Die Union war der Ganzkörpergips, den man sich nach dem Totalschaden zweier Weltkriege bewusst anlegte, um die darniederliegenden Staaten wieder aufzurichten und künftige Kriege durch freiwillige Selbsteinschränkung zu verunmöglichen. Das war verständlich und aus der Zeit heraus erklärbar. Aber anstatt den Gips, wie nach Unfällen üblich, zu lockern und abzustreifen, passierte das Gegenteil: Die Stütz- und Hilfsstruktur EU entwickelte ein Eigenleben, wurde grösser und starrer, produzierte den Euro und verselbständigte sich auf Kosten des Patienten (Europa), der heute, nehmen wir nur Griechenland, röchelnd am Boden liegt, während alles unternommen wird, um die Struktur, die ihm die Luft abschnürt, am Leben zu erhalten.
Roger Köppel in der WeWo26.12, Seite 5.
Donnerstag, 28. Juni 2012
Krankes Europa muss Gips ablegen
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Mittwoch, 27. Juni 2012
Staatsverschuldung hat politische Ursachen
Das «Gesetz wachsender Staatsausgaben» hatte der deutsche Kathedersozialist Adolph Wagner schon Ende des 19. Jahrhunderts in seiner «Grundlegung der politischen Ökonomie» formuliert. Demnach sind die wichtigsten Ursachen staatlicher Überschuldung politischer Natur, weil demokratische Regierungen ihren Bürgern gerne soziale Wohltaten versprechen, ohne sie dafür mit Steuererhöhungen belasten zu wollen.
wenn Staaten Banken retten (Finanzkrise) oder Banken Staaten retten (Schuldenkrise)
Rainer Hank in der WeWo9.12, Seite 40 und in seinem neuen Buch "Die Pleite Republik"
Breivik ist zurechnungsfähig
Dass die Gerichtspsychiater zu derart unterschiedlichen Einschätzungen von Breiviks Zustand kommen, obwohl sie sich alle gleichermassen auf die Wissenschaft berufen, zeigt: Die Schuldfähigkeit eines Täters ist eine Frage, die weit ins Philosophische hineinreicht. Kann ein mental gesunder Mensch eine solche monströse Tat überhaupt planen und durchführen? Ist Breivik angesichts seines Handelns nicht automatisch gestört und Besitzer eines kranken Gehirns? Ihn als schuldfähig zu bezeichnen, bedeutet, dass man an das Konzept des freien Willens glaubt. Tieren und kleinen Kindern spricht man einen solchen freien Willen ab. Sie handeln instinktiv und sind darum für ihr Tun nicht verantwortlich. Doch ist es bei erwachsenen Menschen wirklich anders? Können sie sich aus freien Stücken dafür entscheiden, kriminelle Handlungen zu begehen oder darauf zu verzichten?
Doch so interessant wissenschaftliche oder philosophische Diskussionen über die Existenz eines freien Willens sind: In der Justiz führen sie nicht weiter. Spricht man dem Menschen die Freiheit ab, selber entscheiden zu können, führt dies in die totale Verantwortungslosigkeit. «Das war mein Gehirn, nicht ich», könnte jeder behaupten, der eine Straftat oder ein Verbrechen begangen hat.
Anders Breivik nun für unzurechnungsfähig zu erklären, sein Handeln durch psychische Krankheit und ihn in die (geschlossene) Therapie statt ins Gefängnis zu schicken, mag eine verlockende Option sein. Wer würde nicht Breiviks Weltbild als Wahn bezeichnen? Doch wenn Breivik nicht schuldfähig ist, wer soll es dann sein? Der Mann weiss, was er will, hat fadengerade gehandelt, ist nicht verwirrt und hört auch keine Stimmen.
Alex Reichmuth in der WeWo25.12, Seite 14.
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