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Samstag, 14. April 2012

Die Weltwoche und die Roma

Wie weit darf eine Zeitung unerfreuliche, mit Tabus behaftete Realitäten abbilden? Wieweit ist es erlaubt, politisch unkorrekte oder politisch unerwünschte Missstände aufzu­decken? Es ist eine Tatsache, dass die Roma-Kriminalität in der Schweiz auf einem hohen Niveau weiter stark zunimmt. Es ist zudem ­eine Tatsache, dass für die kriminellen Akti­vitäten gezielt Roma-Kinder missbraucht ­werden. Darüber berichtete differenziert auf mehreren Seiten die letzte Weltwoche. Man kommt diesen Problemen nicht durch Klagen und Maulkörbe gegen Journalisten bei. 
Es heisst, die Darstellung solcher Miss­stände sei «rassistisch». Diesen Vorwurf ­weisen wir mit aller Entschiedenheit zurück. Rassismus entsteht dort, wo die negativen Begleiterscheinungen von Migration tabuisiert und verschwiegen werden. Es muss gestattet sein, die Abgründe des freien Personenverkehrs in Europa auszuleuchten. Die Schweiz ist beileibe nicht das einzige Land, das unter den ­Roma-Banden leidet. Die gereizte bis ­hysterische Reaktion auf unseren Artikel beweist allerdings, dass man die offene Diskus­sion dar­über scheut und verhindern will. Die Welt­woche wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass echte Missstände ans Licht kommen, damit sie diskutiert und schliesslich behoben werden können.
 Roger Köppel in der WeWo15.12, Seite 5

Freitag, 8. April 2011

"Neger" nur im Zusammenhang rassistisch

Die SD verschickte im Kanton Zürich ein Flugblatt in 140'000 Haushalte, welche auf die Frage nach "Für wen es besser wäre auf dem eigenen Kontinent zu bleiben" das Wort "Neger" rein passte.
Laut Rassismus-Anwalt Daniel Kettiger gibt es keinen Freipass bei der Verwendung des Wortes "Neger": "Wenn man das Wort jemandem im Gespräch auf der Strasse an den Kopf schmeisst, mag dies noch kein Verstoss sein. Kommen aber Fäkalsprache, herabwürdigende Gesten und Handlungen hinzu, werde der Antirassismus-Artikel verletzt. So habe es Verurteilungen gegeben bei Phrasen wie "Du Sauneger" oder "Man sollte dich erschiessen, du Neger".
DAW im 20min vom 06.04.2011, Seite 3.

Nicht alles was fremdenfeindlich oder geschmacklos ist, ist strafbar. Eine Äusserung ist rassistisch und strafrechtlich zu verfolgen wenn sie die Menschenwürde in grober Weise herabsetzt. Diese Schwelle ist hier nicht überschritten.
Corinne Bouvard, Zürcher Oberstaatsanwaltschaft

Ich teile die Einschätzung überhaupt nicht. Ein solcher Entscheid ist geradezu eine Ermunterung zur rassistischen Diffamierung von Afrikanern.
Georg Kreis, Präsident der Rassismus-Kommission
Meine Meinung: Freie Rede für freie Bürger.

Dienstag, 11. März 2008

Abstimmung am 1. Juni 2008

SVP-Initiative «für demokratische Einbürgerungen»: Nein. Die Einbürgerung ist ein Verwaltungsakt und muss begründet werden können. Bei einer Wahl durch den Pöbel ist Willkür nicht auszuschliessen, vgl. entsprechendes Bundesgerichtsurteil.

Volksinitiative «Volkssouveränität statt Behördenpropaganda» oder «Maulkorb-Initiative»: Nein. Der Bundesrat soll informieren dürfen - ja, er muss sogar! Absolute Transparenz! Jegliches Redeverbot führt zu massiven Verzerrungen und alles anderem als optimalen Ergebnissen.

neuer Gesundheitsartikel in der Bundesverfassung, Gegenvorschlag zur inzwischen zurückgezogenen SVP-Initiative «für tiefere Krankenkassenprämien»: Ja. Das Gesundheitswesen der Schweiz braucht noch etliche Reformen, bzw. Revolutionen. Den Krankenkassen mehr Macht bei der Spitalfinanzierung zu geben ist ein möglicher Schritt zur Durchbrechung starrer, planwirtschaftlicher Strukturen, welche die Kosten ausufern lassen.

Donnerstag, 6. Dezember 2007

Der richtige Umgang mit dem ARG

Das Anti-Rassismus-Gesetz (ARG) verbietet das freie Wort und schützt ausgewählte Kreise doppelt vor bestimmten Äusserungen. Ein typisches Beispiel für die Überfülle von Gesetzen und den für die freie Meinungsäusserung schädlichen Einfluss der Linken in den 90ern.

Um der SVP zuvor zu kommen, welche eine Oppositionszeitung androhte, sollte Blocher als Bundesrat nicht wiedergewählt werden, lancierte die WOZ die Zeitung "Der Schweizer". Darin ist u.a. zu lesen:
GUT ZU WISSEN:

So erkennen Sie den Rumänen:

Aussehen: Der Rumäne hat dunkles Haar, das er mit glänzender Pomade nach hinten schmiert. Seine Augen sind fast schwarz und liegen tief in den Augenhöhlen, die Stirn ist flach und breit, der Kiefer markant. Leider gleicht er ein bisschen dem Italiener. Fachleute jedoch wissen: Er ist kein südländischer Typ, sondern ein Balkantyp.

Kleidung: Der Rumäne auf Diebestour trägt abgewetzte Bluejeans und kurze, oft auch zu kleine Jacken mit grossen Taschen. Seine Füsse stecken in Turnschuhen. Wenn seine Hände in Socken stecken, heisst es: Aufgepasst!

Weitere Merkmale: Goldketten um Hals und Handgelenk, gelbe Zähne, gebrochenes Deutsch.

blö in "Der Schweizer", Nr. 1 vom 5. Dezember 2007, Seite 3, als Beilage der WOZ.
Dieses Spielen mit Stereotypen dürfte vom Antirassismusgesetz bereits betroffen sein - schön wäre, wenn dies noch abgeklärt werden könnte. Doch es wird wohl kaum strafrechtliche Konsequenzen haben, denn es ist ja satirisch gemeint. Die WOZ zieht sich damit aus der Verantwortung: "Ein satirischer Beitrag zu den Bundesratswahlen."

Das ist der richtige Ansatz im Umgang mit dem ARG: Ich schreibe satirisch und das habe ich auch schon immer getan. Ein Disclaimer erübrigt sich damit. :-)