Die Schlüsselfrage ist nicht, ob „Israelkritik“ „erlaubt“ ist – sondern, ob Kritiker ein faires, kritisch-differenzierendes oder aber ein maßlos verzerrtes und einseitiges Israelbild zeichnen. Der Antisemitismus-Verdacht wird zur Gewissheit, wenn „Israelkritiker“ das Existenzrecht Israels als jüdischer und demokratischer Staat in Frage stellen (Delegitimierung), wenn sie immer nur „Israel“, der „zionistischen Lobby“ oder gar „den Juden“ die Schuld an der palästinensischen Malaise geben (Dämonisierung) und wenn sie umstrittene israelische Militäreinsätze mit den Verbrechen der Nazis gleichsetzen (Aufrechnung und „Entsorgung“ der NS-Verbrechen).
Martin Kloke auf cicero.de vom 21.10.2010
Montag, 18. Juli 2011
Wo Israelkritik zu Antisemitismus wird
Samstag, 16. Juli 2011
Vergleichbarkeit des Holocaust
Bis Ende 1938 hatten die Sowjets etwa tausendmal so viele Menschen ermordet wie die Nationalsozialisten.
Timothy Snyder in Bloodlands – Europa zwischen Hitler und Stalin.
Die Tatsache, dass dieses Ausmass überrascht, hat nicht allein mit der einseitigen Fokussierug auf das Naziregime zu tun.
Snyder provozierte mit seinem Buch einen Skandal, indem er die Einmaligkeit des Holocaust in Frage stelle.
Urs Gehriger in der WeWo28.11, Seite 54ff.
Freitag, 8. April 2011
"Neger" nur im Zusammenhang rassistisch
Laut Rassismus-Anwalt Daniel Kettiger gibt es keinen Freipass bei der Verwendung des Wortes "Neger": "Wenn man das Wort jemandem im Gespräch auf der Strasse an den Kopf schmeisst, mag dies noch kein Verstoss sein. Kommen aber Fäkalsprache, herabwürdigende Gesten und Handlungen hinzu, werde der Antirassismus-Artikel verletzt. So habe es Verurteilungen gegeben bei Phrasen wie "Du Sauneger" oder "Man sollte dich erschiessen, du Neger".Meine Meinung: Freie Rede für freie Bürger.
DAW im 20min vom 06.04.2011, Seite 3.
Nicht alles was fremdenfeindlich oder geschmacklos ist, ist strafbar. Eine Äusserung ist rassistisch und strafrechtlich zu verfolgen wenn sie die Menschenwürde in grober Weise herabsetzt. Diese Schwelle ist hier nicht überschritten.
Corinne Bouvard, Zürcher Oberstaatsanwaltschaft
Ich teile die Einschätzung überhaupt nicht. Ein solcher Entscheid ist geradezu eine Ermunterung zur rassistischen Diffamierung von Afrikanern.
Georg Kreis, Präsident der Rassismus-Kommission
Dienstag, 7. September 2010
US- vs. Irak-Kultur
Doch zwischen Amerikanern und Irakern liegen Welten: Erstere sind gerne hemdsärmelig, in jedem Fall aber ergebnisorientiert. Letztere haben ein orientalisches Zeitverständnis und sitzen Probleme lieber aus, als sie anzugehen.Darf man nun sagen, welches Verhalten man besser findet oder ist das durch die Anti-Rassismus-Strafnorm verboten?
Ob die Amerikaner diese aufbringen werden, ist fraglich. Denn in Washington und Bagdad gehen die Uhren anders. Jenseits des Atlantiks denkt man in Wahlzyklen, an Euphrat und Tigris in Jahrzehnten und Jahrhunderten.
Inga Rogg in der NZZaS vom 5.9.2010, Seite 7.
Mittwoch, 28. April 2010
Klartext der Comedians
In einer Gesellschaft, in der das Denken und Reden zunehmend reglementiert wird, wo ganze Berufszweige wie Gleichstellungsbeauftragte oder Rassismusexperten die Öffentlichkeit nach verbalen Ausrutschern abscannen, nehmen sich Kabarettisten die Freiheit, genau dort zu wühlen, wo die meisten Verbotsschilder herumstehen.
Sie reissen Witze über die ganz heiklen Tretminen-Themen Religion und Sex. Sie nehmen sich Tabu-Minderheiten vor wie einzelne Ausländergruppen – oder sie wagen sich an Tabu-Mehrheiten wie die Frauen. Comedians sind Klartexter minus Verbissenheit.
