan)

Falsche Asylanten werden gar nicht zurück genommen:
- Afrikanische Staaten lehnen es in der Regel ab, Papiere auszustellen, wenn Kinder involviert sind oder der Betroffene ein Kinde in der Schweiz gezeugt hat.

- Staaten weigern sich grundsätzlich Reisepapiere für nicht freiwillig ausreisende, falschen Asylanten auszustellen: Algerien, Russland, Afghanistan, Iran.

- Äthiopien oder Eritrea: "da läuft im Moment gar nichts".
- Staaten weigern sich weitgehend abgewiesene Asylbewerber zurück zu nehmen: China, Bangladesch, Pakistan
- Nach einem Gespräch mit einem Botschafter/Landsmann bestreitet der Auszuschaffende seine Nationalität.

Es ist schon vorgekommen, dass die Crew von Air Algérie einen einsteigenden Rückkehrer in arabischer Sprache informiert hat, er müsse nicht heimreisen, wenn er sich renitent verhalte. (eine BfM-Quelle)

Rücknahme wird verzögert oder erschwert

- schleppende Beantwortung der Fälle (Italien)
- Rückübernahmen werden mengenmässig beschränkt (Italien)
- Rückübernahmen sind während ausgedehnten Feiertagen nicht möglich (Italien)

Wenn Rom nicht will, ist das Dublin-Abkommen faktisch ausser Kraft gesetzt.

Die Auszuschaffenden widersetzen sich:
- physische Gewalt ist an der Tagesordnung
- Naives und lasches Vorgehen der Schweizer Behörden: Auszuschaffende dürften keine Möglichkeit haben, in die Illegalität abzutauchen. Eine Ausschaffung anzukündigen und zu hoffen, dass der Auszuschaffende dann dort wartet ist naiv. Das zeigen auch die Erfahrungswerte.

Philipp Gut in der WeWo45.11, Seite 32f.

Auch gestrichene Rückschaffungen sind teuer

Der Anstieg ist rasant: Im Jahr 2008 wurden nach Angaben des Bundesamtes für Migration 3562 Rückschaffungen durchgeführt. 1314 Flüge mussten annulliert oder umgebucht werden. Was einem Anteil von 22 Prozent entspricht. 2010 fanden 5699 Rückführungen statt, und fast 4000 Flüge – nämlich exakt 3975 –mussten kurzfristig gestrichen werden. Die Annullationsquote kletterte auf 33,7 Prozent und erreichte im vergangenen Jahr einsame Rekordhöhen. Mit andern Worten: Jede dritte Ausschaffung aus der Schweiz scheitert. 
Der spektakuläre Misserfolg ist mit Kosten verbunden. Allein die Flugkosten betrugen im vergangenen Jahr 6,7 Millionen Franken. Jeder abgewiesene Asylbewerber, der per Sonderflug in sein Heimatland zurückverfrachtet wurde, verursachte der Schweiz reine Flugkosten von durchschnittlich 15 661 Franken. Die Kosten und Spesen für die fast 4000 Flugannullierungen betrugen 440 662 Franken.(...) Die Annulationsquote sei im Dublin-Bereich sogar am höchsten, heisst es bei Swissrepat, der für die Rückführung verantwortlichen Bundesstelle.
Philipp Gut in der WeWo45.11, Seite 32f.