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Samstag, 12. Mai 2012

Ausländerstatistik: Kriminalität und Sozialhilfe

  • 51 Prozent aller Delikte werden von Ausländern begangen.
  • Bei schwerer Gewalt sind es 58 Prozent,
  • bei Tötungsdelikten 59 Prozent,
  • bei Vergewaltigungen und Drogenhandel sind es sogar je 64 Prozent. 
  • In den Gefängnissen beträgt der Ausländeranteil 71 Prozent. 
Eingebürgerte überall nicht mitgerechnet.
Auch in anderen Bereichen sind die Unterschiede zwischen Einheimischen und Zugezogenen augenfällig. Dank anhaltendem Wirtschaftswachstum lag die Arbeitslosenquote der Schweizer im April bei 2,2 Prozent – bei den Ausländern hingegen beträgt sie 6,3 Prozent. Während nur 2 Prozent aller Schweizer Sozialhilfe beziehen, sind es bei den Zuwanderern 6 Prozent.
Andreas Kunz in der WeWo19.12, Seite 14.

Sonntag, 8. Januar 2012

DSK: Die Falle


Nafissatou Diallo betrat vor und nach der angeblichen Vergewaltigung mehrfach ein neben Strauss-Kahns Suite liegendes Zimmer. Sie hat ihre Vorgesetzten erst nach ihrer Visite in diesem Raum alarmiert. Das Sofitel gibt die Identität des möglichen Gastes dort nicht preis.
Diallo betrat das Hotelzimmer um 12.06. Ungeklärt ist, weshalb das Sofitel die New Yorker Polizei erst um 13.31 informierte.
Der Sofitel-Sicherheitschef könnte seinen Vorgesetzten René-Georges Querry in Paris informiert haben, welcher seinerseits Nicolas Sarkory nahe steht. Querry befand sich zu diesem Zeitpunkt zu einem Fussballspiel, welches er sich zusammen mit Sarkozy anschauen wollte.
Die Überwachungskameras hielten um 12.50 bei der Rückkehr Diallos in das Hotelzimmer den "dreiminütigen Freundentanz" zweier Sofitel-Managers fest.
DSKs Blackberry wurde bisher nicht gefunden, wurde aber laut dem Betreiber um 12.51 Uhr deaktiviert, ein Eingriff, der nur Technikern möglich ist.
Andreas Mink nimmt Bezug auf eine Recherche der "New York Review of Books" in der NZZaS vom 27.11.11

Donnerstag, 13. Oktober 2011

Pakistaner stürzen sich auf Engländerinnen


In Derby wurde eine Bande von neun Männern für Delikte wie Vergewaltigung, Geschlechtsverkehr mit Kindern, Körperverletzung und Kinder-Pornographie verurteilt. Betroffen sind mindestens 27 Opfer im Alter zwischen 12 und 18 Jahren. 
„The Times“ fand insgesamt 17 Prozesse seit 1997, in denen 56 Männer für diese Art von Bandenkriminalität verurteilt worden waren. Unter den 56 Tätern fanden sich nur 3 Weisse, die Mehrheit der 50 Muslime stammte aus dem pakistanischen Milieu. Die jungen Mädchen wurden jeweils mit Alkohol und Drogen gefügig gemacht; anschliessend wurden sie unter älteren Verwandten und Bekannten zum sexuellen Missbrauch herumgereicht.
Die Täter denken weisse Mädchen hätten eine lockerere Moral und seien weniger wert als pakistanische Mädchen. Das ist eine Art von Rassismus und daher verabscheuungswürdig.Mohammed Shafik, Leiter einer muslimischen Jugendorganisation.
Martin Alioth in der NZZaS vom 16.1.11, Seite 5.

Donnerstag, 21. Juli 2011

Kachelmanns Erkenntnisse


Der Vergewaltigungsvorwurf ist dank einer pervertierten Justiz zum nützlichen Instrument geworden, mit dem Frauen ungestraft Männer loswerden können.

...dass der lächerliche Wahnsinn, den sie erzählte dank ... Staatsanwälte Gattner, Oltrogge, Grossmann und Mägerle in Mannheim, die meines Erachtens eine gefahr für den Rechtsstaat sind, überhaupt zum Strafverfahren aufgeblasen wurde. Diese Staatsbediensteten haben den verzweifelten Racheakt einer Frau zur Profilierung missbraucht.

Ich war nicht in der Schweizer Armee, um mich von durchgeknallten deutschen Staatsanwälten fertigmachen zu lassen.