Peter Keller in der WeWo16.10, Seite 54f.
Mittwoch, 29. Juli 2009
unlustige Gutmenschen
Wussten Sie eigentlich, dass Obama möglicherweise Verbindungen nach Polen hat?
Sein Großvater soll nämlich einen polnischen Missionar verspeist haben!
Radosław Sikorski, polnischen Aussenminister, angeklagt wegen Verstosses gegen § 257 des Strafgesetzbuches (öffentliche Beleidigungen gegen eine Person oder Gruppe aus nationalen, ethnischen oder rassistischen Gründen)
- aktuell in D: Martin Zeil, FDP, bayerischer Wirtschaftsminister, will die Bezeichnung "Neger" für ein Cola-Weissbier-Mischgetränk verbieten
- demnächst in CH 1: Zigeunerschnitzel...
- demnächst in CH 2: "ein gespritzter Weisser"?!
Donnerstag, 14. Mai 2009
Serfaus
In einem Tiroler Dorf erhielt eine jüdische Familie aus Wien kein Zimmer. Die Begründung: Das Hotel habe mit jüdischen Gästen schlechte Erfahrungen gemacht. (20min)Jede Stewardess kann bestätigen, wie mühsam orthodoxe Juden sein können. Andere Leute kommen sehr wenig mit ihnen in Kontakt, da sie überhaupt nicht integriert und in ihrer eigenen Gesellschaft in der Gesellschaft leben.
In diesem Fall leidet ein idyllisches Tiroler Bergdorf darunter. Orthodoxe Juden erklären es zu einem antisemisischen Nest, wobei die Kritik sich nicht gegen ihren Glauben richtet (obwohl jegliche Kritik an Gläubigen legitim ist), sondern gegen ihr asoziales Verhalten, welches durch das ARG indirekt geschützt und damit erlaubt wird.
Donnerstag, 30. April 2009
zusätlicher Schutz für wen auch immer
Die Anti-Rassismus-Strafnorm ist sofort abzuschaffen. Im obigen Fall wird es zur Beibehaltung des sinkenden Schulniveaus verwendet. Nur wenige Rechtsextreme wurden bereits verurteilt, primär dient sie der politischen Schädigung eines bürgerlichen, rechten Gegners.
Nachdem die neue Stadtpräsidentin sich am Sechseläuten nicht blicken liess, will sie nun an der EuroPride in Zürich mitmarschieren. (Wie mich sowas ankotzt muss ich hier eigentlich nicht schreiben.) Wir alle kennen bereits heute die Klagemöglichkeit wegen Ehrverletzung bei Beleidigungen. Nebst dem zusätzlichen Schutz für alle von links Protegierten (ARG), soll nun noch ein spezieller Schutz von Homosexuellen gegenüber Beleidigungen gesetzlich verankert werden. Dies schlägt die SP vor. Wer sonst?
Freitag, 3. April 2009
PNOS vs. Toyloy
"Sie verkörpern nur das braune Geschwür, welches die freie, unabhängige Eidgenossenschaft bereits am Auffressen ist": Mit diesen Worten beschimpfte Dominic Lüthard im vergangenen Oktober Miss Schweiz Whitney Toyloy und Vize-Miss Rekka Datta. Nun sprach ihn das zuständige Gericht IV Aarwangen-Wangen in erster Instanz vom Vorwurf des Verstosses gegen das Anti-Rassismusgesetz frei.(20min)Obwohl man Lüthard wohl treffender als "braunes Geschwür" bezeichnen könnte, ist das Urteil korrekt. Wir leben in einer "freien und offenen Gesellschaft" (was sogar die Gegner von diesem Urteil bestätigen), in der nur ein offenener Austausch stattfinden kann (war of ideas), wenn auch wirklich alles gesagt werden darf.
Wenn sich Toyloy beleidigt fühlt und dies unbedingt vor Gericht ausdiskutieren möchte, dann soll sie eine Klage wegen übler Nachrede einreichen. Das Anti-Rassismusgesetz ist abzuschaffen und verdient keine Beachtung. Hoffentlich werden auch weitere Instanzen gleich entscheiden. Betrachtet man allerding die Reaktionen von Parlamentariern, Gemeindepolitikern, Kommissionspräsidenten, etc. wird ersichtlich, wie stark unsere Verwaltung bereits von vermeintlichen Gutmenschen und tatsächlichen Zensoren durchsetzt ist. Das stimmt mich trübe im Hinblick auf die freie Meinungsäusserung in unserem "freien" Land...
