Dienstag, 24. Mai 2011

boulevardeske Ausschlachtung von DSK


Jedermann hat ein Recht auf den Schutz seines Privatlebens.
Artikel 9 des code civil

politisch korrektes Verhalten/Interesse


Dabei sind die massgeblichen Regeln in einem aufgeklärten Rechtsstaat völlig klar: Einvernehmlicher Sex zwischen einem Politiker und einem nicht von ihm abhängigen Erwachsenen sind nicht von öffentlichem Interesse, ausser: a) der Sexualpartner ist ein ausländischer Spion, b) der Politiker nutzt zur Anbahnung der Liebelei öffentliche Gelder oder seine Amtsgewalt, oder c) er verstösst mit dem Verhältnis gegen eigene, öffentlich geäusserte Moralvorstellungen. Ist der Sex dagegen nicht einvernehmlich, handelt es sich um ein Verbrechen und deshalb ohnehin um eine öffentliche Angelegenheit. Zumindest in Staaten, in denen auch Politiker dem Recht unterworfen sind. Ist noch kein rechtskräftiges Urteil ergangen, gilt auch ein Politiker als unschuldig.
Thomas Isler in der NZZaS vom 22.05.2011, Seite 17.

Von der Möglichkeit einer Verschwörung gegen ihn hatte Strauss-Kahn selbst kürzlich in einem Hintergrundgespräch mit Journalisten gesprochen. Seine Schwäche für Frauen, sein Geld und sein Judentum würden seine Gegner gegen ihn ausschlachten. «Am Ende wird man mir die Vergewaltigung einer Frau in einer Tiefgarage anhängen, der man für ihre Behauptung eine Million Dollar zahlt», wurde er zitiert.
Hans-Hagen Bremer in der NZZaS vom 22.05.2011, Seite 22.

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