Es ist in Deutschland der angeblichen Feministin Alice Schwarzer tatsächlich gelungen, einen fundamentalistischen Konsens herzustellen, auch und gerade in den Medien. Sie hat den Weg bereitet, der von einer frauenfeindlichen Justiz, die es vor dreissig Jahren unbestritten gab, zu ihrem Gegenteil führte. Früher hiess es bei Vergewaltigungen, die Frau hätte halt kein kurzes Röckli tragen sollen. Heute ist, genauso verbrecherisch, der umgekehrte Fall verbreitet. Der Mann ist dem Vergewaltigungsvorwurf fast hilflos ausgeliefert. Er wird von einer wachsenden Zahl von Frauen als Waffe benutzt. Es gibt Experten, die sagen, dass ein Drittel aller Vergewaltigungsanzeigen vorsätzlich zu Unrecht erhoben wird, andere Experten sagen, es sei sogar die Hälfte. Es funktioniert wunderbar.

Mein Ziel ist, dass die wirklichen Vergewaltiger eingesperrt werden. Aber es sollen auch die Frauen ins Gefängnis, die zu Unrecht einen Mann beschuldigt haben. Es gibt heute nur komplett lächerliche Strafen für Frauen, die eine Vergewaltigung erfinden, um sich an einem Mann zu rächen. Meistens gibt es noch nicht einmal eine Strafe. Wenn sich herausstellt, dass die Anschuldigung haltlos ist, wird das Verfahren oft einfach nur eingestellt, und gegen die Frau wird nicht weiter ermittelt, obwohl Falschanschuldigung ein Offizialdelikt ist.


Jörg Kachelmann im Interview mit Roger Köppel in der WeWo24.11, Seite 26ff

Mittwoch, 6. Juli 2011

Sexsomnia - was für eine Krankheit...

Ein Brite ist einer Verurteilung wegen Vergewaltigung entkommen, weil er an der Schlafkrankheit Sexsomnia leidet, bei der die Betroffenen im Tiefschlaf unbewusst sexuelle Handlungen vornehmen. Vor der entsprechenden Entscheidung eines Gerichts in Swansea in Schottland hatten die Richter unter anderem die Ehefrau und die Ex- Lebensgefährtin des 43-Jährigen befragt. Beide gaben an, dass er Sex mit ihnen hatte, ohne jedoch zu Bewusstsein zu kommen. Am nächsten Morgen habe er sich nie an die nächtlichen Aktivitäten erinnern können. Dem Mann war vorgeworfen worden, eine 16-Jährige vergewaltigt zu haben, die für eine Nacht bei der Familie zu Besuch war. Am Morgen danach war der 43-Jährige überrascht gewesen, dass das Mädchen nicht mehr da war.

NZZ

Montag, 20. Juni 2011

Slut-Walks

Weltweit demonstrieren Frauen an sogenannten «Slutwalks» für das Recht, sich möglichst freizügig zu kleiden, ohne dabei sexuell belästigt zu werden.
Hetero-Männer sind anfällig auf Weiblichkeit - wen erstaunts?
Das männliche Geschlecht aber ist ob so viel Fraulichkeit nicht immer Herr seiner Sinne. Es fängt an zu phantasieren, es redet blöd, es grapscht. Manchmal vergewaltigt es auch. Schuld daran? Sollen Frauen sein.

...das Gieren, das Glotzen, das Pfeifen, das Grapschen, überhaupt alles, was man in die Kategorie sexuelle Belästigung einordnen kann...

Frauen haben sie satt, die Sexisten und anderen Gestörten, die meinen, das weibliche Geschlecht sei ein Selbstbedienungsladen, zu ihrer Befriedigung gemacht. Wer Minirock sieht, Freipass meint und überhaupt gar nicht denkt, kann einfach nur erbärmlich sein.

Sie demonstrieren für das Recht, herumzulaufen, wie sie wollen, wann sie wollen, wo sie wollen. Angezogen, als möchten sie in einem Pornofilm oder einer Lingerie-Modenschau auftreten.
Sexy sein wollen als Selbstzweck ist unglaubwürdig
Frauen verkleiden sich heutzutage so. Weil sie sexy sein wollen. Für wen eigentlich? Sich selbst, sagen sie.

