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Dienstag, 28. August 2012

Apple vs. Samsung: Absurdität des Patentsystems

Der jüngste Geschworene war 24 Jahre alt und trug im Gericht am liebsten ein T-Shirt mit dem Namen einer Rockband. Unter den anderen acht waren eine Hausfrau, ein Elektroingenieur im Ruhestand, der Geschäftsführer eines Fahrradladens und ein ehemaliger Marineangehöriger. Sie hatten darüber zu befinden, ob der südkoreanische Elektronikkonzern Samsung gegen Patente von Apple verstossen hat - und ihr Urteil war eindeutig: Samsung soll eine Milliarde Dollar Schadensersatz zahlen. Kritiker dieses Urteils sind aber überzeugt, dass die Geschworenen mit dem Fall überfordert waren.
20min vom 28.08.2012

Der Fall war für Geschworene nicht zu handhaben. Meinen Jurastudenten gebe ich nicht so viel zu lesen. Das können sie wahrscheinlich gar nicht verdauen. Der Prozess ist ein Beweis dafür, dass das Patentsystem ausser Kontrolle geraten ist. Es stellt sich die Frage, ob wir im System des geistigen Eigentums nicht zu weit gegangen sind.
Robin Feldman, Professor für geistiges Eigentum an der Universität von Kalifornien, schon vor dem Urteil.

Sonntag, 4. März 2012

Internationale Organisationen üben Druck aus trotz Mitgliedschaft der Schweiz

Die Schweiz ist seit zehn Jahren unter verschärftem ausländischem Druck, ihre freiheitliche Rechtsordnung unfreier zu machen und den tieferen internationalen Standards anzupassen. 
  • Wir müssen bei den Steuern nach­geben, beim Bankkundengeheimnis, das bis vor kurzem noch als «unverhandelbar» galt. Die EU verlangt von uns, dass wir ihre Gesetze ­automatisch übernehmen. Die Amerikaner zwingen uns rückwirkende Strafnormen auf, um ihre gewaltigen Staatsdefizite durch die ­Behändigung von Steuersündern auszugleichen. 
  • In der OECD werden Massnahmen verfügt, die die Schweiz betreffen, aber die Schweiz, die als Gründungsmitglied zustimmen müsste, wird nicht einmal gefragt. 
  • Internationale Gerichtshöfe mischen sich in unsere Rechtsprechung ein. Die Legitimität von Volksabstimmungen wird in Zweifel gezogen, wenn es zu Ergebnissen kommt, die dem Ausland nicht passen. 
Mag sein, dass sich diese Konflikte ohnehin ergeben hätten, aber der Uno-Beitritt hat mit Sicherheit keine ­Stärkung unserer unabhängigen Position gebracht, sondern er dürfte eher den Eindruck verschärft haben, dass auch die Schweiz sich endlich internationalen Organisationen öffnet und damit ganz allgemein weniger eigensinnig und anpassungsfähiger geworden ist. Durch den Uno-Beitritt hat die Schweiz ihre Stellung nicht gefestigt, sondern aufgeweicht, weil sie von ihrer institutionellen Eigenständigkeit abrückte, auf Distanz ging zu ihrem Erfolgsmodell. Abstieg in die Normalität.
Roger Köppel in der WeWo9.12, Seite 5. 

Mittwoch, 14. September 2011

Scheidung mit Kindern managen

Galten noch in den Sechzigerjahren Scheidungskinder als potenzielle Straftäter, Ehebrecher und Selbstmörder, ist heute bekannt: Entscheidend ist nicht das elterliche Verhalten während, sondern jenes vor und nach der Trennung. Sprich: Mit sozialen Variablen lernt ein Kind umzugehen, mit emotionaler Vernachlässigung nicht.

[Dass beide Elternteile mit dem Kind eng verbunden bleiben, gelingt nur,] wenn es die Eltern schaffen, die partnerschaftlichen Zerwürfnisse von ihrer Verantwortung gegenüber dem Kind zu trennen. Bei uns hiess das konkret: Kompromissbereitschaft statt Kampfgeist, Mediation statt Gericht, lange Verhandlungen statt pauschale Lösungen, die oft keine sind. Voraussetzungen sind: Das Kindswohl muss über individuellen Glücks- und Gewinnversprechen stehen. Und der Vater muss schon vor dem Bruch eine tragfähige Beziehung zum Nachwuchs aufgebaut haben.

