Der Kanton Luzern plant im Zivilschutzzentrum in Sempach 20 bis 25 Asylbewerber unterzubringen. Dies teilte der Regierungsrat den Behörden von Sempach mit. Die Asylunterkunft soll sobald wie möglich in Betrieb genommen werden. Die Nutzung ist anschliessend auf maximal drei Jahre beschränkt.
Während andere Gemeinden Sturm laufen gegen geplante Asylzentren, erwartet man in Sempach keine Probleme. Dies, weil bereits in den Jahren 2009 und 2010 im Zivilschutzzentrum Asylbewerber untergebracht wurden und die Nutzung damals ohne Probleme verlief. «Die Sempacher Bevölkerung ist sehr offen und sieht die Notwendigkeit», sagt der verantwortliche Stadtrat, Alexander Lieb (FDP), «deshalb erwarten wir keine grossen Widerstände.»
Karin Fischer, Vorstandsmitglied der CVP Sempach, bestätigt diese Einschätzung: «Das letzte Mal haben wir sehr gute Erfahrungen gemacht.» So hätten zum Beispiel Sempacher und Asylbewerber gemeinsam Anlässe besucht. Am 12. Juni wird die Bevölkerung über die Details der geplanten Asylunterkunft informiert. An der Informationsveranstaltung soll auch Regierungsrat Guido Graf anwesend sein.
20min
Donnerstag, 31. Mai 2012
Asylanten in Sempach
Dienstag, 29. Mai 2012
Montag, 28. Mai 2012
Deutsche Kosten des Euro-Desasters
- Erste Griechenlandhilfe: 22
- Rettungsfonds EFSF: 211
- Rettungsfonds EFSM: 12
- Neuer Rettungsfonds ESM: 190
- Anleihenkäufe der EZB: 40
- Saldenausgleich der Zentralbank (Target II): 125
= Total: 600 Milliarden Euro / 600bnEUR!!!
Quelle: NZZaS vom 27.5.12, Seite 29f bezugnehmend auf eine Studie der Credit Suisse
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AHV braucht mehr Variabeln
Formeln im Rentensystem, die automatisch das Gleichgewicht herstellen.
Aktuell basiert die IV auf einem Mischindex der die Inflation vollständig, die steigenden realen Einkommen der jungen aber nur zur Hälfte berücksichtigt.
Auch Estland hat einen Mischindex, nämlich die Lohnsumme. Darin enthalten ist die Anzahl junger Beitragender, ihr Reallohn und die Inflation.
Sicher falsch ist das aktuelle Schweizer System, welches
verspricht, obwohl sich das Volkseinkommen, die Zahl der Jungen und Alten ständig ändern.
Und noch eine wahrlich neoliberale Idee zum Abschluss:
- Volkseinkommen des letzten Jahres
- längere Lebenserwartung
- geringere Zahl Junger welche einzahlen
Aktuell basiert die IV auf einem Mischindex der die Inflation vollständig, die steigenden realen Einkommen der jungen aber nur zur Hälfte berücksichtigt.
Auch Estland hat einen Mischindex, nämlich die Lohnsumme. Darin enthalten ist die Anzahl junger Beitragender, ihr Reallohn und die Inflation.
Sicher falsch ist das aktuelle Schweizer System, welches
- fixe Beitragssätze und
- fixe Renten
verspricht, obwohl sich das Volkseinkommen, die Zahl der Jungen und Alten ständig ändern.
Und noch eine wahrlich neoliberale Idee zum Abschluss:
Am besten wäre ein reines Versicherungsprinzip, kombiniert mit einer Korrekturformel. Man könnte zudem die AHV den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden schenken, mit deren voller Haftung. Das würde die Wunschzettel der Gewerkschaften und der Rentnerverbände bremsen, die künftigen Jungen nicht ruinieren und die Stabilität auf immer sichern.
Beat Kappeler in der NZZaS vom 27. Mai 2012, Seite 33.
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Die Fehler der zweiten Säule BVG
- Die 2. Säule ist überreguliert. Es müssen Gesetze und Verordnungen reduziert werden.
- Damit die Rechnung mit den Renten aufgeht, ist die aktuelle Gesetzgebung auf eine Kapitalmarktrendite von 4 bis 5% angewiesen. Dies geht seit Jahren nicht mehr auf.
- Die Rechnung geht ebenfalls nicht auf, weil Mindestzins und Mindestumwandlungssätze garantiert sind. auch diese gilt es abzuschaffen.
Je nach Schätzung werden bereits zwischen 1 und 3.5 Milliarden Franken jährlich von Jung zu alt umverteilt. Die zweite Säule ist zu einer gigantischen Umverteilungsmaschine verkommen.
Pensionskassen sollten das Recht haben, den Versicherten bei Pensionsantritt exakt jene Rente zu zahlen, die ökonomisch stimmt. Wem die Rentenhöhe nicht passt, müsste sein Guthaben nehmen und sich auf dem Markt einen anderen Rentenanbieter suchen.
1 bis 1.5 Millionen Arbeitnehmer erhalten dereinst Renten aus der Pensionskasse von 21'000 Franken oder tiefer - jährlich, nicht monatlich. Wer dazu eine volle AHV-Rente bezieht, kommt auf maximal 48'000 Franken. Damit lebt man nicht in Saus und Braus.
Charlotte Jacquemart in der NZZaS vom 27.5.2012, Seite 15.
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