Mittwoch, 1. April 2009
Anti-Rassismus-Gesetz in a nutshell
- Die Juden stehen unter einem zusätzlichen Diskriminierungsschutz, wegen dem erlitten Leid, welches die Deutschen ihnen im Zweiten Weltkrieg zugefügt haben.
- Die Deutschen dürfen nicht mit historischen Parallelen diskriminiert werden.
Freitag, 27. März 2009
Verbot von "Holocaust auf Teller"
Die Gleichsetzung von Massentierhaltung und dem Holocaust bleibt in Deutschland verboten. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Verfassungsbeschwerde von Tierschützern nicht zur Entscheidung angenommen, denen die Bildkampagne "Der Holocaust auf Ihrem Teller" untersagt worden war. (Frankfurter Rundschau)Das Bundesverfassungsgericht ist mit dem Anti-Rassismus-Gesetz in der Schweiz vergleichbar: Als Zensor der freien Meinungsäusserung. Der Schtuz von Minderheiten mündet in einer praktischen Besserstellung dieser. Besonders stossend ist dies, wenn dabei aufgrund einer "historischen Schuld" argumentiert wird und die Minderheiten durch nicht schützenswerte Gläubige repräsentiert werden.
Die PETA-Kampagne wäre zwar geschmacklos, doch sie müsste erlaubt sein.
Mittwoch, 18. März 2009
Ende des ehrlichen Feedbacks
political correctness in der Geschäftswelt: Nach einem Bewerbungsgespräch oder einem Zwischenqualifikationsgespräch kann man nicht mehr auf ehrliches Feedback hoffen. Es werden abgegriffene Floskeln wie "Andere Bewerber passen besser auf die ausgeschriebene Stelle" etc. zurückgegriffen. Dies verhindert, dass man sich aufgrund von konstruktivem Feedback verbessern kann.
"Du kommscht hier nicht rein": Der Türsteher darf heute nur noch einen Grund bringen, weshalb jemand nicht in einen Club rein kommt: "Er passe nicht ins Gesamtkonzept des Clubs." Mehr darf er nicht ausführen, weil er sonst gerade wegen Beleidigung oder der Anti-Rassismus-Strafnorm verklagt werden kann. Folglich wissen die Abgewiesenen nicht, wo ihr "Verbesserungspotential" liegt.
Samstag, 7. Februar 2009
Die Gedanken sind nicht frei
Ich glaube, es gab keine Gaskammern, ja.Welch' Ironie, dass man in einer Glaubensgemeinschaft nicht glauben darf, was man will, sondern nur "die bewiesene Wahrheit". Tragisch, dass man in der Gegenwart der individuellen Selbstdarstellung, auch nicht mehr sagen und denken darf, was man will. Im Gegenteil - eigene Meinungen können einen Straftatbestand darstellen!
Richard Williamson, Bischof in der Piusbruderschaft, in einem Interview im schwedischen Fernsehen.
Klar, wäre es mal interessant zu erfahren, wie man auf die Anzahl getöteter Juden während des Zweiten Weltkrieges gekommen ist - das steht nicht im ordentlichen Lernplan, obwohl es eine unanfechtbare Wahrheit auch in der Rechtssprechung darstellt.
Auch klar: Dumm, den Holocaust zu leugnen. Ich wüsste auch nicht, was das bringen sollte. Das ist abgeschlossene Geschichte und heute von geringer Relevanz. Doch es ist sehr stossend, dass man heute nicht mehr eigene Gedanken haben darf. Die Initiative der Schweizer Demokraten für die freie Meinungsäusserung (aka Abschaffung des Antirassismusgesetzes) kam mit gegen 80'000 Unterschriften leider zum Stillstand.
Samstag, 31. Januar 2009
PNOS verurteilt
- von wegen jüdischen Symbolen und deren Achtung halte ich mich an Stöhlker. Das Gericht auch: Freispruch.
- Punkt 4 des erwähnten Programms:
Es ist ein Irrtum (anzunehmen), der Mensch müsse in jedem Land der Erde die gleichen Rechte haben.Finde ich grundsätzlich berechtigt und wird ja auch so praktiziert. Ungleiches soll unterschiedlich behandelt werden. Die Urteilsbegründung des Bezirksgerichts aber:
Aus dem Kontext des ganzen Parteiprogramms ist zu entnehmen, dass dabei der Kerngehalt der Menschenrechte gemeint ist und nicht etwa das Stimmrecht oder die Niederlassungsfreiheit, welche nach der schweizerischen Rechtsordnung nicht allen Menschen zukommen. (az-online)
3. Punkt des Parteiprogramms: Rückführung kulturfremder AusländerMan muss natürlich vorausschicken, dass es einige Kulturfremde gibt, die zur kulturellen Bereicherung der Schweiz beitragen und vielleicht sogar noch zur wirtschaftlichen. Doch auch das Gegenteil ist der Fall und dazu kommt oft noch eine Strapazierung der Sicherheit und eine Belastung des Justizapparats.