Ein Kind braucht beide Elternteile, egal was die sich noch zu sagen haben. Der Weg kann steinig sein, doch in meinen Augen ist er unumgänglich. Verantwortung für das Kind zu übernehmen, bedeutet zuerst, nicht in eigener Sache zu kämpfen. Und auch Nachsicht zu üben. Wer statt des Ausgleichs einen Anwalt sucht, betritt dünnes Eis – es gibt Sieger und Verlierer, und fast immer ist der Verlierer männlich.

Dass für eine tragfähige Vater-Kind-Beziehung das juristische Machtwort mehr Schaden als Nutzen bringt, zeigt auch die traurige Tatsache, dass die Hälfte der Väter zwei Jahre nach der Trennung den Kontakt zu ihren Kindern verloren hat – viele davon nicht trotz, sondern wegen einer gerichtlichen Verfügung.
Alexander Marzahn auf dem Mamablog

Donnerstag, 19. Mai 2011

Unverhältnissmässigkeit hält auch in CH-Gerichten Einzug

Alois Beivi, Hells Angels ZH: Aufzucht und Verkauf von Cannabis im Wert von 80'000 CHF sowie Besitz von 0.5g Cannabis --> 13 Monate bedingt Gefängnis. Der Prozess lief seit 2003.

"Hanfmillionäre von Ossingen" (WeWo45/10) pflanzten und verkauften Cannabis im Wert von mindestens 39 Mio. CHF. 52.8t wurden durch die Polizei im September 2000 konfisziert. 2008 wurde das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft Winterhtur eingestellt – infolge überlanger Verfahrensdauer "wegen Unerheblichkeit".

Alex Baur in der WeWo19/11, Seite 13.

Dienstag, 7. September 2010

Perspektiven im Fall Kachelmann

"Das Opfer"
Simone W. wird erzählen, er habe am 8. Februar gegen 23 Uhr bei ihr geklingelt. Sie hätten gegessen, Penne Bolognese. Dann habe sie ihn mit einem Flugticket konfrontiert, auf dem der Name einer anderen Frau gestanden habe. Er habe zugegeben: Er kenne diese Frau, sei mit ihr zusammen. Sie sei nicht die einzige Nebenfrau. Er habe ein grosses psychisches Problem. Bleibt Simone W. bei ihrer aktenkundigen Aussage, wird sie berichten, dass sie ihn gebeten habe zu gehen. Er aber habe in der Küche ein Messer geholt. Sie an den Haaren gepackt. Ihr das Messer an den Hals gedrückt. Sie aufs Bett geworfen. Sie vergewaltigt. Sie sei sicher gewesen, sie müsse sterben.

Kachelmann
Kachelmanns Version besagt, sie habe ihn im Bett erwartet. Es sei zum einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gekommen. Dann habe sie ihn mit dem Flugticket konfrontiert. Er habe diese Nebenbeziehung eingeräumt. Sie habe Schluss gemacht. Man habe sich «emotional» voneinander verabschiedet.

«Ich war und bin ein so gesetzestreues Weichei», darf Kachelmann im Magazin «Spiegel» sagen und einräumen: «Diese Beziehung lief länger, als ich es hätte zulassen sollen. (. . .) Die Tragik dieser Frau ist, dass ihr Leben durch den unberechtigten Vergewaltigungsvorwurf eine solche Wende genommen hat.» Hinter jedem Satz schwingt Kachelmanns Mantra mit: Ich bin unschuldig. Das angebliche Opfer bleibt derweil stumm und unsichtbar.


Die Psychologieprofessorin
Luise Greuel wird aussagen, dass die Schilderungen des angeblichen Opfers unter «so starken Defiziten litten, dass sie nicht einmal die Mindestanforderungen an die logische Konsistenz, Detaillierung und Konstanz erfüllten».
Christine Brand in der NZZaS vom 5.9.10, Seite 24f.

