Da der Vertragszweck für die USA zweifelsfrei Mitte November erfüllt worden ist, stellt sich die zentrale Frage, ob und warum allenfalls die restlichen Dossiers noch in die USA ausgeliefert werden. (...) für dessen förmliche Beendigung, dass beide Seiten schriftlich bestätigen sollen, ihre im Abkommen eingegangenen Verpflichtung erfüllt zu haben. Die Eidgenössische Steuerverwaltung bzw. das Eidgenössische Finanzdepartement und das Bundesverwaltungsgericht müssten diese Frage gegenüber den betroffenen Personen und der Öffentlichkeit eigentlich seit November beantworten.
Der UBS-Staatsvertrag bedeutet dennoch einen Tiefpunkt des schweizerischen Rechtsstaats. In mehrfacher Hinsicht sind einige tausend Personen massiv rückwirkend und unter Verkürzung ihrer Verteidigungsrechte nach Bundesverfassung und Europäischer Menschenrechtskonvention (EMRK) schlechtergestellt worden als andere in- und ausländischen Steuerpflichtige mit Bezug zur Schweiz.
...angesichts der massiven Beschränkungen von Grund- und Menschenrechten aufgrund der Anwendung des Staatsvertrags wie auch angesichts der drohenden schweren Strafverfahren muss vonseiten der Schweiz jede extensive Auslegung des Vertrags vermieden werden.
Rainer J. Schweizer, em. Prof. für öffentliches Recht an der Universität St. Gallen in der NZZ vom 28.01.2011
Mittwoch, 25. Mai 2011
UBS-Staatsvertrag übergeht Verteidigungsrechte
Mittwoch, 26. Mai 2010
UBS-Abkommen zur Datenauslieferung
Die Schweiz würde durch diesen Vertrag rund 4 500 UBS-Kunden, die nach damals gültigem Recht legale Beziehungen mit der Grossbank eingegangen sind, rückwirkend kriminalisieren. Es wäre ein kolossaler Treuebruch und eine Verletzung des Grundsatzes, wonach man nicht heute gültige Gesetze auf frühere Zeiten, als andere Gesetze herrschten, anwenden darf....einem Rechtsstaat unwürdig.
Roger Köppel in der WeWo20.10, Seite 5.
Mittwoch, 10. März 2010
CD mit Bankdaten von deutschen Politikern
Und wenn auch nicht: Die Existenz der offiziell ergaunerten und verhehlten CD ist bisher auch noch nicht bestätigt. Also: Wenn die einen bluffen, können das die anderen schon lange.
Samstag, 6. Februar 2010
Donnerstag, 26. November 2009
Italiens Probleme vs. Schweiz
Die Schwarzgelder und die Schwarzarbeit sind italienische Probleme. Dafür gäbe es eine einfache Lösung: Italien müsste sein Steuersystem in Ordnung bringen. Dass gewisse Italiener von unserem Bankgeheimnis profitieren, ist nicht unsere Schuld.
Ich bin nicht für Schwarzgeld. Wir offerieren ja eine sogenannte Abgeltungssteuer: Dies würde es Italien erlauben, Guthaben, die heute schwarz in der Schweiz sind, zu besteuern. Ist es unsere Schuld, wenn Italien nicht auf diese Offerte eintritt?
Fulvio Pelli im Interview von Stefan Bühler und Markus Häfliger in der NZZaS vom 22.11.09, Seite 11.
Donnerstag, 3. September 2009
Fallendes Bankkundengeheimnis?
Beschwörungen der Unantastbarkeit des Bankgeheimnisses
--> Anerkennung des OECD-Auskunftsstandard
Evelyne Widmer-Schlumpf
Beteuerung, ein «Fischzug», das heisst die Auslieferung von Informationen über Kunden, deren Namen nicht vorliege, sei indiskutabel.
