Freitag, 8. April 2011

"Neger" nur im Zusammenhang rassistisch

Die SD verschickte im Kanton Zürich ein Flugblatt in 140'000 Haushalte, welche auf die Frage nach "Für wen es besser wäre auf dem eigenen Kontinent zu bleiben" das Wort "Neger" rein passte.
Laut Rassismus-Anwalt Daniel Kettiger gibt es keinen Freipass bei der Verwendung des Wortes "Neger": "Wenn man das Wort jemandem im Gespräch auf der Strasse an den Kopf schmeisst, mag dies noch kein Verstoss sein. Kommen aber Fäkalsprache, herabwürdigende Gesten und Handlungen hinzu, werde der Antirassismus-Artikel verletzt. So habe es Verurteilungen gegeben bei Phrasen wie "Du Sauneger" oder "Man sollte dich erschiessen, du Neger".
DAW im 20min vom 06.04.2011, Seite 3.

Nicht alles was fremdenfeindlich oder geschmacklos ist, ist strafbar. Eine Äusserung ist rassistisch und strafrechtlich zu verfolgen wenn sie die Menschenwürde in grober Weise herabsetzt. Diese Schwelle ist hier nicht überschritten.
Corinne Bouvard, Zürcher Oberstaatsanwaltschaft

Ich teile die Einschätzung überhaupt nicht. Ein solcher Entscheid ist geradezu eine Ermunterung zur rassistischen Diffamierung von Afrikanern.
Georg Kreis, Präsident der Rassismus-Kommission
Meine Meinung: Freie Rede für freie Bürger.

Paris Hilton steht nicht auf Maximalpigmentierte

Paris plauderte auch aus, dass sie am Abend zuvor mit einem Schauspieler von «Saving Private Ryan» «rumgemacht» hätte. Doch als das Licht anging, wars das mit der Romanze. Denn Hiltons Knutschpartner war Afroamerikaner. Für Paris ein No-Go: «Ich kann Schwarze nicht ausstehen. Ich würde nie einen berühren - das ist eklig.» Paris Hilton bestreitet, diese Aussagen so getätigt zu haben und hat mittlerweile einen Anwalt eingeschaltet.
zeb im Blick vom 25.03.2011

Entgegennahme von Potentatengeldern

Der Bundesrat hat Konten von Ben Ali, Ghadhafi und anderen Potentaten gesperrt. Für Banken ist die Prüfung illegaler Gelder schwieriger, sie sind ans Recht gebunden.

Die Sache ist einfach und komplex zugleich. Einfach, weil sich beim Präsidenten wie beim kleinen Bürger dieselbe Frage stellt: Aus welcher Quelle stammen die Vermögenswerte? Wenn sie nicht aus einem Verbrechen herrühren oder einer kriminellen Organisation gehören, ist die Entgegennahme erlaubt. Komplex ist die Definition, was ein Verbrechen ist und wie es nachgewiesen wird, vor allem wenn die Taten im Ausland geschehen.

Das Schweizer Recht verlangt für eine Konfiskation des Vermögens, dass die Tat auch am ausländischen Begehungsort strafbar sein muss. Was aber, wenn es dort kein Gesetz gibt, das solche Tatbestände regelt? Oder wenn ein Gesetz existiert, aber faktisch nicht angewendet wird; wenn die Bürger den Glauben daran verloren haben und damit die «Opinio necessitatis» fehlt? Was, wenn die dortigen Behörden erklären, man habe die Sache überprüft und es liege kein strafbares Verhalten vor?

In all diesen Fällen ist die angebliche Tat nicht strafbar, und die Vermögenswerte können, ja dürfen nicht konfisziert werden. Glücklich, aber etwas weltfremd, wer angesichts dessen erklärt, es sei für eine Bank einfach zu erkennen, ob Gelder eines Potentaten legal erworben wurden.

