Donnerstag, 11. Juni 2009

Freiwilligkeit bei der Seebach-"Vergewaltigung"

Dieses Gerede von «freiwillig mitgemacht» ist doch reichlich surreal. Welche erwachsene, ja sogar ausgesprochen «abenteuerlustige» Frau würde sich allein mit fünf oder sechs Männern zugleich einlassen, sich also in eine Situation begeben, bei der sie so total die Kontrolle über das Geschehen verliert? Und das mit dreizehn und mit einer Bande älterer Burschen? Dieses – unbestrittene – Szenario ist derart eindeutig, dass es auf Einzelheiten gar nicht ankommt.

Seit langem wird nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts gegenüber einer Frau, die sich zwei Männern gegenübersieht, auch dann von einer Vergewaltigung ausgegangen, wenn sie keinen Widerstand leistet. Wie viel mehr muss das bei einem Kind und bis zu sechs Burschen gelten, die sich im gleichen Raum aufhalten? Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verlangt, Vergewaltigung nachhaltig zu verfolgen und zu bestrafen, und von einer solchen sei auszugehen, sobald kein gültiges Einverständnis des Opfers vorliegt. Dass eine Dreizehnjährige unter solch extremen Umständen gültig einwilligt, kann man nicht im Ernst behaupten.
Martin Killias in der WW22.09, Seite 22.

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