«Ob du es glaubst oder nicht: Mein kurzer Rock hat nichts mit dir zu tun», dann ist das entweder Naivität, Selbstbetrug oder Lüge. Hätte es nicht mit dem Spiel der Verführung zu tun, könnten sie, weil es so schön ist, den Sonntagabend-Krimi auch im Miniröckchen gucken oder die Wohnung auf Zehn-Zentimeter-Absätzen staubsaugen.
Macht der Erotik
Sex-Appeal ist viel wert in der enttabuisierten Gesellschaft. Zuweilen so viel wie ein gescheiter Kopf, der Glauben an sich oder das Glück, in ein bequemes Milieu hineingeboren worden zu sein. Das sagt etwa Catherine Hakim von der London School of Economics. Zur Erklärung von sozialem Aufstieg hat die Ökonomin den Begriff «erotisches Kapital» erfunden. Wer viel davon hat, also gut aussieht, charmant ist und sexy, kommt geschmeidiger durchs Leben, dank attraktiveren Partnern oder besseren Jobs. Frauen im Besonderen, weil sie ihr erotisches Kapital ausgiebiger und cleverer managen. Und: Die Nachfrage danach ist grösser, da der männliche Sexualtrieb, so Hakim, «zwei- bis zehnmal» stärker ist als der weibliche.

Frauen sind sich ihres erotischen Kapitals meist sehr bewusst. Und sie wären ja blöd, würden sie es nicht für das Marketing in eigener Sache nutzen. Was sie auch ausgiebig tun.

Carole Koch in der NZZaS vom 19.06.2011, Seite 67f.

Samstag, 4. Juni 2011

feministisches Drama des Kachelmann Prozesses

Alice Schwarzer vor dem Prozess:
Dieser Prozess ist wichtig. Er motiviert vergewaltigte Frauen, ihre Peiniger anzuzeigen.
Alice Schwarzer nach dem Prozess:
Nach der Beobachtung dieses Prozesses würde auch ich meiner Tochter, die ich nicht habe, raten: Zeige deinen Vergewaltiger nicht an. ... Das ist das Furchtbarste, das ich je habe sagen müssen.
Das Prinzip des Prozesses
Im Zweifel für den Angeklagten. In dubio pro reo.

Dienstag, 24. Mai 2011

boulevardeske Ausschlachtung von DSK


Jedermann hat ein Recht auf den Schutz seines Privatlebens.
Artikel 9 des code civil

politisch korrektes Verhalten/Interesse


Dabei sind die massgeblichen Regeln in einem aufgeklärten Rechtsstaat völlig klar: Einvernehmlicher Sex zwischen einem Politiker und einem nicht von ihm abhängigen Erwachsenen sind nicht von öffentlichem Interesse, ausser: a) der Sexualpartner ist ein ausländischer Spion, b) der Politiker nutzt zur Anbahnung der Liebelei öffentliche Gelder oder seine Amtsgewalt, oder c) er verstösst mit dem Verhältnis gegen eigene, öffentlich geäusserte Moralvorstellungen. Ist der Sex dagegen nicht einvernehmlich, handelt es sich um ein Verbrechen und deshalb ohnehin um eine öffentliche Angelegenheit. Zumindest in Staaten, in denen auch Politiker dem Recht unterworfen sind. Ist noch kein rechtskräftiges Urteil ergangen, gilt auch ein Politiker als unschuldig.
Thomas Isler in der NZZaS vom 22.05.2011, Seite 17.

Von der Möglichkeit einer Verschwörung gegen ihn hatte Strauss-Kahn selbst kürzlich in einem Hintergrundgespräch mit Journalisten gesprochen. Seine Schwäche für Frauen, sein Geld und sein Judentum würden seine Gegner gegen ihn ausschlachten. «Am Ende wird man mir die Vergewaltigung einer Frau in einer Tiefgarage anhängen, der man für ihre Behauptung eine Million Dollar zahlt», wurde er zitiert.
Hans-Hagen Bremer in der NZZaS vom 22.05.2011, Seite 22.

Donnerstag, 19. Mai 2011

Sexualparagrafen im Geschlechterkampf

Setzt das ­Sexualstrafrecht den Rechtsstaat ausser Kraft? Mit Sicherheit zum Teil. Bei Sexualdelikten steht Aussage gegen Aussage. Die Wahrheits­suche findet unter erschwerten Bedingungen statt. Die ­Sexual-Paragrafen sind eine beliebte Angriffs- und Vergeltungswaffe der Frauen im Geschlechterkampf. Das politische Klima begünstigt die Frauen.
Roger Köppel in der WeWo20/11, Seite 5.

