Dienstag, 17. Juni 2008

Unfreie Rede

Unter diesem Titel spricht mir Alex Baur wieder einmal aus dem Herzen!

Das Anti-Rassismus-Gesetz ist ein "konfuses Zensurinstrument mit Willkür-Potential". Es ist unnötig, da es Äusserungen zu einem Offizialdelikt erklärt, welche allein schon Geschmack und Anstand verbieten. "Solche Erwägungen allerdings fallen nicht in die Zuständigkeit der Kriminalisten". Die entsprechenden Strafverfahren sind für die Betroffenen unangenehm und rein politisch motiviert. Es handelt sich um ein überflüssiges und gefährliches Gesetz, dessen Problematik sich u.a. im Fall "Die Rätoromanen vs. Die Weltwoche" offenbart.
Mit dem Zusatz, der das Leugnen eines Völkermordes unter Strafe stellt, hat das ARG drüber hinaus eine inquisitorische Dimension in unser Strafrecht gebracht, die den Grundrechten der Forschungs- und Meinungsäusserungsfreiheit zuwiderläuft. (...) Die Anti-Rassismus-Strafnorm hat die historische Streitfrage damit endgültig zum Dogma erhoben, das nicht öffentlich in Frage gestellt werden darf. (...) Es kann nicht sein, dass Richter, Anwälte, Parlamente und Regierungen abschliessend verbindliche historische Urteile fällen, die in einer offenen Gesellschaft dem freien Wettstreit des besseren Arguments überlasen werden müssen.
Alex Baur in der WW24.08, Seite 9.

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