Mittwoch, 15. August 2012

Keine Evidenz für Gott

Ich beneide Menschen, die glauben können. Ich selbst brauche einfach ein bisschen mehr Evidenz. Wenn es einen Gott gibt: Warum macht er dann so schlechte Öffentlichkeitsarbeit? Warum lässt er so viel Leiden zu? Warum zeigt er sich nur in abgelegenen Randgebieten einigen Schafhirten, die weder lesen noch schreiben können? Wenn er schon allmächtig ist, weshalb kommt er nicht an einem Samstagnachmittag an die Zürcher Bahnhofstrasse?

Rolf Dobelli im Interview von Balz Spörri und Katia Murmann in der SonntagsZeitung vom 12.08.2012, Seite 18f.

Strukturwandel in CH-Landwirtschaft notwendig

Pro Haushalt bezahlt der Schweizer verglichen mit dem Österreicher jährlich 3000 Franken zu viel für landwirtschaftliche Produkte. Die hohen Preise und Zölle bestrafen Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen. Im Tirol ist die Landschaft besser gepflegt als in der Schweiz, die Bauern sind beweglicher und glücklicher.

Wir haben eine Million Hektar in der Schweiz. Diese müssen endlich effizient und umweltfreundlich bewirtschaftet werden. 4000 Franken Direktzahlungen im Durchschnitt sind genug. Das gibt für einen 50-Hektar-Betrieb 200‘000 Franken pro Jahr. Nicht schlecht. 20‘000 Betriebe reichen aus. Wie viele Bauern es am Schluss sein werden, soll der Markt entscheiden, nicht die Politik.

Die Schweizer Landwirtschaft muss produktiver werden. Ein Teil der jungen Bauern käme problemlos in anderen Branchen unter. Das würde die von der SVP befürchtete Zuwanderung etwas bremsen. Und wir hätten weniger unterbeschäftigte Bauern im Nationalrat.

Peter Bodenmann im Blick am Abend vom 14.08.2012, Seite 2.

Montag, 13. August 2012

Haft für Staatsverräter

Das [Steuer-]Abkommen wäre aus ganz anderen Gründen zu kritisieren. Es unterläuft unsere Souveränität und Rechtsordnung. Es legalisiert Datendiebstahl. Es schwächt das Bankgeheimnis und damit unseren Finanz- und Werkplatz. Statt in Herrliberg herumzuschnüffeln, sollten unsere Staatsanwälte wieder einmal das geltende Strafgesetz lesen: "Wer als Bevollmächtigter der Eidgenossenschaft vorsätzlich Unterhandlungen mit einer auswärtigen Regierung zum Nachteile der Eidgenossenschaft führt, wird mit Zuchthaus oder mit Gefängnis von einem bis zu fünf Jahren bestraft.
Christoph Mörgeli in der WeWo, Seite 20.