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Dienstag, 22. Februar 2011

brave Jungs sind die verarschten

Emanzipierte Mütter mögen ihren Söhnen Sensibilität im Umgang mit dem anderen Geschlecht beibringen und sie lehren, Grenzen einzuhalten. In der Peer-Group erlebten diese dann aber oft, dass sie mit ihrem Softie-Getue weniger erfolgreich seien, als die Machos aus patriarchalen Familienverhältnissen – auch was den Erfolg bei Mädchen anbelangt. Das führt zu einer gewissen Frustration.

Vor allem wenn man bedenkt, dass es sexuelle Grenzüberschreitungen ja auch bei Mädchen gibt, wie Wermuth sagt. Diese äussere sich zwar anders, etwa dass Mädchen ihre körperlichen Reize einsetzten, um sich Vorteile zu verschaffen. Leidtragende sind die braven Jungs, die von allen Seiten überflügelt werden.

Michèle Binswanger im Mamablog

Samstag, 6. November 2010

Geschichte des Rentenalter 65 für Frauen

2004 vom Volk verworfen
2010 vom Parlament gekippt

Wie kam es (nicht) dazu? Ein kleiner Rückblick:

Im Anfangsstadion der AHV galt Rentenalter 60 für Frauen mit Ehemann über 65, Rentenalter 65 für Single-Frauen
Anstatt die Benachteiligung der ledigen Frauen und Arbeiterinnen in der Realität zu verbessern, beseitigte man die Ungleichheit einfach zulasten der Sozialwerke bei den verheirateten Frauen.
1957 Rentenalter für alle Frauen 63 Jahre

Begründung: «Ihre Körperkräfte lassen im Allgemeinen früher nach.» Dies besonders bei körperlich arbeitenden Frauen, «aber auch ganz allgemein in der statistisch nachgewiesenen starken Krankheitsanfälligkeit älterer Frauen».
Frauen arbeiteten vor 50 Jahren zwar auch, jedoch überwiegend nur untergeordnete, schlecht bezahlte Funktionen ausübten (Schneiderin oder Verkäuferin)... Viele ledige Frauen pflegten zuerst noch jahrelang die Eltern, bis sie eine schmale Erwerbstätigkeit aufnahmen. Frauenarbeit war eine gesellschaftliche Minderheitserscheinung. Auch geschiedene Frauen machten zur Gründungszeit der AHV nur 2,5% der Frauen aus.
1964 senkten die gleichen Argumente das Rentenalter der Frauen auf 62 Jahre.
Die wirtschaftliche Tätigkeit der Frauen hat sich seither dramatisch erhöht, stärker mit Teilzeitarbeit, aber ledige Frauen arbeiten viel öfter voll. Auch verheiratete Frauen arbeiten mehrheitlich und bestreiten ihre AHV selbst. Alle Frauen sind im Schnitt gleich gut ausgebildet wie die Männer, und künftig dürften sie es sogar häufiger sein. Die Frauen erwerben deutlich mehr Maturadiplome als Jungmänner heute. Ledige oder geschiedene Frauen haben einen höheren gesellschaftlichen Status als früher. Und: Frauen arbeiten noch weniger in harter körperlicher Arbeit als Männer. Die «Körperkräfte» lassen wohl kaum schneller nach, und die Lebenserwartung ist nochmals stärker als jene der Männer gestiegen.
Die Verhinderer:
Die linken Kreise hingegen können nach erfreulichen gesellschaftlichen Änderungen nicht auch entsprechende Konsequenzen in den Sozialversicherungen ziehen. Sie beten das Mantra von Not und Elend weiterhin herunter und können daher nur das kompensierende «Immer mehr» fordern. Kommt denn nie Freude auf, dass die staatlichen Kompensationen unnötiger wurden?

Auch dieses realitätsblinde Fortschreiben der Leistungen hat in der AHV Tradition in fast allen Lagern. So stiegen die Rentensätze allein 1972 bis 1977 auf das Zweieinhalbfache. Doch in den gleichen Jahren sackte das Wirtschaftswachstum ins Minus, und die Geburtenrate bekam ab 1971 den «Pillenknick».

Beat Kappeler in der NZZaS vom 10.10.2010, Seite 37.

Dienstag, 26. Januar 2010

Chancengleichheit an den Grandes Ecoles

ENA-Aufnahmeprüfung
  • Angemeldet: 1623
  • Prüfung abgelegt: 934
  • Aufnahme bestanden: 80
Ziel wäre eine soziale Durchmischung an den Grandes Ecoles in Frankreich.
...wer vom Elternhaus keine Sprachferien im Ausland bezahlt bekommt, wenig intellektuelle Anregung erhält, darf nicht automatisch an der Aufnahmeprüfung scheitern.

Zur Diskussion stand eine 30-Prozent-Quote (...) eine nicht mehr an Leistung, sondern an Armut geknüpfte Zulassung.

Die Zulassung zur Elitehochschule soll an eine Aufnahmeprüfung geknüpft werden, welche dem sozialen Umfeld Rechnung trägt.

Axel Veiel in der NZZaS vom 24.01.10, Seite 6.

Freitag, 20. Juni 2008

Bundesstaat EU

Die Abstimmungsvorlagen über die Weiterführung der bilateralen Verträge mit der EU werden mit dem Entscheid über die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien kombiniert. Ein Referendum, welches v.a. gegen die Ausdehnung ergriffen würde, wird damit aussichtslos. Ich sehe mich an der Nase herumgeführt. Die Versprechen von 1999, als man über die Bilateralen Abkommen abzustimmen hatte, betreffend der Schweizer Volkssouveränität über die Zuwanderung, sehe ich als gebrochen durch diese beispiellose Arroganz der classe politique.

Das Argument für die Zusammenlegung formuliert Widmer-Schlumpf wie folgt:
Die Schweiz würde eine Benachteiligung einzelner Kantone auch nicht tolerieren.
Das ist zwar richtig, der Analogieschluss ist aber unzulässig: Die Schweiz ist ein Bundesstaat, die EU gemäss Selbstdeklaration ein Staatenbund.
Wozu auch braucht ein Staatenbund, der angeblich kein Bundesstaat sein will, eine Verfassung samt Hymne, Präsident und Aussenminister?
Roger Köppel in der WW25.08, Seite 9.