- von wegen jüdischen Symbolen und deren Achtung halte ich mich an Stöhlker. Das Gericht auch: Freispruch.
- Punkt 4 des erwähnten Programms:
Es ist ein Irrtum (anzunehmen), der Mensch müsse in jedem Land der Erde die gleichen Rechte haben.Finde ich grundsätzlich berechtigt und wird ja auch so praktiziert. Ungleiches soll unterschiedlich behandelt werden. Die Urteilsbegründung des Bezirksgerichts aber:
Aus dem Kontext des ganzen Parteiprogramms ist zu entnehmen, dass dabei der Kerngehalt der Menschenrechte gemeint ist und nicht etwa das Stimmrecht oder die Niederlassungsfreiheit, welche nach der schweizerischen Rechtsordnung nicht allen Menschen zukommen. (az-online)
3. Punkt des Parteiprogramms: Rückführung kulturfremder AusländerMan muss natürlich vorausschicken, dass es einige Kulturfremde gibt, die zur kulturellen Bereicherung der Schweiz beitragen und vielleicht sogar noch zur wirtschaftlichen. Doch auch das Gegenteil ist der Fall und dazu kommt oft noch eine Strapazierung der Sicherheit und eine Belastung des Justizapparats.
Angesichts des gescheiterten Multi-Kulti-Experiments (friedliche Gesellschaft in der Gesellschaft), dürfte man zumindest über Massnahmen im Umgang mit solchen Personen disktuiert werden. Schade und stossend, dass das ARG den politischen Diskurs darüber verbietet.
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