Man mag einwenden, es gebe keine vernünftige Rechtfertigung dafür, wenn der Präsident eines Landes Milliarden zur Seite schaffe. Das mag für Schweizer Verhältnisse unangemessen sein, zumal hier der Präsident jedes Jahr wechselt. Kehren wir die Frage also um: Wie viel Vermögen wäre angemessen? Gleich viel wie ein Bundesrat? Oder wie der Scheich eines Ölstaates? Es ist leider so: Über die Angemessenheit der Bezüge entscheidet nicht der Schweizer Experte, sondern die Politik des jeweiligen Landes. Die kann über Nacht ändern, und dann
ist der Regent plötzlich Persona non grata und sein Vermögen «gestohlen». Manchmal wird es vom Nachfolger übernommen, selten fällt es ans Volk. Das kann der Bundesrat nicht verhindern und eine Bank auch nicht.

Eine Beweislastumkehr bei der Kontoeröffnung, also der positive Nachweis einer legalen Herkunft des Geldes, würde leider kaum etwas ändern, denn es wäre - siehe oben - kaum einfacher zu sagen, was «legal» ist und was nicht. Und nüchtern betrachtet hätte hier ein Alleingang der Schweiz auch kaum Erfolg - er würde nur die Zusammenarbeit mit den Ländern erschweren, die keine solche Bestimmung kennen. Das sind die meisten.

Es bleibt daher nichts anderes übrig, als jede Beziehung einzeln anzuschauen.

David Zollinger in der NZZaS vom 03.04.2011, Seite 19.

Harraga –Wirtschaftsflüchtlinge im Maghreb nach Europa


  • Nur 10 – 15% der Ausreisewilligen geben dafür eine reguläre Arbeitsstelle auf.
  • Staatlicher Mindestlohn in Tunesien beträgt 250 Dinar pro Monat = 170 CHF.
  • 20'000 Immigranten auf Lampedusa, 90% davon Tunesier.

Auswanderung ist ein Business: Besitzer von kleinen Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen, Taxichauffeure, Vermittler, die pro ausreisewilligen Kandidaten eine Kommission von 100 Dinar erhalten, Fischer, die ihre alten Kähne zu guten Preisen abstossen, jüdische Goldhändler, die Müttern ihren Schmuck abkaufen, damit der Sohn nach Italien ausreisen kann. Und natürlich die Schlepper, die innert kürzerster Zeit zu ansehnlichen Vermögen kommen (Reingewinn einer Überfahrt: über 100'000 Franken).
Beat Stauffer in der NZZaS vom 03.04.2011, Seite 24

FIFA steuerpflichtig, da nicht gemeinnützig


  • Jährliche Einnahmen von mehreren Millionen Franken.
  • Eigenkapital von mehreren hundert Millionen Franken.
    (Die Rückstellungen werden für Schadenersatzklagen benötigt beim Ausfall einer WM.)

Die FIFA bezahlt der Stadt Zürich maximal eine Million Franken pro Jahr. Für Kosten wie die Sicherheit bei Besuchen von Fussballstars oder des feudalen FIFA-Sitzes kommt der Steuerzahler auf. In der Schweiz gilt ein Verein laut ZGB als gemeinnützig, wenn er keinen Erwerbs- oder Selbsthilfezweck aufweist. Damit eine Vereinstätigkeit als gemeinnützig bezeichnet werden kann, müssen auch folgende Bedingungen erfüllt sein: Einerseits muss die Tätigkeit von der Allgemeinheit als förderungswürdig betrachtet werden. Anderseits muss die Tätigkeit eine grosse Leistung im Dienste der Allgemeinheit darstellen. Von den Mitgliedern eines gemeinnützigen Vereins wird verlangt, dass sie persönliche oder finanzielle Opfer für die Sache erbringen.
Thomas Röthlisberger im Blick am Abend vom 07.04.2011, Seite 2f.