Mittwoch, 18. Mai 2011

Unvernünftige Masslosigkeit im US Justitzsystem

Der lustige Donald Duck im Disneyland in Florida begrabscht eine 28-jährige Besucherin an Brust und Po - wohlgemerkt mit dicken Samthandschuhen!

Die Amerikanerin reichte Klage gegen den unanständigen Vogel ein und forderte 50'000 Dollar Schadenersatz wegen Fahrlässigkeit, Körperverletzung und seelischer Grausamkeit. Wie es in der Anklageschrift heisst, habe die Attacke sie körperlich und seelisch verletzt und posttraumatische Stresssymptome hervorgerufen.
20min

Ein weiteres Indiz dafür, dass die USA kein Rechtsstaat mehr sind. Unvernünftige Masslosigkeit entbehrt jeglicher Glaubwürdigkeit.

Samstag, 25. September 2010

Die erfundene Vergewaltitung als Allzweckwaffe der Frau

Jede dritte angezeigte Vergewaltigung ist frei erfunden. Die Justiz stellt sich blind auf die Seite der falschen Opfer.

Gemäss radikalfeministischer Ideologie, die gerade in den Geisteswissenschaften viele Anhänger hat, ist der Mann von Natur aus ein Aggressor und steht damit in einer Art Kollektivschuld. Diese Sichtweise scheint sich auch bei der Justiz durchgesetzt zu haben.

Eine vermeintlich geschändete Frau weckt väterliche Beschützerinstinkte von Staatsanwälten, die sich durch ihr Mitgefühl selber vom primitiven Macho abheben.

Ein fälschlich beschuldigter Mann befindet sich in einer ähnlich schutzlosen und hilflosen Lage wie eine vergewaltigte Frau. Justizopfer, die unschuldig eingesperrt, geächtet oder gar bestraft wurden, verlieren oft nicht nur das Grundvertrauen in Gesellschaft und Justiz, sondern auch zum anderen Geschlecht.

Alex Baur in der WeWo35.10, Seite 30ff zitiert eine bayrische Studie.





Dienstag, 7. September 2010

Perspektiven im Fall Kachelmann

"Das Opfer"
Simone W. wird erzählen, er habe am 8. Februar gegen 23 Uhr bei ihr geklingelt. Sie hätten gegessen, Penne Bolognese. Dann habe sie ihn mit einem Flugticket konfrontiert, auf dem der Name einer anderen Frau gestanden habe. Er habe zugegeben: Er kenne diese Frau, sei mit ihr zusammen. Sie sei nicht die einzige Nebenfrau. Er habe ein grosses psychisches Problem. Bleibt Simone W. bei ihrer aktenkundigen Aussage, wird sie berichten, dass sie ihn gebeten habe zu gehen. Er aber habe in der Küche ein Messer geholt. Sie an den Haaren gepackt. Ihr das Messer an den Hals gedrückt. Sie aufs Bett geworfen. Sie vergewaltigt. Sie sei sicher gewesen, sie müsse sterben.

Kachelmann
Kachelmanns Version besagt, sie habe ihn im Bett erwartet. Es sei zum einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gekommen. Dann habe sie ihn mit dem Flugticket konfrontiert. Er habe diese Nebenbeziehung eingeräumt. Sie habe Schluss gemacht. Man habe sich «emotional» voneinander verabschiedet.

«Ich war und bin ein so gesetzestreues Weichei», darf Kachelmann im Magazin «Spiegel» sagen und einräumen: «Diese Beziehung lief länger, als ich es hätte zulassen sollen. (. . .) Die Tragik dieser Frau ist, dass ihr Leben durch den unberechtigten Vergewaltigungsvorwurf eine solche Wende genommen hat.» Hinter jedem Satz schwingt Kachelmanns Mantra mit: Ich bin unschuldig. Das angebliche Opfer bleibt derweil stumm und unsichtbar.


Die Psychologieprofessorin
Luise Greuel wird aussagen, dass die Schilderungen des angeblichen Opfers unter «so starken Defiziten litten, dass sie nicht einmal die Mindestanforderungen an die logische Konsistenz, Detaillierung und Konstanz erfüllten».
Christine Brand in der NZZaS vom 5.9.10, Seite 24f.