Angesichts des gescheiterten Multi-Kulti-Experiments (friedliche Gesellschaft in der Gesellschaft), dürfte man zumindest über Massnahmen im Umgang mit solchen Personen disktuiert werden. Schade und stossend, dass das ARG den politischen Diskurs darüber verbietet.
Mittwoch, 12. November 2008
eingeschnappte Juden
So antwortete Jurek Becker zur Verwunderung aller nicht jüdischen Anwesenden einmal auf die Frage, wie man als Jude heute noch in Deutschland leben könne, er verbitte sich diese antisemitische Bemerkung. (Welt online)Wow, so wird Antisemitismus heute also ausgelegt... Und wir unterstützen diese Ansicht durch spezielle Rechte und Institutionen?!
Auch folgender Satz in der FAZ war für den Zentralrat der Juden höchst empörend:
In der von Michel Friedman, einem Juden, moderierten Talkshow auf N24 hatte sich Wulff trotz entsprechender Nachfragen nicht von seiner Wortwahl distanziert.Der Zentralrat, bzw. deren Generalsekretär Stephan J. Kramer, findet diese Formulierung
"ohne Zweifel in der Wirkung ausgrenzend und zielt zudem auf antisemitische Reflexe des Lesers": es sei in keiner Weise ersichtlich, in welchem Zusammenhang die Religionszugehörigkeit von Michel Friedman mit seiner Arbeit als Moderator stünde. (Tagesspiegel)Nun, das ist relativ einfach zu erklären: Wulff zog die Parallele zwischen der gegenwärtigen Hetzte gegen Manager zu jener gegen die Juden in der Rezession der 20er-Jahre. Entsprechend hinterfragt der Journalist der FAZ die Unabhängigkeit und die Eignung des Moderators zu diesem Thema. War jetzt nicht so schwierig zu verstehen, oder? Aber wir sind es uns ja langsam gewöhnt, dass sich der Zentralrat in einer ständigen Empörung befindet. Solche Mimosen kann ich nicht ernst nehmen. Wieso berichtet man überhaupt noch darüber?
Donnerstag, 6. November 2008
Meinungsäusserungsfreiheit
In einer satirischen Sendung verstösst das Wort «Neger» nicht gegen das Rassismusgesetz. DRS-Ombudsmann Achille Casanova hat deshalb eine Beanstandung gegen eine Radiosendung zurückgewiesen, in der es am Rand um Barack Obama ging. (20min)Ich möchte absolute Meinungsäusserungsfreiheit. Deshalb ist diese Seite auch schon länger als Satire gekennzeichnet. Schade, dass es nur so möglich ist.
Dienstag, 17. Juni 2008
Unfreie Rede
Das Anti-Rassismus-Gesetz ist ein "konfuses Zensurinstrument mit Willkür-Potential". Es ist unnötig, da es Äusserungen zu einem Offizialdelikt erklärt, welche allein schon Geschmack und Anstand verbieten. "Solche Erwägungen allerdings fallen nicht in die Zuständigkeit der Kriminalisten". Die entsprechenden Strafverfahren sind für die Betroffenen unangenehm und rein politisch motiviert. Es handelt sich um ein überflüssiges und gefährliches Gesetz, dessen Problematik sich u.a. im Fall "Die Rätoromanen vs. Die Weltwoche" offenbart.
Mit dem Zusatz, der das Leugnen eines Völkermordes unter Strafe stellt, hat das ARG drüber hinaus eine inquisitorische Dimension in unser Strafrecht gebracht, die den Grundrechten der Forschungs- und Meinungsäusserungsfreiheit zuwiderläuft. (...) Die Anti-Rassismus-Strafnorm hat die historische Streitfrage damit endgültig zum Dogma erhoben, das nicht öffentlich in Frage gestellt werden darf. (...) Es kann nicht sein, dass Richter, Anwälte, Parlamente und Regierungen abschliessend verbindliche historische Urteile fällen, die in einer offenen Gesellschaft dem freien Wettstreit des besseren Arguments überlasen werden müssen.
