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Donnerstag, 13. Oktober 2011

Forderungen der Interessengemeinschaft Antifeminismus (IGAF)


  1. Eine für Behörden und Justiz bindende und widerspruchsfreie geschriebene Verfassung mit individuell einklagbaren Rechten, unabhängig vom Geschlecht. Das Verbot von Gruppenrechten wie zum Beispiel Frauenquoten ist in der Verfassung festzuschreiben.
  2. Die Streichung des Gleichstellungsgebots in der Bundesverfassung. Das Gleichstellunggebot ist totalitär und nicht vereinbar mit dem Gleichberechtigungsgebot.
  3. Die Schliessung sämtlicher Gleichstellungsbüros. Diese werden dazu missbraucht, feministische Propaganda zum Schaden der Hälfte der Bevölkerung, des Mannes, zu betreiben und die Frauenprivilegien ständig auszubauen.
  4. Die völlig unwissenschaftlichen Studiengänge zu Geschlechterfragen (sogenannte Gender-Studies) haben an den Universitäten nichts verloren. Entsprechende Bachelor-, Master- und Professorentitel sind abzuerkennen, da sie den falschen Anschein einer wissenschaftlichen Ausbildung vermitteln.
  5. Das gemeinsame Sorgerecht für unverheiratete und geschiedene Paare sowie eine Strafnorm für Kindsentzug und den Verlust des Sorgerechts für Elternteile, welche dem anderen Elternteil den Kontakt mit dem Kind verwehren.
  6. Ein Verbot der Abtreibung oder ein Mitspracherecht des Vaters oder eines dem Abtreibungsrecht der Mutter analoges väterliches Recht auf Abstandnahme von der Vaterschaft.
  7. Gleiches Rentenalter für Mann und Frau.
  8. Obligatorischer Militär-/Zivildienst oder Wehrpflichtersatz für alle Frauen.

René Kuhn in der WeWo45.10, Seite 24.

Islam unverträglich mit westlichen Werten


Die Scharia steht auf allen Ebenen im Widerspruch zum deutschen Grundgesetz sowie zu allen anderen europäischen Verfassungen. Das Verhältnis der Scharia zum Grundgesetz ist wie Feuer und Wasser.Dr. Bassam Tibi, Professor für Internationale Beziehungen an den Universitäten Göttingen und New York, moderater Muslim
Wir sind geflüchtet um hier ein freies Leben führen zu können, und jetzt werden wir von der gleichen Entwicklung bedorth.Mina Ahadi, Zentralrat der Ex-Muslime Schweiz, deren Mann im Iran hingerichtet wurde 
Viele europäische Länder sind im Begriff, sich demographisch selbst abzuschaffen, und wir schauen zu. Eine Gesellschaft, die sich nicht mehr fortsetzt, ist nicht nachhaltig.Eva Herman, ehemalige ARD-Tagesschau-Sprecherin

Freitag, 22. Juli 2011

Glaubens-, nicht Religionsfreiheit

In Artikel 15 (BV) ist lediglich von «Glaubens- und Gewissensfreiheit» die Rede. Zwischen Religionsfreiheit und Glaubens- und Gewissensfreiheit besteht ein fundamentaler Unterschied: Die Glaubens- und Gewissensfreiheit bedeutet, dasssämtliche Mitbürger das Recht haben, das zu glauben und zu verkünden, was sie für richtig halten: Gott, Jahwe, Allah, Buddha, Ritter, Tod und Teufel. Religionsfreiheit müsste als viel weiter gefasster Begriff jeden Unfug und jedes Unrecht zulassen, die im ­Namen einer Religion verübt werden: Hexenverbrennungen, Ketzerfolterungen, Steinigung, Genitalverstümmelung oder Zwangsheirat.

