Da der Vertragszweck für die USA zweifelsfrei Mitte November erfüllt worden ist, stellt sich die zentrale Frage, ob und warum allenfalls die restlichen Dossiers noch in die USA ausgeliefert werden. (...) für dessen förmliche Beendigung, dass beide Seiten schriftlich bestätigen sollen, ihre im Abkommen eingegangenen Verpflichtung erfüllt zu haben. Die Eidgenössische Steuerverwaltung bzw. das Eidgenössische Finanzdepartement und das Bundesverwaltungsgericht müssten diese Frage gegenüber den betroffenen Personen und der Öffentlichkeit eigentlich seit November beantworten.
Der UBS-Staatsvertrag bedeutet dennoch einen Tiefpunkt des schweizerischen Rechtsstaats. In mehrfacher Hinsicht sind einige tausend Personen massiv rückwirkend und unter Verkürzung ihrer Verteidigungsrechte nach Bundesverfassung und Europäischer Menschenrechtskonvention (EMRK) schlechtergestellt worden als andere in- und ausländischen Steuerpflichtige mit Bezug zur Schweiz.
...angesichts der massiven Beschränkungen von Grund- und Menschenrechten aufgrund der Anwendung des Staatsvertrags wie auch angesichts der drohenden schweren Strafverfahren muss vonseiten der Schweiz jede extensive Auslegung des Vertrags vermieden werden.
Rainer J. Schweizer, em. Prof. für öffentliches Recht an der Universität St. Gallen in der NZZ vom 28.01.2011
Mittwoch, 25. Mai 2011
UBS-Staatsvertrag übergeht Verteidigungsrechte
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