Laut Rassismus-Anwalt Daniel Kettiger gibt es keinen Freipass bei der Verwendung des Wortes "Neger": "Wenn man das Wort jemandem im Gespräch auf der Strasse an den Kopf schmeisst, mag dies noch kein Verstoss sein. Kommen aber Fäkalsprache, herabwürdigende Gesten und Handlungen hinzu, werde der Antirassismus-Artikel verletzt. So habe es Verurteilungen gegeben bei Phrasen wie "Du Sauneger" oder "Man sollte dich erschiessen, du Neger".Meine Meinung: Freie Rede für freie Bürger.
DAW im 20min vom 06.04.2011, Seite 3.
Nicht alles was fremdenfeindlich oder geschmacklos ist, ist strafbar. Eine Äusserung ist rassistisch und strafrechtlich zu verfolgen wenn sie die Menschenwürde in grober Weise herabsetzt. Diese Schwelle ist hier nicht überschritten.
Corinne Bouvard, Zürcher Oberstaatsanwaltschaft
Ich teile die Einschätzung überhaupt nicht. Ein solcher Entscheid ist geradezu eine Ermunterung zur rassistischen Diffamierung von Afrikanern.
Georg Kreis, Präsident der Rassismus-Kommission
Freitag, 8. April 2011
"Neger" nur im Zusammenhang rassistisch
Die SD verschickte im Kanton Zürich ein Flugblatt in 140'000 Haushalte, welche auf die Frage nach "Für wen es besser wäre auf dem eigenen Kontinent zu bleiben" das Wort "Neger" rein passte.
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