Freitag, 8. April 2011

FIFA steuerpflichtig, da nicht gemeinnützig


  • Jährliche Einnahmen von mehreren Millionen Franken.
  • Eigenkapital von mehreren hundert Millionen Franken.
    (Die Rückstellungen werden für Schadenersatzklagen benötigt beim Ausfall einer WM.)

Die FIFA bezahlt der Stadt Zürich maximal eine Million Franken pro Jahr. Für Kosten wie die Sicherheit bei Besuchen von Fussballstars oder des feudalen FIFA-Sitzes kommt der Steuerzahler auf. In der Schweiz gilt ein Verein laut ZGB als gemeinnützig, wenn er keinen Erwerbs- oder Selbsthilfezweck aufweist. Damit eine Vereinstätigkeit als gemeinnützig bezeichnet werden kann, müssen auch folgende Bedingungen erfüllt sein: Einerseits muss die Tätigkeit von der Allgemeinheit als förderungswürdig betrachtet werden. Anderseits muss die Tätigkeit eine grosse Leistung im Dienste der Allgemeinheit darstellen. Von den Mitgliedern eines gemeinnützigen Vereins wird verlangt, dass sie persönliche oder finanzielle Opfer für die Sache erbringen.
Thomas Röthlisberger im Blick am Abend vom 07.04.2011, Seite 2f.

Keine Kommentare: