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Mittwoch, 16. Dezember 2009

Freispruch dank Vollrausch

von Attila Szenogrady Akt. 15.12.09; 08:53 Pub. 15.12.09; 08:00 auf 20min

Embrach ZH. Laut Anklage hat ein Westafrikaner aus Embrach an den letzten Weihnachten eine Zürcherin vergewaltigt. Da das Opfer massiv angetrunken war, wurde der mutmassliche Täter nicht nur freigesprochen, sondern erhält auch eine ansehnliche Genugtuung von über 11 300 Franken.

Laut Anklage geschah es ausgerechnet in der heiligen Nacht. Kurz vor Mitternacht vom 24. Dezember 2008 hielt sich eine heute 24-jährige Modeberaterin auf einer Sitzbank am Bahnhof Stadelhofen auf. Plötzlich tauchte der heute 21-jährige Angeklagte aus Embrach auf. Gemäss Staatsanwalt schlug der Kameruner plötzlich zu. So packte er die massiv angetrunkene Geschädigte und schleppte sie zum Olgaweg, wo er sie in einer Wiese gegen ihren Willen zum Geschlechtsverkehr zwang. Dann liess er von der Geschädigten ab und verliess den Tatort.

Drei Jahre Knast verlangt

Die junge Frau erstattete schon kurz darauf Strafanzeige. Allerdings ging es bis zum 20. April 2009, bis der mutmassliche Täter aus Embrach von der Polizei verhaftet wurde und im Gefängnis verschwand. Der zuständige Staatsanwalt erhob in der Folge Anklage und verlangte am Montag vor dem Bezirksgericht Zürich wegen Vergewaltigung und weiteren Nebendelikten wie Fälschung von Ausweisen oder Erschleichung einer Leistung eine hohe, unbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren.

Aussage gegen Aussage

Vor Gericht stand Aussage gegen Aussage. Während die Schweizerin von einer Vergewaltigung gesprochen hatte, machte der Angeschuldigte einen spontanen und einvernehmlichen Geschlechtsakt geltend.

Was den Verteidiger dazu veranlasste, beim Hauptvorwurf auf einen vollen Freispruch zu plädieren.

Opfer zu betrunken: Freispruch

Das Gericht kam beim Anklagepunkt der Vergewaltigung zu einem Freispruch. Im Vordergrund stand dabei die massive Angetrunkenheit des Opfers zur Tatzeit. Man wisse deshalb einfach zu wenig, erklärte die Gerichtsvorsitzende Kathrin Bretschger. Die Geschädigte habe in der Untersuchung aufgrund ihres damaligen Zustandes nicht mehr darstellen können, wie sie Widerstand geleistet oder ob sie sich überhaupt gegen den Angeklagten gewehrt habe, fuhr die Gerichtspräsidentin fort. Auch das Spurenbild reiche für einen Schuldspruch nicht aus. So habe sich die zur Tatzeit betrunkene Zürcherin die Blessuren auch vor dem eingeklagten Ereignis andersweitig zuziehen können, sagte Bretschger.

Genugtuung für Überhaft

Der Angeklagte wurde wegen Fälschung von Ausweisen, Erschleichung einer Leistung sowie Vergehens gegen das Ausländergesetz bloss zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt und damit sofort aus dem Gefängnis entlassen. Für die Überhaft von 142 Tagen wurde ihm zudem eine Genugtuung von 11 360 Franken zugesprochen.

Dienstag, 20. Januar 2009

Retter aller

Alice Schwarzer sieht sich als Menschenrechtlerin, da Frauen ja sehr wohl Menschen sind. Sie hat jedoch nichts an den Menschenrechten verändert, sondern dazu gesorgt, dass Frauen gleiche Rechte haben wie Männer.

Martin Luther King wird als Bürgerrechtler gefeiert, obwohl er nichts an den Bürgerrechten verändert hat. Er kämpfte für die Emanzipation der Schwarzen.

Beide Bewegungen sind sehr begrüssenswert. Doch stossend ist, dass sich her die Hauptakteure als Retter aller aufspielen, wobei sie sich sehr spezifisch nur für jemanden eingesetzt haben. Jemand der von Menschen- und Bürgerrechten begeistert ist, muss noch lange nicht mit Schwarzer oder King übereinstimmen.

