Die Schweiz würde durch diesen Vertrag rund 4 500 UBS-Kunden, die nach damals gültigem Recht legale Beziehungen mit der Grossbank eingegangen sind, rückwirkend kriminalisieren. Es wäre ein kolossaler Treuebruch und eine Verletzung des Grundsatzes, wonach man nicht heute gültige Gesetze auf frühere Zeiten, als andere Gesetze herrschten, anwenden darf....einem Rechtsstaat unwürdig.
Roger Köppel in der WeWo20.10, Seite 5.
Mittwoch, 26. Mai 2010
UBS-Abkommen zur Datenauslieferung
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