skip to main |
skip to sidebar
- Staatshilfen (Bail-outs) nur bei Einstimmigkeit der Unterstützerländer und des IWF
- Staatshilfen in Form von Krediten zu einem Zinssatz von 3.5% über dem europäischen Durchschnitt
- Verzicht der Gläubiger auf Staatsanleihen von 5% pro Jahr seit Emission
- Unterstütztes Land untersteht fortan einer EU-Kommission welche Sanierungsmassnahmen beschliesst
- keine andere Hilfssysteme, welche diese Regelungen unterlaufen, sobald diese greifen müssten.
- Defizitgrenze in Abhängigkeit der Schulden, diese in Abhängigkeit des BIP definieren
- finanzielle Strafen bei Übertreten dieser Grenze, sowie Stimmrechtsentzug
- Eurostat ist befugt, den Datenerhebungsprozess der nationalen Behörden zu kontrollieren.
- Austritt aus dem Euro-Verbund durch Mehrheitsentscheid der Mitglieder.
- freiwilliger Austritt jederzeit möglich.
Wolfgang Franz, Clemens Fuest, Martin Hellwig und Hans-Werner Sinn in der FAZ vom 18. Juni 2010.