Freitag, 4. April 2008

Youtubes Sorgfaltspflicht

deutscher Zentralrat der Juden: einstweilige Verfügung gegen Google wegen Nazi-Youtube-Filmen (eRecht24)
Die Frage ist, ob Youtube seiner Sorgfaltspflicht bei der Verhinderung entsprechender rassistischer Videos nachgekommen ist oder nicht. Mit der intensiven Zusammenarbeit mit der "freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia" und der Möglichkeit, stossende Videos online zu melden, sehe ich das klar als erfüllt. Also kein Grund zur Sorge, dass gjk die Meinungsäusserungsfreiheit weiter einschränken.

Doch wo klagt der Zentralrat der Juden? In Hamburg. Jenes Gericht, das für seine abschweifenden Urteile bekannt ist. Genau da bekam auch der "diskriminierte" N****kalle Recht - und lässt sich vor einer Woche in Spiegel-TV trotzdem wieder entsprechend nennen. Die deutsche Rechtssprechung ist zunehmend nicht mehr ernst zu nehmen und mit ihrem Gebahren auch nicht mehr sonderlich legitim.

Dienstag, 15. Januar 2008

Grosse Klappe



Ist das bereits rassistisch?
In der heutigen Hysterie/Sensibilität reicht das wohl schon
Klischees, Stereotypen, ethnische Tatsachen, etc.: TBMs erfüllt.

Donnerstag, 3. Januar 2008

«Geht dahin zurück, wo ihr herkommt»

In der Schweiz wird eine Lehrerin als rassistisch verschrien, wenn sie diesen Vorschlag ihren Schülern unterbreitet, die über die Schweiz lästern und sie schlecht finden. In Kenia ist es gerade Politalltag. Allen "Rassismusexperten" rate ich, mal Hotel Rwanda zu schauen. Das ist Rassismus! Aber nein: der weltweit höchste "Rassismusexperte" Doudou Diène (UN-Sonderberichterstatter für Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung) sieht das anders:
Diène besuchte die Schweiz fünf Tage lang. Nach der Veröffentlichung eines Vorberichts empörte sich der senegalesische Jurist, dass schon just die Nennung seiner Herkunft «das beunruhigende Auftreten einer fremdenfeindlichen Kultur» zeige.
Aus der UN-Vollversammlung können Staaten ausgeschlossen werden, die «eklatant» gegen die Menschenrechte verstossen. Trotzdem sind Länder wie Saudi-Arabien, China oder Kuba klar aufgenommen worden.
Verständlicherweise pickte Doudou Diène jedoch zuerst die rassistische Rosine Schweiz zur Überprüfung heraus: Nirgendwo lassen sich komfortabler unter Applaus des linksliberalen Mainstreams Menschenrechtsverletzungen aufspüren als hierzulande.
So kritisierte Diène, bei uns würde in politischen Auseinandersetzungen «das Leitmotiv des ausländischen Kriminellen» verstärkt. Wobei wohl korrekter wäre zu sagen, dass nicht die Politik dieses «Leitmotiv» verstärkt, sondern die Realität: Hier sind nun einmal rund achtzig Prozent der Untersuchungshäftlinge europäische und nichteuropäische Ausländer.
Christoph Mörgeli in der WW14/07.

Bei einem Besuch der Schweiz im Januar 2006 beispielsweise sprach er von fremdenfeindlichen Tendenzen, weil "die Verteidigung der nationalen Identität im politischen Diskurs und in den Medien immer grösseres Gewicht" erhalte. (wiki)
Also was...? Darf man sich nun ab diesem Urteil von Dième nicht mehr mit der Schweiz identifizieren? Auch nicht mehr sagen, dass man Schweizer ist, weil dies rassistisch/nationalistisch gegenüber einem Ausländer ist?
Ausserdem sagte er, es gäbe in der Schweiz "eine bedeutende Zahl von Vorfällen, in denen Polizeigewalt rassistisch gefärbt" sei. (wiki)
Oder sind sie vielleicht "statistisch gefärbt"?

Zum Schäfchenplakat:
«Wissen Sie, was die Aussage des Plakates war?», wiederholte ich. «Die SVP sagte, sie wolle damit sagen, dass die Stimmbürger sicherer würden, oder irgendetwas in diese Richtung.» Für ihn sei aber der Inhalt des Posters nicht gut, dies sähen auch viele Medien so. Und er möchte hinzufügen, dass Frau Calmy-Rey an einer Pressekonferenz geäussert habe, dieses Plakat stünde im Widerspruch zur Ethik der Schweiz. Dasselbe habe Herr Couchepin gesagt. «Aber», fragte ich erneut, «um was ging es bei diesem Plakat?» – «Formell ging es darum, dass wir uns sicherer fühlen, wenn die schwarzen Schafe aus dem Land geworfen werden.» – «Wer ist das schwarze Schaf?» – «Das schwarze Schaf ist das schwarze Schaf.» – «Und warum», lachte ich, «ist es das schwarze Schaf?» Es war ein bizarrer Dialog. Ich war mir ziemlich sicher, dass er die präzise Antwort wusste. Aber er wollte sie partout nicht geben, da sie nicht in seine Sicht der Dinge passte.

