- Eine für Behörden und Justiz bindende und widerspruchsfreie geschriebene Verfassung mit individuell einklagbaren Rechten, unabhängig vom Geschlecht. Das Verbot von Gruppenrechten wie zum Beispiel Frauenquoten ist in der Verfassung festzuschreiben.
- Die Streichung des Gleichstellungsgebots in der Bundesverfassung. Das Gleichstellunggebot ist totalitär und nicht vereinbar mit dem Gleichberechtigungsgebot.
- Die Schliessung sämtlicher Gleichstellungsbüros. Diese werden dazu missbraucht, feministische Propaganda zum Schaden der Hälfte der Bevölkerung, des Mannes, zu betreiben und die Frauenprivilegien ständig auszubauen.
- Die völlig unwissenschaftlichen Studiengänge zu Geschlechterfragen (sogenannte Gender-Studies) haben an den Universitäten nichts verloren. Entsprechende Bachelor-, Master- und Professorentitel sind abzuerkennen, da sie den falschen Anschein einer wissenschaftlichen Ausbildung vermitteln.
- Das gemeinsame Sorgerecht für unverheiratete und geschiedene Paare sowie eine Strafnorm für Kindsentzug und den Verlust des Sorgerechts für Elternteile, welche dem anderen Elternteil den Kontakt mit dem Kind verwehren.
- Ein Verbot der Abtreibung oder ein Mitspracherecht des Vaters oder eines dem Abtreibungsrecht der Mutter analoges väterliches Recht auf Abstandnahme von der Vaterschaft.
- Gleiches Rentenalter für Mann und Frau.
- Obligatorischer Militär-/Zivildienst oder Wehrpflichtersatz für alle Frauen.
René
Kuhn in der WeWo45.10, Seite 24.
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