Der Strafrechtsprofessor zum Verhalten der Staatsanwaltschaft (15 minutes of fame)
Alle, die in der Justiz mitwirken, haben das Bedürfnis, sich einmal mit einem wirklich grossen Fall zu beschäftigen. Der Effekt, dass Juristen mit einem wichtigen Fall ihr Selbstwertgefühl aufbessern wollen, ist eindeutig vorhanden. Daher besteht die Gefahr, dass gerade ein junger Staatsanwalt den Prominenten mit allen Mitteln zur Strecke bringen will. Und dass er dabei gewisse Dinge zu wenig kritisch prüft.

Mich irritierte bei diesem Verfahren, dass die Ausgangslage mit wenig kritischem Verstand gewürdigt wurde. So hätte etwa der Umstand, dass bei der Klägerin ein starkes Rachemotiv vorhanden sein könnte, stärker beachtet werden müssen. Auch die lange Untersuchungshaft halte ich für ungerechtfertigt. Das Argument «Fluchtgefahr» ist nicht nachvollziehbar: Ein Schweizer, der so viel international reist, kann sich einem Verfahren in Deutschland kaum entziehen. Als krass beurteile ich auch, wie Kachelmann in Handschellen vor laufenden Kameras vorgeführt wurde: Dieses Vorgehen ist eine gute Voraussetzung, um später einen Schuldspruch zu erwirken. Dieses Vorführen hat klar einen vorverurteilenden Charakter.
Martin Killias im Interview von Christine Brand in der NZZaS vom 5.9.10, Seite 24f.

Sonntag, 31. Januar 2010

Frauengewalt gegen Männer

Das akzeptierte Klischee, dass Frauen immer die Opfer und Männer immer die Täter sind, ist falsch. (...) Von Australien über Kanada bis Südafrika: Frauen sind in Beziehungen genauso gewalttätig wie die Männer.
Bastian Schwithal, deutscher Sozialwissenschaftler, Dissertation über «Weibliche Gewalt in Partnerschaften».

Die Behörden stehen meist auf der Seite der vermeintlich schwachen Geschlechts. (...) Auch im Bereich der psychischen Misshandlung agieren die Schweizer Frauen facettenreich: Dauerhafte verbale Attacken, die wiederholte Demütigung des Partners in der Öffentlichkeit, Wegsperren, aber auch monatelanger Sexentzug und falsche Aussagen, die bei der Polizei deponiert werden, gehörten dazu.
Oliver Hunziker, Initiant des ersten Schweizer Hauses für geschlagene Männer "Zwüschehalt".

Alle Daten und Beweise, die der genderfeministischen Ideologie nicht entsprachen, wurden in den vergangenen Jahrzehnten verworfen, banalisiert oder weggeredet. (...) In der Öffentlichkeit ist das Thema tabu, und auf der politischen Ebene wird es mehrheitlich ignoriert. (...) Die Frau als selbstlose Heilige, die zu keinen Aggressionen und keiner Gewalt fähig ist, entspricht einem veralteten Bild, dessen sich der konservative Feminismus bei der unliebsamen Thematik erstaunlicherweise gern bedient.
Gerhard Amendt, deutscher Generationenforscher an der Universität Bremen

Im Kanton St. Gallen gingen 39 Prozent aller polizeilich registrierten Übergriffe im Bereich der häuslichen Gewalt auf das Konto von Frauen (2008), in Zürich waren es rund 25 Prozent. Gesamtschweizerisch fehlt es an Zahlen, aber die Dunkelziffer von weiblichen Attacken, die nicht zur Anzeige kommen, wird als sehr hoch eingeschätzt.

Mehr als hundert Forschungsberichte, empirische Studien und vergleichende Analysen in kriminologischen, soziologischen, psychologischen und medizinischen Fachzeitschriften zeigten in den vergangenen Jahren auf, dass in Beziehungen die Gewalt zu gleichen Teilen von beiden Partnern ausgeht. Die Studien stimmten in ihren Erkenntnissen so deutlich überein, dass die Fachwelt an den Verhältnissen keine Zweifel mehr hegt.

Franziska K. Müller in der WeWo3.10, Seite 45ff.