Der Strafrechtsprofessor zum Verhalten der Staatsanwaltschaft (15 minutes of fame)
Alle, die in der Justiz mitwirken, haben das Bedürfnis, sich einmal mit einem wirklich grossen Fall zu beschäftigen. Der Effekt, dass Juristen mit einem wichtigen Fall ihr Selbstwertgefühl aufbessern wollen, ist eindeutig vorhanden. Daher besteht die Gefahr, dass gerade ein junger Staatsanwalt den Prominenten mit allen Mitteln zur Strecke bringen will. Und dass er dabei gewisse Dinge zu wenig kritisch prüft.

Mich irritierte bei diesem Verfahren, dass die Ausgangslage mit wenig kritischem Verstand gewürdigt wurde. So hätte etwa der Umstand, dass bei der Klägerin ein starkes Rachemotiv vorhanden sein könnte, stärker beachtet werden müssen. Auch die lange Untersuchungshaft halte ich für ungerechtfertigt. Das Argument «Fluchtgefahr» ist nicht nachvollziehbar: Ein Schweizer, der so viel international reist, kann sich einem Verfahren in Deutschland kaum entziehen. Als krass beurteile ich auch, wie Kachelmann in Handschellen vor laufenden Kameras vorgeführt wurde: Dieses Vorgehen ist eine gute Voraussetzung, um später einen Schuldspruch zu erwirken. Dieses Vorführen hat klar einen vorverurteilenden Charakter.
Martin Killias im Interview von Christine Brand in der NZZaS vom 5.9.10, Seite 24f.

Dienstag, 15. Juni 2010

Vergewaltigungen in der Schweiz

  • jährlich 1'200 Bitten um Hilfe bei einer Beratungsstelle nach einem Sexualdelikt
  • 600 Anzeigen
  • 120 Verurteilungen.
  • 80% der Opfer und Täter kennen sich
  • über 40 % der vergewaltigten Frauen sind Opfer ihres (Ex-)Partners
  • Falsche Anschuldigungen: 6-10% aller Vergewaltigungsvorwürfe (gemäss verschiedenen Studien).
Dass es nach Vergewaltigungen Gedächtnislücken gibt, ist keine Seltenheit. «Manche Frauen verfügen nach der Tat nur noch über fragmentierte Erinnerungen», sagt Bea Rüegg, Sozialarbeiterin bei der Beratungsstelle für Frauen gegen sexuelle Gewalt. (...) «Da ist es sehr schwierig, die Geschichte im Nachhinein exakt zu erzählen. Es kommt vor, dass ganze Sequenzen weg sind, nicht erinnerbar.»

Selbst wenn die Polizei dabei beispielsweise Sperma des Täters, Hautpartikel, Haare, sein DNA-Profil sicherstellen kann, sind diese Spuren manchmal nur Indizien, nicht Beweise. «Wenn sich die Frau nicht heftig zur Wehr setzt, was durchaus ein kluges Verhalten sein kann, kommt es nicht immer zu Verletzungen, die als Beweise hinzugezogen werden können», sagt der Basler Rechtsmediziner und forensische Psychiater Volker Dittmann. Da die Täter oft zugäben, mit dem Opfer Geschlechtsverkehr gehabt zu haben, sei es selbst mit Spuren schwierig zu beweisen, dass das Opfer nicht freiwillig mitgemacht habe.
Christine Brand in der NZZaS vom 13.06.2010, Seite 22f

Dass wir mit krassen Lügen konfrontiert werden, ist eher selten. Oft handelt es sich bei falschen Beschuldigungen um eine subjektive Wahrnehmung: Die Frauen glauben wirklich, dass sie vergewaltigt wurden. (...) Oft gibt der Täter zu, dass es zum Geschlechtsverkehr kam - nur sagt er, sie habe freiwillig mitgemacht. Darum ist die Hauptfrage meist nicht, ob es zum Sex gekommen ist, sondern ob Gewalt im Spiel war.
Volker Dittmann im Interview mit Christine Brand in der NZZaS vom 13.06.2010, Seite 22f

Mittwoch, 16. Dezember 2009

Freispruch dank Vollrausch

von Attila Szenogrady Akt. 15.12.09; 08:53 Pub. 15.12.09; 08:00 auf 20min

Embrach ZH. Laut Anklage hat ein Westafrikaner aus Embrach an den letzten Weihnachten eine Zürcherin vergewaltigt. Da das Opfer massiv angetrunken war, wurde der mutmassliche Täter nicht nur freigesprochen, sondern erhält auch eine ansehnliche Genugtuung von über 11 300 Franken.