Alex Baur in der WW24.08, Seite 9.
Donnerstag, 24. Januar 2008
Scheiss ARG
Der Fall illustriert die Untauglichkeit der damals sicher in bester Absicht vom Schweizervolk angenommenen Antirassismusstrafnorm. Man hoffte wohl, taktlosen Unsinn und gegen einzelne Bevölkerungsgruppen gerichtete Schmähungen durch sprachpolizeiliche Verbote aus der Welt zu schaffen. Es war gut gemeint, aber das Gesetz funktioniert nicht. Der Paragraph ist nicht nur zu einem Damoklesschwert für publizistische Tätigkeiten geworden, weil er den freien Austausch von Argumenten mit der Aussicht auf strafrechtliche Verfolgung oder moralische Ächtung behindert, sondern er greift, was seine Befürworter immer verneint haben, tatsächlich in wissenschaftliche Auseinandersetzungen ein.Das Interview zum ARG mit Daniel Jositsch ist so gut, dass ich ALLEN empfehle, zumindest diese Ausgabe der Weltwoche käuflich zu erwerben. Generell ist diese Ausgabe dermassen gut, dass ich von einem Zusammenfassen sämtlicher guter Artikel diese Woche absehe. Blogpause.
Wie abscheulich bestimmte Meinungen und Einschätzungen auch immer sein mögen, sie sind mit Argumenten und nicht mit dem Gesetzbuch zu bekämpfen.
Roger Köppel in der Weltwoche 4.08.
Samstag, 19. Januar 2008
2 umstrittene Blocher-Standpunkte
- seine Rede vom 1. März 1997 in Oerlikon über die Schweiz im Zweiten Weltkrieg vertrieben. Sie hatte ein gerichtliches Nachspiel. Die Schlagzeile im «Sonntags-Blick» am nächsten Tag, «Blocher: Den Juden geht es nur ums Geld», hatte den Redner veranlasst, die Justiz in Bewegung zu setzen, ohne Erfolg. Seine Ehrverletzungsklage gegen die Zeitung fiel wie ein Bumerang in Form einer richterlichen Strafanzeige wegen Verstosses gegen die Rassismusstrafnorm auf Blocher zurück.
- Vorhanden ist ebenso Blochers Text im «Tages-Anzeiger» vom 14. April 2003 gegen den Filz in Politik und Wirtschaft. Darin unterstellt er unter anderem dem damals eben abgewählten Kantonsrat Jean-Jacques Bertschi (fdp.), er habe die Zugehörigkeit zur kantonsrätlichen Bildungskommission dazu genutzt, um sich Aufträge für seine private Schulungsfirma zu sichern. Bertschi wies den Vorwurf begründet zurück (...) briefliche Bestätigung der Zürcher Bildungsdirektorin Regine Aeppli. Demnach hat er während seiner Zeit in der Bildungskommission von der Bildungsdirektion keinen Auftrag erhalten. (aus der NZZ)
Dieser Artikel ist auf der Homepage nicht mehr verfügbar. Er könnte wegen unterschiedlicher rechticher Beurteilung Anlass zu unnötigen Auseinandersetzungen geben.Dies deutet darauf hin, dass er dort falsch gelegen sein könnte. Nicht so jedoch bei den "Verstössen gegen die Antirassimusstrafnorm". Ich hoffe, dass dies nochmals in die Diskussion kommen wird und Blocher damit gegen das ARG mobilisieren kann.
Sollte es in Zukunft zu Prozessen bez. Blochers (vergangene und zukünftige) Aussagen kommen, profitiert bestimmt der Alt-BR selber. Mit seiner PR-Maschinerie wird er sich die Paranoia seiner Gefolgschaft zu Nutze machen. Die Folge? Eine hohe Mobilisierung bei SVP-Sympathisanten.
Michael Stotzer in einem NZZ-Kommentar.
Donnerstag, 3. Januar 2008
«Geht dahin zurück, wo ihr herkommt»
Diène besuchte die Schweiz fünf Tage lang. Nach der Veröffentlichung eines Vorberichts empörte sich der senegalesische Jurist, dass schon just die Nennung seiner Herkunft «das beunruhigende Auftreten einer fremdenfeindlichen Kultur» zeige.Aus der UN-Vollversammlung können Staaten ausgeschlossen werden, die «eklatant» gegen die Menschenrechte verstossen. Trotzdem sind Länder wie Saudi-Arabien, China oder Kuba klar aufgenommen worden.