--> Zusicherung der Herausgabe von 4500 Datensätzen ohne namentliche Anfrage
Calmy-Rey
geht nicht davon aus, dass nach der UBS weitere Banken ins Visier geraten
--> Schon am nächsten Tag wurde Anklage gegen einen Vorstand der Neuen Zürcher Bank und einen Wirtschaftsanwalt erhoben.
Michael Ambühl
das Bankgeheimnis werde nicht angetastet
--> Zu normalen Zeiten hat die amerikanische Steuerbehörde rund 400 Selbstanzeigen pro Jahr zu bewältigen. Im Moment grade sind es 500 Selbstanzeigen — pro Woche.
Wie gestalten sich die nächsten Etappen der Bankgeheimnis-Beresina? Wer wissen will, wie die Entwicklung wahrscheinlich aussehen wird, braucht nur darauf zu hören, welche Szenarien von Bundesbern als unvorstellbar hingestellt werden.
Mit Inbrunst versichert die Landesregierung, dass der UBS-Vergleich keinen Präzedenzfall schaffe und dass der Datenaustausch mit den USA in keiner Weise die kommenden Doppelbesteuerungsabkommen mit den EU-Ländern tangiere. Zur Erinnerung: Beim Vergleich mit den US-Steuerbehörden ging es um Vermögenswerte in der geschätzten Höhe von 20 Milliarden. Die Schwarzgelder aus der EU, die auf Schweizer Konten schlummern, werden auf 300 Milliarden geschätzt. Sicher sind die EU-Länder uneiniger und weniger schlagkräftig als die USA. Allerdings ist für Brüssel der Anreiz, zu ähnlichen Auskünften zu kommen wie die US-Regierung, ungleich viel höher. Gemäss einer Richtlinie von 2003 sind heute alle EU-Staaten dazu verpflichtet, zum automatischen Informationsaustausch überzugehen. Zwar sperren sich Österreich und Luxemburg nach wie vor, aber England hat die Seiten gewechselt und plädiert ebenfalls für zwischenstaatliche Transparenz. Zwei Kleinstaaten gegen den Rest der EU? Es ist ein ungleicher Kampf. Wenn EU-intern der Informationsaustausch erst durchgesetzt ist, wird der Druck auf die Schweiz ins Unermessliche steigen.
Daniel Binswanger im TagiMagi
Mittwoch, 29. April 2009
Eine neue EU-Beitrittsdebatte?
War nicht das Bankgeheimnis einer der Hauptgründe, weswegen sich die Schweiz gegen jede weitergehende Integration in die EU gewehrt hat?
Tatsache ist, dass einige der "Angstthemen" der neunziger Jahre Schnee von gestern sind. Freier Personenverkehr? Ist in Kraft. Offene Grenzen? Schengen ist Realität. Es gibt in der Tat weniger Unterschiede als auch schon zwischen Bern und Brüssel.
Reduktion der Debatte auf wenige Knacknüsse:
Direkte Demokratie, Regierungssystem, Währungspolitik, Steuern. Es sind Themen, die wichtige Punkte des Selbstverständnisses der Schweiz berühren.
Luzi Bernet in der NZZaS vom 19.4.09, Seite 26.
Freitag, 17. April 2009
Datenschutzdilemma
Ich befürworte eingangs erwähnte Möglichkeiten unter drei Vorbehalten:
- Minimierung der technischen Unzulänglichkeiten (ev. noch nicht gegeben bei Gesichtserkennung, beim biometrischer Pass jedoch schon)
- Je nach Quelle der Informationen, dürfen diese lediglich als Hinweise, nicht jedoch als Beweise verwendet werden.
- Der mögliche Straftatbestand muss aus einem schützenswerten Gesetz resultieren (bei Steuerhinterziehung nach OSZE-Standard nicht gegeben)
Dienstag, 24. Februar 2009
Bankgeheimnis und Steuerbelastung
Die Grossen und Mächtigen (USA, GB, D, F) liegen in der Diskussion um Steuern und Bankgeheimnis der Schweiz faktisch, moralisch und ideologisch falsch - und zwar doppelt:
- Bankgeheimnis: Kein gläserner Bankkunde. Die Privatsphäre ist vor dem Enigriff des Staates zu schützen. Ein Gesetz, welches alle Leute zum nacktwandern verpflichtet ist ebenso unzulässig.