«Warum, Monsieur Diène, haben Sie die Schweiz ausgewählt und nicht zum Beispiel Darfur und den Sudan?» (...) «In den Sudan wollte ich gehen, aber die Sicherheitssituation erlaubt es nicht. Ich wähle Länder nach bestimmten Kriterien aus. Ein hauptsächliches ist die Anzahl Vorwürfe, die ich erhalte, Briefe von Nichtregierungsorganisationen, NGOs, und von Individuen, Opfern von Diskriminierung. Und aus der Schweiz habe ich viele bekommen.» – «Wie viele?» – «Ich habe sie nicht gezählt.» – «Welche NGOs haben geschrieben?» – «Cran. Das ist eine Abkürzung und bedeutet Komitee der..., Komitee der..., also, es sind die Afrikaner in der Schweiz.» – «Cran ist die einzige NGO?» – «Nein, auch SOS Rassismus in Genf hat sich gemeldet.» Sowohl Cran (Carrefour de Réflexion et d’Action contre le Racisme anti-Noir en Suisse) wie SOS Rassismus sind kleine Organisationen mit wenig Kundschaft und noch weniger Geld, die, so scheint es, ihre geringe Bedeutung durch aufgedrehte Lautstärke wettzumachen versuchen.

Doudou Diène interviewt von Eugen Sorg in der Weltwoche 45/07.
Da probieren also ein paar wenige Schwarze mit Unterstützung von linken "Über"-Humanisten durch Briefe auf sich aufmerksam zu machen. Und der UNO-Berichterstatter hört auf sie und ignoriert dabei den wahren Rassismus auf der Welt. Auch diese Prioritätensetzung macht ihn unglaubwürdig und überflüssig, gleich wie das Antirassismusgesetz (ARG).

Sonntag, 23. Dezember 2007

Schwarzenbewegung

Statistiken zeigen ein anderes Bild. Schwarze füllen Gefängnisse. Sie sind Täter und Opfer vieler Morde. Sie sind eher arbeitslos als Weisse. Schwarze Anführer, etwa Schauspieler Bill Cosby, schieben die Schuld zunehmend den Schwarzen selbst zu, die keine Verantwortung übernehmen.
(...) schauen Sie sich doch einmal die sozioökonomische Situation an. Es gibt keine Jobs in South Central Los Angeles. Die Schulen dort sind schlecht. Diese Leute brauchen dringend Geld.

Statt Werte zu schaffen, zelebrieren schwarze Musiker die Gewalt in Gettos wie South Central.

Hören Sie mal, wir allen kennen die Probleme unserer Kultur. Wir haben Probleme, weil wir kein Geld haben.
Was meint da bloss der Logik-Experte LKM dazu? Wo liegt genau der Hund begraben? Der Interviewer hats kapiert. Der Interviewte nicht.
Verhöhnten Weisse ihre Sklaven einst als Nigger, tun das die Schwarzen nun untereinander. Den Weissen aber verbieten sie das N-Wort.
Das ist richtig so. Das Wort ist ein Zeichen unseres Stolzes. Ich brauche dieses Wort häufig, in privaten Gesprächen. Wir haben einen Stolz, eine Kultur, eine Sprachtechnik. Ein «nigga» ist ein Homeboy. Es gibt keine weissen Homeboys. Deshalb dürfen Weisse einen Schwarzen nie «nigga» nennen. Innerhalb einer Gruppe kann uns das Wort verbinden, selbst in der Kirche.
Voraussetzung für eine Emanzipation oder Gleichstellung, wäre die Akzeptanz gleicher Massstäbe. Davon ist dieser Typ noch meilenweit entfernt. Wieso ist seine Unterscheidung zwischen Schwarz und Weiss nicht rassistisch?
Es herrscht nicht mehr Krieg zwischen Weiss und Schwarz. Schwarze bringen nun Schwarze um. Warum?
Wen sollen sie sonst töten? Weisse gehen nicht dorthin, wo Schwarze leben.
Super Gegenargumentaion! Die Schwarzenbewegung steht aus dieser Perspektive auf sehr wackligem Fundament, ts!

Tommie Smith interviewt von Peter Hossli in der Weltwoche 51/52.07, Seite 78ff.