Laut Anklage geschah es ausgerechnet in der heiligen Nacht. Kurz vor Mitternacht vom 24. Dezember 2008 hielt sich eine heute 24-jährige Modeberaterin auf einer Sitzbank am Bahnhof Stadelhofen auf. Plötzlich tauchte der heute 21-jährige Angeklagte aus Embrach auf. Gemäss Staatsanwalt schlug der Kameruner plötzlich zu. So packte er die massiv angetrunkene Geschädigte und schleppte sie zum Olgaweg, wo er sie in einer Wiese gegen ihren Willen zum Geschlechtsverkehr zwang. Dann liess er von der Geschädigten ab und verliess den Tatort.

Drei Jahre Knast verlangt

Die junge Frau erstattete schon kurz darauf Strafanzeige. Allerdings ging es bis zum 20. April 2009, bis der mutmassliche Täter aus Embrach von der Polizei verhaftet wurde und im Gefängnis verschwand. Der zuständige Staatsanwalt erhob in der Folge Anklage und verlangte am Montag vor dem Bezirksgericht Zürich wegen Vergewaltigung und weiteren Nebendelikten wie Fälschung von Ausweisen oder Erschleichung einer Leistung eine hohe, unbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren.

Aussage gegen Aussage

Vor Gericht stand Aussage gegen Aussage. Während die Schweizerin von einer Vergewaltigung gesprochen hatte, machte der Angeschuldigte einen spontanen und einvernehmlichen Geschlechtsakt geltend.

Was den Verteidiger dazu veranlasste, beim Hauptvorwurf auf einen vollen Freispruch zu plädieren.

Opfer zu betrunken: Freispruch

Das Gericht kam beim Anklagepunkt der Vergewaltigung zu einem Freispruch. Im Vordergrund stand dabei die massive Angetrunkenheit des Opfers zur Tatzeit. Man wisse deshalb einfach zu wenig, erklärte die Gerichtsvorsitzende Kathrin Bretschger. Die Geschädigte habe in der Untersuchung aufgrund ihres damaligen Zustandes nicht mehr darstellen können, wie sie Widerstand geleistet oder ob sie sich überhaupt gegen den Angeklagten gewehrt habe, fuhr die Gerichtspräsidentin fort. Auch das Spurenbild reiche für einen Schuldspruch nicht aus. So habe sich die zur Tatzeit betrunkene Zürcherin die Blessuren auch vor dem eingeklagten Ereignis andersweitig zuziehen können, sagte Bretschger.

Genugtuung für Überhaft

Der Angeklagte wurde wegen Fälschung von Ausweisen, Erschleichung einer Leistung sowie Vergehens gegen das Ausländergesetz bloss zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt und damit sofort aus dem Gefängnis entlassen. Für die Überhaft von 142 Tagen wurde ihm zudem eine Genugtuung von 11 360 Franken zugesprochen.

Mittwoch, 18. November 2009

Sackgasse Opferhaltung

Wenn eine Frau sagt, sie finde keine Liebeserfüllung, weil sie vor 40 Jahren missbraucht worden sei, versuche ich, ihr klarzumachen, dass Opferhaltungen nicht der Hauptgewinn im Leben sind.
Eleonore Höfner im Interview mit Martin Helg in der NZZaS vom 15.11.09, Seite 77.

Donnerstag, 11. Juni 2009

Freiwilligkeit bei der Seebach-"Vergewaltigung"

Dieses Gerede von «freiwillig mitgemacht» ist doch reichlich surreal. Welche erwachsene, ja sogar ausgesprochen «abenteuerlustige» Frau würde sich allein mit fünf oder sechs Männern zugleich einlassen, sich also in eine Situation begeben, bei der sie so total die Kontrolle über das Geschehen verliert? Und das mit dreizehn und mit einer Bande älterer Burschen? Dieses – unbestrittene – Szenario ist derart eindeutig, dass es auf Einzelheiten gar nicht ankommt.

Seit langem wird nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts gegenüber einer Frau, die sich zwei Männern gegenübersieht, auch dann von einer Vergewaltigung ausgegangen, wenn sie keinen Widerstand leistet. Wie viel mehr muss das bei einem Kind und bis zu sechs Burschen gelten, die sich im gleichen Raum aufhalten? Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verlangt, Vergewaltigung nachhaltig zu verfolgen und zu bestrafen, und von einer solchen sei auszugehen, sobald kein gültiges Einverständnis des Opfers vorliegt. Dass eine Dreizehnjährige unter solch extremen Umständen gültig einwilligt, kann man nicht im Ernst behaupten.
Martin Killias in der WW22.09, Seite 22.

