Freitag, 20. Juni 2008

Bundesstaat EU

Die Abstimmungsvorlagen über die Weiterführung der bilateralen Verträge mit der EU werden mit dem Entscheid über die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien kombiniert. Ein Referendum, welches v.a. gegen die Ausdehnung ergriffen würde, wird damit aussichtslos. Ich sehe mich an der Nase herumgeführt. Die Versprechen von 1999, als man über die Bilateralen Abkommen abzustimmen hatte, betreffend der Schweizer Volkssouveränität über die Zuwanderung, sehe ich als gebrochen durch diese beispiellose Arroganz der classe politique.

Das Argument für die Zusammenlegung formuliert Widmer-Schlumpf wie folgt:
Die Schweiz würde eine Benachteiligung einzelner Kantone auch nicht tolerieren.
Das ist zwar richtig, der Analogieschluss ist aber unzulässig: Die Schweiz ist ein Bundesstaat, die EU gemäss Selbstdeklaration ein Staatenbund.
Wozu auch braucht ein Staatenbund, der angeblich kein Bundesstaat sein will, eine Verfassung samt Hymne, Präsident und Aussenminister?
Roger Köppel in der WW25.08, Seite 9.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Ich dachte du hättest morgen deine letzte Prüfung!?! Lernst du überhaupt?