Warum also sollten ähnliche Bedingungen bei der Vergütung, wie es im Zuge der Finanzkrise von Politikern für Banker gefordert wurde, nicht auch für Politiker gelten?
Eine Verschärfung der Schuldenwirtschaft in PIIGS-Ländern und der gigantische europäische Rettungsschirm wären damit vermeidbar gewesen.
Das Gehalt eines Parlamentariers könnte sich gemäss dem Bonus-Malus-System zum Beispiel so zusammensetzen: 80% des Einkommens würde in bar ausbezahlt und 20% in Staatsanleihen, die für drei Jahre gesperrt wären. Die variable Vergütung würde voll ausbezahlt werden, wenn die Maastricht-Defizitgrenze (jährliche Neuverschuldung bis 3% in Relation zum BIP) eingehalten wird. Ein zusätzlicher Bonus könnte sogar entrichtet werden, wenn die Defizitgrenze weit unterschritten wird, oder aber der Haushaltsetat einen Überschuss ausweist. Der Malus würde aktiviert werden, wenn die Defizitgrenze überschritten wird. Man könnte z.B. eine gestaffelte Rückforderungsklausel einführen, die besagt, dass pro Prozentpunkt mit dem die Defizitgrenze von 3% in Relation zum BIP überschritten wird, ein Drittel vom Bonus weggenommen wird. Demnach würde die gesamte variable Vergütung eines Parlamentariers eingezogen, wenn die jährliche Neuverschuldung bei oder über 6% in Relation zum BIP liegt. (...) Zudem sollte erwähnt werden, dass bei Politikern natürlich noch ein übergeordneter Bonus bzw. Malus existiert: die Wiederwahl. Matthias W. Uhl auf Ökonomenstimme
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