Sonntag, 8. Juni 2008

natürliche Vergewaltigung

Ich war ja schon immer der Überzeugung, dass Vergewaltigung eine natürliche Fortpflanzungsmethode ist, seit der Entstehung des homo sapiens (2 Mio. Jahre) bis zur Entstehung erster Zivilisationen (15'000 Jahre). Jetzt gibt mir auch eine Sexualwissenschaftlerin recht:

Dennoch scheinen Frauen sehr viel leichter sexuell erregbar zu sein als Männer…
…zumindest physiologisch betrachtet, ja. Frauen zeigen selbst dann alle physischen Zeichen sexueller Erregung, wenn sie sich einen Film über die Fortpflanzungstechniken von Bonobos anschauen. Männer sind in dieser Hinsicht wählerischer. Heterosexuelle Männer reagieren hauptsächlich auf heterosexuelle Pornos, homosexuelle auf homosexuelle und so weiter. Entscheidend ist jedoch die Kluft, die bei Frauen zwischen Geist und Körper besteht. Der Körper mag alle Symptome sexueller Erregung aufweisen, die Frau es jedoch nicht einmal wirklich bemerken. Keine der Frauen, die sich den Bonobo-Film anschauten, gab an, in dem Moment auch Lust auf Sex zu verspüren.

Wie erklären Sie sich das?
Die einzige Erklärung, auf die ich gestossen bin, ist reine Spekulation: dass es sich um einen Schutzmechanismus für den Fall einer Vergewaltigung handelt. Dass also selbst bei einer Vergewaltigung die Lubrikation gewährleistet ist und dies die Penetration erleichtert.
Mary Roach im Interview mit Sacha Verna im Tagimagi 23/08

Mittwoch, 5. Dezember 2007

Urteil im Fall Seebach

Die Zürcher Staatsanwaltschaft und die Jugendanwaltschaft setzen mit ihrer Anklage gegen bloss zwei der insgesamt 13 beteiligten Jugendlichen im Fall Seebach ein falsches Signal, was den Schutz junger Frauen vor Gruppendruck und Nötigung zu sexuellen Handlungen betrifft. Ihr Entscheid unterstellt, dass im Falle der elf Beteiligten, die ungeschoren oder mit erzieherischen Massnahmen davonkommen, das Mädchen mit den sexuellen Handlungen einverstanden war.
Res Strehle im Tagi
Der gute Glaube an das unschuldige Mädchen ist ungebrochen. Angesichts früherer Adoleszenz und einer Sexualisierung der Gesellschaft, ist dies aber nicht haltbar.
Laut Martin Killias hat der Europäische Gerichtshof vor vier Jahren Bulgarien genau deswegen gerügt. Drei Jugendliche waren nach einem ähnlichen sexuellen Missbrauch freigesprochen worden, weil keine direkte Gewalt angewendet worden war. Der Schweiz droht nach diesem Entscheid eine ähnliche Rüge.
Res Strehle im Tagi
Aus meiner Sicht liegt hier der Europäische Gerichtshof falsch. Vergewaltigung setzt Gewalt voraus. Diese war offensichtlich nicht in allen Fällen vorhanden. Dies verdeutlicht auch die Werteabwägung bei der Befragung des "Opfers". Dieses wurde in die fremde Wohnung gelockt in der Hoffnung, ein ausgeliehenes iPod-Kabel zurück zu erhalten.
Als am Ende der Einvernahme die Polizistin fragte, ob das mit dem Kabel ihr mehr zu schaffen machte als die Vergewaltigung selber, lautete die Antwort «Ja». (...) Auf die Bemerkung der Polizistin, dass man Aussagen habe, dass Ähnliches schon früher einmal passiert sei, antwortete sie, das sei freiwillig gewesen.
Stefan Hohler im Tagi
Ich zweifle immer noch an den "Qualen des Opfers". Niedere soziale Schichten werden früher sexuell aktiv. Das können die Intellektuellen, die in den Medien darüber diskutieren und die in (internationalen) Gerichten darüber urteilen, nur schwer nachvollziehen.