- Steuerbelastung: Die "Steueroasen austrocknen" zu wollen ist der 180° falsche Ansatz. Lieber Oasen als Wüsten. Nicht die tiefe, sondern die hohe Steuerbelastung ist zu rechtfertigen. Der Staat muss Eigentumsrechte akzeptieren. Ein Generalanspruch auf sämtliche Werte im Staat ist unzulässig.
Sowohl die Privatsphäre wie auch Eigentumsrechte sind Menschenrechte.
Mittwoch, 5. November 2008
Obama vs. Finanzplatz Schweiz
Es ist eigentlich ganz vernünftig, dass die USA dem Schweizer Bankgeheimnis ein Ende gesetzt hat, ergibt sich daraus doch die Chance, dass das grosse Ostküsten-Kapital der WASP’s jetzt ganz offiziell in die Schweiz auswandern kann. Barack Obama, der kommende Präsident der USA, will für die fünf Prozent der reichsten Amerikaner die Steuern erhöhen. Nichts liegt näher, wie von Philipp Morris, Google und vielen anderen schon exerziert, das Kapital in die Schweiz zu verschieben, jetzt ganz legal.Vielleicht kommt ja doch alles gut... Jedes Problem kann auch eine Chance sein. :-)
Klaus J. Stoehlker
Montag, 21. Juli 2008
250 US-Steuersünder der UBS
Mittwoch, 18. Juni 2008
Birkenfeld --> UBS --> Schweiz
Birkenfeld nahm 2001 seinen bedeutendsten Kunden von der Barclays Bank mit zur UBS: den in Kalifornien wohnhafte russischstämmige Immobilienmilliardär Igor Olenicoff. Dieser soll 80% von Birkenfelds Portefeuille ausgemacht haben.
Die UBS erliess eine intene Richtlinie mit dem Titel "Cross-Border Banking Activities into the U.S.", welche die Geschäftspraktiken mit gewissen amerikanischen Kunden eingeschränkt.
Das gefiel Birkenfeld nicht. Er weigerte sich, diese Richtlinie anzuwenden und es kam 2006 zur Kündigung. Die UBS bezahlte ihm einige Hunderttausend Franken Abfindung, einen Drittel, von dem was Birkenfeld gefordert hatte.
Absichten der USA
In der zwölfseitigen Anklageschrift im Fall "United States of America vs. Bradley Birkenfeld" ist seitenlang von den "Methoden der Verschwörer" die Rede. Die UBS ihrerseits taucht als "the Swiss Bank" auf, und diese Simplifizierung ist von den Klägern gewollt. Die UBS als Synonym für den Bankenplatz Schweiz (...)
Hierzulande ist viel zu holen: Geht der Branchenprimus zu Boden, immerhin der grösste Vermögensverwalter der Welt, stottert das gesamte System.Die Kläger wollen die Affäre Birkenfeld zum "Fall Schweiz" hochstilisieren, als "Auswuchs eines systemimmananenten Bankenmillieus, in dem Steuerhinterziehung, ja Steuerbetrug zum Geschäftsmodell gehören."
Den USA geht es weniger um die Bestrafung eines fehlbaren Bankangestellten als um eine Destabilisierung der UBS, ja des Schweizer Finanzplatzes.Ansonsten würden sie ein Rechtshilfegesuch nach Bern schicken. Würde ein Fall von Steuerbetrug nachgewiesen, würden die Schweizer Behörden das Bankgeheimnis aufheben und der Fall wäre im Handumdrehen gelöst.
Claude Baumann und René Lüchinger in der WW24.08, Seite 38ff.