Donnerstag, 7. April 2011

Biel: Islamismus zieht erhöhte Sozialabgaben mit sich

Immer mehr Bieler sind von der Sozialhilfe abhängig. 2010 wurden 5514 Einwohner unterstützt. Auch die Nettoausgaben der Sozialhilfe haben um 13.8% auf 53.3 Mio. Fr. zugenommen. Trotz guter Wirtschaftslage sind die Aussichten düster: Es fehlen weiterhin Stellen für weniger qualifizierte Menschen.
20min vom 07.04.2011, Seite 7.

Dienstag, 5. April 2011

Immigranten aus Eritrea und Somalia

Quelle: Lukas Häuptli in der NZZaS vom 3.4.2011, Seite 10.

Zuschusssystem statt Grundeinkommen

Die Wenigverdienenden müssten nicht mehr an den Schalter im Sozialamt sondern könnten sich dank der staatlichen Gutschrift aus der Armut heben.
Für die arbeitsunfähigen oder ganz ausgesteuerten Sozialfälle würde es weiterhin eine Sozialhilfe brauchen, die auch berät und eingliedert.
Zuschusssystem ersetzt Teile der Sozialhilfe, die ganzen Prämienverbilligungen, Berufsauslagen, landwirtschaftliche Direktzahlungen, Förderung von Selbstständigen und Start-ups, etc.
Wenn manche mit einem allgemeinen Grundeinkommen die vielen Zweige der Sozialversicherung ersetzen wollen, dann kann ein Zuschusssystem einiges davon leisten. Es kann viele Sozialhilfefälle auffangen, die Subventionen an die Kassenprämien ersetzen, die Steuerrabatte für Berufsauslagen und sogar die Direktzahlungen an die Bauern.

Man hätte dann freie Landwirtschaftspreise für die Konsumenten, und arme Bauern bekämen den Zustupf. Ausserdem hätten sie stets Interesse an mehr eigenem Verdienst. Und all dies ohne Regulierungen und Bürokratie. Auch die Förderung kleiner und neuer Selbständiger würde mit dem Check für Wenigverdiener abgehakt. Sie würden anfangs gestützt, und wenn die Gewinne steigen, läuft der staatliche Zustupf aus. Kratzen sie aber stets am untern Rand, hören sie mit der Zeit wieder auf und nehmen eine Stelle an.

Der arbeitsanreizende Check für Wenigverdiener ist besser als die gängige Sozialhilfe, als nationale Mindestlöhne; er ist der echte Gegenpol zum allgemeinen Grundeinkommen.

Beat Kappeler in der NZZaS vom 3.4.2011, Seite 35.

Estland - Land der Süchtigen

14'000 Esten spritzen sich Drogen, ein Mehrfaches schnupft, isst oder raucht die illegalen Substanzen.
Die Hälfte der estnischen Fixer sind HIV-positiv, etwa 90 Prozent haben Hepatitis C. Betroffen sind vor allem junge Männer.

Vier Fünftel der Fixer sind russischsprachig, obwohl die russische Minderheit lediglich einen Viertel der Einwohner Estlands ausmacht.

Paul Flückiger in der NZZaS vom 3.4.2011, Seite 9.

Montag, 4. April 2011

Boni für Politiker

Warum also sollten ähnliche Bedingungen bei der Vergütung, wie es im Zuge der Finanzkrise von Politikern für Banker gefordert wurde, nicht auch für Politiker gelten?
Eine Verschärfung der Schuldenwirtschaft in PIIGS-Ländern und der gigantische europäische Rettungsschirm wären damit vermeidbar gewesen.
Das Gehalt eines Parlamentariers könnte sich gemäss dem Bonus-Malus-System zum Beispiel so zusammensetzen: 80% des Einkommens würde in bar ausbezahlt und 20% in Staatsanleihen, die für drei Jahre gesperrt wären. Die variable Vergütung würde voll ausbezahlt werden, wenn die Maastricht-Defizitgrenze (jährliche Neuverschuldung bis 3% in Relation zum BIP) eingehalten wird. Ein zusätzlicher Bonus könnte sogar entrichtet werden, wenn die Defizitgrenze weit unterschritten wird, oder aber der Haushaltsetat einen Überschuss ausweist. Der Malus würde aktiviert werden, wenn die Defizitgrenze überschritten wird. Man könnte z.B. eine gestaffelte Rückforderungsklausel einführen, die besagt, dass pro Prozentpunkt mit dem die Defizitgrenze von 3% in Relation zum BIP überschritten wird, ein Drittel vom Bonus weggenommen wird. Demnach würde die gesamte variable Vergütung eines Parlamentariers eingezogen, wenn die jährliche Neuverschuldung bei oder über 6% in Relation zum BIP liegt. (...) Zudem sollte erwähnt werden, dass bei Politikern natürlich noch ein übergeordneter Bonus bzw. Malus existiert: die Wiederwahl. Matthias W. Uhl auf Ökonomenstimme

