Freitag, 4. April 2008

Youtubes Sorgfaltspflicht

deutscher Zentralrat der Juden: einstweilige Verfügung gegen Google wegen Nazi-Youtube-Filmen (eRecht24)
Die Frage ist, ob Youtube seiner Sorgfaltspflicht bei der Verhinderung entsprechender rassistischer Videos nachgekommen ist oder nicht. Mit der intensiven Zusammenarbeit mit der "freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia" und der Möglichkeit, stossende Videos online zu melden, sehe ich das klar als erfüllt. Also kein Grund zur Sorge, dass gjk die Meinungsäusserungsfreiheit weiter einschränken.

Doch wo klagt der Zentralrat der Juden? In Hamburg. Jenes Gericht, das für seine abschweifenden Urteile bekannt ist. Genau da bekam auch der "diskriminierte" N****kalle Recht - und lässt sich vor einer Woche in Spiegel-TV trotzdem wieder entsprechend nennen. Die deutsche Rechtssprechung ist zunehmend nicht mehr ernst zu nehmen und mit ihrem Gebahren auch nicht mehr sonderlich legitim.

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