Gemäss Abkommen würde die Schweiz es zulassen, dass die deutschen Steuerfahnder 1300 Stichproben machen dürften, um die Vertragstreue unserer Banken zu überprüfen. Wir wären bereit, enorm hohe Abgeltungssätze zu akzeptieren, mit dem wahrscheinlichen Risiko, dass zahllose Vermögende ihre Konten in die USA oder nach England verschieben würden. [Anm.: Zudem würden Schweizer Banken als Deutsche Steuereintreibern fungieren.] Die matten Begründungen aus dem Bundeshaus, der Vertrag sei nicht lebenswichtig für die Schweiz, wirft die Frage auf, warum wir ihn überhaupt unterzeichnen sollen.
Roger Köppel in der WeWo33.12, Seite 5.
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Montag, 20. August 2012
Unbrauchbares Steuerabkommen
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Freitag, 25. Mai 2012
Inakzeptables Steuerabkommen mit Deutschland
Das Steuerabkommen mit Deutschland ist
- eine Schwächung der Souveränität der Schweiz
- eine Schwächung des Finanzplatzes
- die Vorstufe zum gläsernen Bürger
Die Bankmanager opfern den Finanzplatz, um sich selber zu retten.
Ein SVP-Nationalrat
- Das deutsche Steuerabkommen hat Modellcharakter, weil andere Staaten, zum Beispiel Grossbritannien, Nachbesserungen verlangen können und dies auch bereits tun. Die «Meistbegünstigungsklausel» im Deutschlandvertrag erweist sich für die Schweiz als «Meistbenachteiligungsklausel».
- Die Deutschen können in über 1300 Fällen Stichproben bei Bankkunden in der Schweiz durchführen, um die Einhaltung des Vertrags zu überprüfen. Eine Herabwürdigung für die Schweiz.
- Der illegale Kauf von Daten-CDs ist nach Janssens Auffassung auch nach Unterzeichnung des Abkommens weiterhin möglich. Verhandlungsziel nicht erreicht.
- Die erst in Nachverhandlungen eingeführten Erbschaftssteuern von fünfzig Prozent haben Enteignungscharakter. Bei so hohen Abgaben werden deutsche Kunden zur Offenlegung gezwungen, von einem Schutz der Privatsphäre kann keine Rede mehr sein.
- Das Abkommen erlaubt Deutschland die Entsendung deutscher Kontrolleure, die in der Schweiz die Einhaltung des deutschen Konsumentenschutzes überwachen dürfen. Ist der Schweiz nicht zu trauen?
Das Abkommen mit Deutschland kommt mir wie ein Ehevertrag vor, wo der Mann eine Frau zwar heiraten will, ihr aber doch abgrundtief misstraut, so dass er sie mit Handy und GPS laufend überprüfen möchte, ob sie ihm wirklich treu ist. Dann soll er doch die Frau lieber gar nicht heiraten.
Jansen in Der Standard
Zürcher Finanzprofessor Martin Janssen, Roger Köppel übernimmt dessen Argumentation in der WeWo17.12, Seite 14ff
Mittwoch, 27. Juli 2011
Internationale Verträge kosteten 2010 über 1 Mrd. CHF
Wohin gehen die Schweizer Steuergelder?
- 482 Seiten starker Bericht über über die im Jahr 2010 abgeschlossenen
internationalen Verträge - 384 Abkommen aus den Departementen
- Deza-Anteil an den Folgekosten: 8.8 mCHF; Seco: 24.9 mCHF; etc.
- Total Verpflichtungen der Schweiz gegenüber anderen Staaten: 1'022'920'892 CHF.
- Total versprochene Einnahmen der Schweiz aus internationalen Verträgen: unbekannt, wahrscheinlich weniger als 1 bnCHF.
In Anlehnung an Urs Paul Engeler in der WeWo29.11, Seite 18f.
Nimmt man die einzelnen Positionen genauer unter die Lupe dürfte grosses Einsparungspotenzial vorhanden sein.
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Freitag, 12. November 2010
aktuelle Ausschaffungspraxis
im Rahmen des sogenannten Zusatzprotokolls zum multilateralen «Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen»:
Das Protokoll, das der Europarat ausgearbeitet hat, ist in der Schweiz seit Herbst 2004 in Kraft. Heute ermöglicht es die Überstellung von verurteilten Tätern ohne deren Einwilligung in 35 Länder.
So werden pro Jahr durchschnittlich rund zwanzig Verurteilte mit ihrer Einwilligung zum Strafvollzug aus der Schweiz in einen anderen Staat und ebenfalls rund zwanzig aus einem anderen Staat in die Schweiz überstellt. Das schrieb der Bundesrat im Frühling auf einen Vorstoss aus dem Parlament.
In der Schweiz werden jährlich zwischen 6000 und 12 000 Täter zu unbedingten Freiheitsstrafen verurteilt. Rund 60 Prozent von ihnen sind Ausländer.
Die Überstellung von ausländischen Verurteilten in ihre Heimat scheitert in der Praxis vor allem daran, dass die dafür nötigen Abklärungen und Verfahren sehr lang dauern - oder daran, dass ein Staat im Einzelfall sein Veto gegen eine Überstellung einlegt. Das ist ihm gemäss den Verträgen und Übereinkommen möglich.Lukas Häuptli in der NZZaS vom 17.10.2010, Seite 11.
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Donnerstag, 26. November 2009
Italiens Probleme vs. Schweiz
Die Schwarzgelder und die Schwarzarbeit sind italienische Probleme. Dafür gäbe es eine einfache Lösung: Italien müsste sein Steuersystem in Ordnung bringen. Dass gewisse Italiener von unserem Bankgeheimnis profitieren, ist nicht unsere Schuld.
Ich bin nicht für Schwarzgeld. Wir offerieren ja eine sogenannte Abgeltungssteuer: Dies würde es Italien erlauben, Guthaben, die heute schwarz in der Schweiz sind, zu besteuern. Ist es unsere Schuld, wenn Italien nicht auf diese Offerte eintritt?
Fulvio Pelli im Interview von Stefan Bühler und Markus Häfliger in der NZZaS vom 22.11.09, Seite 11.
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Samstag, 25. Juli 2009
Rückübernahmeabkommen Kosovo
Die Schweiz und der Kosovo unterzeichnen im September ein Rückübernahmeabkommen. Jene der 200'000 Kosovaren in der Schweiz, die keine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis besitzen, können danach zurückgeführt werden.
20min vom 24.07.2009, Seite 6.
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