Mit seiner Restbank (Wegelin) kann Konrad Hummler sich nun einen Disput mit den USA leisten und dabei versuchen, das Schweizer Bankgeheimnis zu retten – indem er sich weigert, die geforderten Kundendaten auszuliefern, weil er sich auf den Standpunkt stellen kann, nie geltendes Recht als Schweizer Bank hierzulande gebrochen zu haben.
Gelingt ihm dies, würde die ganze Angriffsstrategie der USA in sich zusammenbrechen, und das Schweizer Bankgeheimnis würde eine neue Bedeutung erhalten. Dieses Signal würde auch im Ausland respektive bei ausländischen Kunden sehr wohlwollend aufgenommen werden.
Der Weg dahin ist natürlich beschwerlich. Doch es dürfte wohl die einzige Möglichkeit sein, grossen Teilen der Politik und auch den Behörden in der Schweiz zu beweisen, dass Widerstand doch auch Sinn manchen könnte.
Das Ende der heutigen Bank Wegelin sei denn auch ein Weckruf an die Schweiz, für ihre Interessen hart und klug zu kämpfen.
finews
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Montag, 30. Januar 2012
Wegelin-Abgang als Chance
Dienstag, 23. August 2011
Peter Kurer zum automatischen Informationsaustausch
Wäre ich ein Zyniker, würde ich sagen: [Der automatische Informationsaustausch] ist die einfachere Lösung, weil er sowieso nicht funktioniert. Das haben auch die Engländer und die Deutschen gemerkt. Die sagen sich doch: Die superkorrekten Schweizer sind die besseren Steuereintreiber als unsere eigenen Steuerbürokraten, die bis heute den automatischen Informationsaustausch nicht einmal innerhalb der EU wirklich zum Laufen gebracht haben.
Peter Kurer im Interview von Peter Burkhardt und Beat Schmid im Sonntag.
Mittwoch, 26. Mai 2010
UBS-Abkommen zur Datenauslieferung
Die Schweiz würde durch diesen Vertrag rund 4 500 UBS-Kunden, die nach damals gültigem Recht legale Beziehungen mit der Grossbank eingegangen sind, rückwirkend kriminalisieren. Es wäre ein kolossaler Treuebruch und eine Verletzung des Grundsatzes, wonach man nicht heute gültige Gesetze auf frühere Zeiten, als andere Gesetze herrschten, anwenden darf....einem Rechtsstaat unwürdig.
Roger Köppel in der WeWo20.10, Seite 5.
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