Die Fachstelle für Kinder- und Jugendforensik der Uni Zürich bietet ein dreimonatiges «Therapieprogramm zur Erlernung eines angemessenen Sexualverhaltens» an.
Was aber heisst «angemessenes Sexualverhalten» bei einem 15-Jährigen? Bessler holt aus: Thematisiert in den Therapiestunden würden kulturelle Werte und Haltungen, Frauenbilder, Pornografie und deren Auswirkung, dann die eigentliche Aufklärung, die eigene sexuelle Entwicklung und die eigenen Bedürfnisse, Reize, Übergriffe und vieles mehr.
Martin Gmür im Tagi
Der ganze Kursinhalt ist für mich auf ein kulturelles Verständnis zurückzuführen, welches durch die Erziehung und Sozialisierung vermittelt wird. Wuchsen die "Gören" in einem destruktiven Umfeld auf oder wurde die Erziehung vernachlässigt, ist ein Abweichen von einem akzeptieren Verhalten nicht überraschend.

Schuld daran ist wieder einmal die linke Migrationspolitik der 90er-Jahren, welche Massenmigrationen mit sich zog und in den heutigen Ausmassen eine Integration verunmöglicht. Und Multikulti haut offensichtlich auch nicht.
Die Fachstelle existiert seit 2004 und bietet Therapien verschiedenster Art an. 90 Prozent aller bisher etwa 600 Klienten waren Knaben und junge Männer. Zahlen über den Anteil an Jugendlichen mit ausländischem Hintergrund seien vorhanden, so Bessler, würden aber nicht öffentlich gemacht.
Martin Gmür im Tagi
Dynamik in einer jungen Männergruppe von Balkan-Secondos mit krudem Frauenbild
Kommentar von Res Strehle im Tagi.

Ich teile hingegen genau die gegenteiligen Ansichten zu seinem/diesem Kommentar:
  • An der Rolle des "Opfers" muss gezweifelt werden.
  • Gewalt soll auch weiter ein Tatbestandesmerkmal von VerGEWALTigung bleiben.
  • Die Secondo-Problematik ist akuter als weitgehend kommuniziert.
  • Integration ist mit einer derart grossen Anzahl von Kulturfremden nicht mehr möglich.
  • Eigene, nach Schweizer Werten/Kultur erzogene Kinder dürfen nicht in Kontakt mit dieser Gruppe von Leuten kommen. (Entweder man obliegt den eigenen Kindern ein Rayonverbot oder man schafft die desktruktiven Elemente aus. Gibt es vielversprechende Zwischenlösungen?)
  • Die Schule muss die Aufgabe der Aufklärung und Sexualerziehung übernehmen, sobald sie vermutet, dass diese zu Hause zu kurz kommt.
  • Die Medien haben die neue Realität zu akzeptieren und sollen nicht weiterhin von "Gotthelf"-Werten träumen. Die Schweiz ist nicht mehr wie früher.

Dienstag, 13. November 2007

"Vergewaltigung!"

Pünktlich vor der Abstimmung über die Renovation des Stations des FC Thuns, wird der Club von einem "Sexskandal" erschüttert. Eine 15-jährige soll bereits mit 21 Männern Geschlechtsverkehr gehabt haben, davon 12 vom FC Thun.
And? Natürlich spricht man sofort von Vergewaltigung, gleich wie beim Fall in Seebach. Der Glaube an das schwache, prüde und zu schützende Mädchen ist ungebrochen (gleich wie in Ramallah). Dabei klären Soziologen schon länger über die frühere Adoleszenz der heutigen Jugend und die Fixierung auf Sexuelles unserer Gesellschaft auf. Die gutgläubigen Humanisten sollten sich mal mit ihren ebenfalls "weichen" Kollegen kurzschliessen.

Dienstag, 9. Oktober 2007

Saudi-Justiz

Der König hat zwei Milliarden Franken für die Bildung unabhängiger Gerichtshöfe bereitgestellt.
Das wird trotzdem doch nicht viel bringen, denn die islamische Recht wird weiter die Leitlinie der Rechtssprechung sein.
Ärger verursachte 2005 ein Prozess mehrer Brüder gegen ihre Halbschwester, weil sie unter ihrem Stand geheiratet hatte. Obwohl glücklich und schwanger, wurde sie vom Richter gegen ihren Wunsch geschieden und ins Gefängnis gesteckt. Auch stark kontrastierte Urteile wegen harmloser Anmache von Frauen (sechs Jahre Gefängnis) einerseits und Vergewaltigung eines Knaben anderseits (ein Jahr Haft) erschütterten die Öffentlichkeit.
Kristina Bergmann in der NZZaS vom 7.10.07, Seite 5.