Verständlicherweise pickte Doudou Diène jedoch zuerst die rassistische Rosine Schweiz zur Überprüfung heraus: Nirgendwo lassen sich komfortabler unter Applaus des linksliberalen Mainstreams Menschenrechtsverletzungen aufspüren als hierzulande.
So kritisierte Diène, bei uns würde in politischen Auseinandersetzungen «das Leitmotiv des ausländischen Kriminellen» verstärkt. Wobei wohl korrekter wäre zu sagen, dass nicht die Politik dieses «Leitmotiv» verstärkt, sondern die Realität: Hier sind nun einmal rund achtzig Prozent der Untersuchungshäftlinge europäische und nichteuropäische Ausländer.
Christoph Mörgeli in der WW14/07.Also was...? Darf man sich nun ab diesem Urteil von Dième nicht mehr mit der Schweiz identifizieren? Auch nicht mehr sagen, dass man Schweizer ist, weil dies rassistisch/nationalistisch gegenüber einem Ausländer ist?
Bei einem Besuch der Schweiz im Januar 2006 beispielsweise sprach er von fremdenfeindlichen Tendenzen, weil "die Verteidigung der nationalen Identität im politischen Diskurs und in den Medien immer grösseres Gewicht" erhalte. (wiki)
Ausserdem sagte er, es gäbe in der Schweiz "eine bedeutende Zahl von Vorfällen, in denen Polizeigewalt rassistisch gefärbt" sei. (wiki)Oder sind sie vielleicht "statistisch gefärbt"?
Zum Schäfchenplakat:
«Wissen Sie, was die Aussage des Plakates war?», wiederholte ich. «Die SVP sagte, sie wolle damit sagen, dass die Stimmbürger sicherer würden, oder irgendetwas in diese Richtung.» Für ihn sei aber der Inhalt des Posters nicht gut, dies sähen auch viele Medien so. Und er möchte hinzufügen, dass Frau Calmy-Rey an einer Pressekonferenz geäussert habe, dieses Plakat stünde im Widerspruch zur Ethik der Schweiz. Dasselbe habe Herr Couchepin gesagt. «Aber», fragte ich erneut, «um was ging es bei diesem Plakat?» – «Formell ging es darum, dass wir uns sicherer fühlen, wenn die schwarzen Schafe aus dem Land geworfen werden.» – «Wer ist das schwarze Schaf?» – «Das schwarze Schaf ist das schwarze Schaf.» – «Und warum», lachte ich, «ist es das schwarze Schaf?» Es war ein bizarrer Dialog. Ich war mir ziemlich sicher, dass er die präzise Antwort wusste. Aber er wollte sie partout nicht geben, da sie nicht in seine Sicht der Dinge passte.Da probieren also ein paar wenige Schwarze mit Unterstützung von linken "Über"-Humanisten durch Briefe auf sich aufmerksam zu machen. Und der UNO-Berichterstatter hört auf sie und ignoriert dabei den wahren Rassismus auf der Welt. Auch diese Prioritätensetzung macht ihn unglaubwürdig und überflüssig, gleich wie das Antirassismusgesetz (ARG).
«Warum, Monsieur Diène, haben Sie die Schweiz ausgewählt und nicht zum Beispiel Darfur und den Sudan?» (...) «In den Sudan wollte ich gehen, aber die Sicherheitssituation erlaubt es nicht. Ich wähle Länder nach bestimmten Kriterien aus. Ein hauptsächliches ist die Anzahl Vorwürfe, die ich erhalte, Briefe von Nichtregierungsorganisationen, NGOs, und von Individuen, Opfern von Diskriminierung. Und aus der Schweiz habe ich viele bekommen.» – «Wie viele?» – «Ich habe sie nicht gezählt.» – «Welche NGOs haben geschrieben?» – «Cran. Das ist eine Abkürzung und bedeutet Komitee der..., Komitee der..., also, es sind die Afrikaner in der Schweiz.» – «Cran ist die einzige NGO?» – «Nein, auch SOS Rassismus in Genf hat sich gemeldet.» Sowohl Cran (Carrefour de Réflexion et d’Action contre le Racisme anti-Noir en Suisse) wie SOS Rassismus sind kleine Organisationen mit wenig Kundschaft und noch weniger Geld, die, so scheint es, ihre geringe Bedeutung durch aufgedrehte Lautstärke wettzumachen versuchen.
Doudou Diène interviewt von Eugen Sorg in der Weltwoche 45/07.