Unsere Glaubensfreiheit garantiert jedem Menschen das Recht auf seinen persönlichen Glauben. Glauben wiederum bedeutet nach Hebräer 11, 1 die innere Überzeugung von ­Unsichtbarem. Der äusserliche Ausdruck der Religionen ist – streng genommen – durch die schweizerische Bundesverfassung nicht ausdrücklich geschützt. Dies gilt für den Betruf des Muezzins wie für das christliche Glockengeläut. Für die Burka wie für das Kruzifix. Für das Minarett wie für den Kirchturm. So leid mir der Kirchturm täte – als ehemaligem Kirchenpfleger.
Christoph Mörgeli in der WeWo29.11

Montag, 21. Dezember 2009

autoritäre Schweiz demokratisch verworfen

1934, unter dem starken Einfluss der Erfolge Mussolinis und der Nationalsozialisten, reichten die jungen Garden der Katholisch-Konservativen (damals KK, heute CVP) und Fröntler ihr Volksbegehren „für eine Totalrevision der Bundesverfassung“ ein. Die Initianten strebten nicht weniger als die Umgestaltung der liberalen Basisdemokratie in einen autoritären Führerstaat an, sie wollten explizit das Verbot der Einbürgerung von Juden durchsetzen.
Urs Paul Engeler in der WW51.09, Seite 14f.
Das Begehren wurde dann abgelehnt, lediglich FR, VS und AI stimmten zu.

Dienstag, 24. Juni 2008

abgehobene EU-Kommissionäre

EU-Berufspolitiker entfernen sich von den Bürgern. Bester Beweis ist das irische Unverständnis für das "kryptische" Abkommen von Lissabon: "350 mit juristischem Jargon überladene Seiten, die einhellig als unleserlich bezeichnet werden".
Allerdings wird die Argumentation für mehr Transparenz und die Möglichkeit direktdemokratischer Mitbestimmung bei grossen politischen oder wirtschaftlichen Entscheidungen auch in Europa nicht überall geteilt. Diese komplizierten demokratischen Prozesse seien zu schwerfällig und zeitraubend, wird eingewandt.
Ich habe nichts gegen Expertenkommissionen - sind meist fähiger als der gemeine Pöbel und effizienter als die Demokratie. Doch Vorlagen, welche demokratisch gebilligt werden müssen, wie z.B. eine Verfassung, sollten inhaltlich auch für den Normalbürger verständlich sein. Damit werden sie auch mehrheitsfähig und die EU müsste nicht vor Irland-Abstimmungen bangen.
In Anlehnung an Reinhard Meier in der NZZ vom 21./22.6.08, Seite 1f.


btw1: Gemäss dem EU-Vertrag Art. 308 könnten die EU-Behörden sogar dort tätig werden, wo es der Vertrag nicht vorsah. Sie hätten ihre Macht also selbst festgelegt.

btw2: Die Bürokratiekosten von jährlich tausend Milliarden Franken fressen für die Wirtschaft den Vorteil des gemeinsamen Marktes auf, schätzt der "Economist"
Beat Kappeler in der NZZaS vom 22.6.08, Seite 47.

Freitag, 20. Juni 2008

Bundesstaat EU

Die Abstimmungsvorlagen über die Weiterführung der bilateralen Verträge mit der EU werden mit dem Entscheid über die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien kombiniert. Ein Referendum, welches v.a. gegen die Ausdehnung ergriffen würde, wird damit aussichtslos. Ich sehe mich an der Nase herumgeführt. Die Versprechen von 1999, als man über die Bilateralen Abkommen abzustimmen hatte, betreffend der Schweizer Volkssouveränität über die Zuwanderung, sehe ich als gebrochen durch diese beispiellose Arroganz der classe politique.

Das Argument für die Zusammenlegung formuliert Widmer-Schlumpf wie folgt:
Die Schweiz würde eine Benachteiligung einzelner Kantone auch nicht tolerieren.
Das ist zwar richtig, der Analogieschluss ist aber unzulässig: Die Schweiz ist ein Bundesstaat, die EU gemäss Selbstdeklaration ein Staatenbund.
Wozu auch braucht ein Staatenbund, der angeblich kein Bundesstaat sein will, eine Verfassung samt Hymne, Präsident und Aussenminister?
Roger Köppel in der WW25.08, Seite 9.

Dienstag, 17. Juni 2008

Irlands Ohrfeige für die EU

Die Debatte um den Vertrag offenbart die demokratischen Mängel der EU gleich selber.

Die Bruchlandung in Irland zeigt, wie unglaubwürdig die EU ist.

Auf der Strecke bleiben wohl der "Präsident" und sein "Aussenminister", die Überbleibsel des ursprünglichen Verfassungsvertrages, die eine Souveränität vorgaukeln, welche die EU weder hat noch haben sollte.
mhf. in der NZZaS vom 15.6.08, Seite 23.