Samstag, 19. Januar 2008

2 umstrittene Blocher-Standpunkte

Die NZZ verweist darauf, dass Blocher immer noch zwei rechtlich heikle Aussagen auf seiner Homepage hat. Durch seine parlamentarische, bzw. bundesrätliche Immunität konnte er deswegen nie belangt werden:
  1. seine Rede vom 1. März 1997 in Oerlikon über die Schweiz im Zweiten Weltkrieg vertrieben. Sie hatte ein gerichtliches Nachspiel. Die Schlagzeile im «Sonntags-Blick» am nächsten Tag, «Blocher: Den Juden geht es nur ums Geld», hatte den Redner veranlasst, die Justiz in Bewegung zu setzen, ohne Erfolg. Seine Ehrverletzungsklage gegen die Zeitung fiel wie ein Bumerang in Form einer richterlichen Strafanzeige wegen Verstosses gegen die Rassismusstrafnorm auf Blocher zurück.

  2. Vorhanden ist ebenso Blochers Text im «Tages-Anzeiger» vom 14. April 2003 gegen den Filz in Politik und Wirtschaft. Darin unterstellt er unter anderem dem damals eben abgewählten Kantonsrat Jean-Jacques Bertschi (fdp.), er habe die Zugehörigkeit zur kantonsrätlichen Bildungskommission dazu genutzt, um sich Aufträge für seine private Schulungsfirma zu sichern. Bertschi wies den Vorwurf begründet zurück (...) briefliche Bestätigung der Zürcher Bildungsdirektorin Regine Aeppli. Demnach hat er während seiner Zeit in der Bildungskommission von der Bildungsdirektion keinen Auftrag erhalten. (aus der NZZ)
Den zweiten Punkt hat Blocher entfernen lassen: Artikel im "Tagesanzeiger" vom 14. April 2003 "Mitenand gaats schlächter"
Dieser Artikel ist auf der Homepage nicht mehr verfügbar. Er könnte wegen unterschiedlicher rechticher Beurteilung Anlass zu unnötigen Auseinandersetzungen geben.
Dies deutet darauf hin, dass er dort falsch gelegen sein könnte. Nicht so jedoch bei den "Verstössen gegen die Antirassimusstrafnorm". Ich hoffe, dass dies nochmals in die Diskussion kommen wird und Blocher damit gegen das ARG mobilisieren kann.
Sollte es in Zukunft zu Prozessen bez. Blochers (vergangene und zukünftige) Aussagen kommen, profitiert bestimmt der Alt-BR selber. Mit seiner PR-Maschinerie wird er sich die Paranoia seiner Gefolgschaft zu Nutze machen. Die Folge? Eine hohe Mobilisierung bei SVP-Sympathisanten.
Michael Stotzer in einem NZZ-Kommentar.

mildernde Umstände und Asyl für kriminelle Ausländer?

Inzwischen wissen auch Schläger, die sich an kein Gesetz halten, welche Rechte ihnen zustehen. Nach vollbrachter Tat stellen sie Asylanträge, um nicht in ihre Herkunftsländer abgeschoben zu werden, was immerhin von einer partiell gelungenen Integration zeugt. Noch witziger ist nur noch die Geschichte von dem Elternmörder, der vor Gericht um mildernde Umstände bittet, weil er vor kurzem Vollwaise geworden sei.
Henryk M. Broder in der Weltwoche 3.08, Seite 15.

Dienstag, 9. Oktober 2007

Saudi-Justiz

Der König hat zwei Milliarden Franken für die Bildung unabhängiger Gerichtshöfe bereitgestellt.
Das wird trotzdem doch nicht viel bringen, denn die islamische Recht wird weiter die Leitlinie der Rechtssprechung sein.
Ärger verursachte 2005 ein Prozess mehrer Brüder gegen ihre Halbschwester, weil sie unter ihrem Stand geheiratet hatte. Obwohl glücklich und schwanger, wurde sie vom Richter gegen ihren Wunsch geschieden und ins Gefängnis gesteckt. Auch stark kontrastierte Urteile wegen harmloser Anmache von Frauen (sechs Jahre Gefängnis) einerseits und Vergewaltigung eines Knaben anderseits (ein Jahr Haft) erschütterten die Öffentlichkeit.
Kristina Bergmann in der NZZaS vom 7.10.07, Seite 5.