Sonntag, 3. April 2011

Trauma und Resilienz

Der Trauma-Begriff wird überdehnt. Heute wird bei allen psychischen Störungen nach Trauma-Vorerfahrungen gefragt: Schizophrenie und Trauma. Depression und Trauma. ADHS und Trauma. Was Sie wollen.
Ulrich Schnyder, Zürcher Psychiater
Die therapeutische Kultur verlangt nach "Trauerarbeit": dass man sich durch den Schmerz hindurcharbeitet, um sich davon lösen zu können. Wer sich weigert, unterdrückt Gefühle, die ihn früher oder später gewaltsam einholen werden. Doch trotz Tonnen von Selbsthilfeliteratur über das überwältigende Wesen der Trauer, liegt es in der menschlichen Natur, einen Verlust zu bewältigen. Heilsam kann sein, nicht darüber zu sprechen, zu vergessen, ja, vielleicht sogar zeitweise zu sagen: Schwamm drüber.
Resilienz: Wie lange braucht ein Mensch, um sich von einem Schicksalsschlag wieder erholen zu können?
Mir gefällt das Bild vom Grashalm, der durch den Wind zu Boden gedrückt wird, Hört es zu luften auf, steht der Halm wieder auf.
Schnyder
Was - nebst dem eigenen Gemüt - beeinflusst, wie schnell der Grashalm wieder steht?
  • Fluss der Zeit, damit auch die relativierung oder das Vergessen
  • Freunde und Familie, die ihn unterstützen und schützen
  • tragende Beziehungen sind die Impfung für Resilienz
Birgit Schmid im Tagi-Magi 6/2011, Seite 14ff.

Karriere: Frauen haben die Wahl - Männer nicht

Kein Wunder, kommen viele dr „Top 50“ aus Ländern wie Indien oder China, in denen Frauen aufwärtsstreben, sobald sich ihnen einen Chance bietet. Jede Inderin ergreift die Möglichkeit zu studieren, weil das ein besseres Leben bedeutet. Sie haben gar keine Wahl. Viele westliche Frauen haben den Luxus, wählen zu können. Sie entscheiden sich gegen eine Karriere und für ein bisschen arbeiten und einen Mann, der das Geld nach Hause bringt. Man mag darin ein Dekadenzphänomen sehen: wirklich die bequeme Wahl. Während Frauen vor vierzig Jahren für Chancengleichheit kämpfen mussten, können sie sich heute wieder dem widmen, worin sie mehr Erfüllung finden, was für sie im Moment wichtiger ist. Kinder, Haus und Pilates.
Eigentlich kann man sich die ideologischen Debatten sparen bei der ewigen Frage, ob Frauen wollen und nicht können oder können und nicht wollen. Frauen müssten, ob sie wollen oder nicht. Volkswirtschaftlich ist es absurd, das Potenzial der vielen Hochschulabsolventinnen brachliegen und verkümmern zu lassen. Sie müssten: Vollzeit in hoch produktiven Berufen arbeiten, auch mal ein Wochenende im Büro verbringen, sich mit mühsamen Mitarbeitern herumschlagen, andere momentane Bedürfnisse hin oder her.
Doch Frauen entscheiden sich lieber für das gute Leben.
Birgit Schmid im Tagi-Magi 6/2011, Seite 12ff.