Freitag, 12. November 2010

aktuelle Ausschaffungspraxis

im Rahmen des sogenannten Zusatzprotokolls zum multilateralen «Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen»:

Das Protokoll, das der Europarat ausgearbeitet hat, ist in der Schweiz seit Herbst 2004 in Kraft. Heute ermöglicht es die Überstellung von verurteilten Tätern ohne deren Einwilligung in 35 Länder.

So werden pro Jahr durchschnittlich rund zwanzig Verurteilte mit ihrer Einwilligung zum Strafvollzug aus der Schweiz in einen anderen Staat und ebenfalls rund zwanzig aus einem anderen Staat in die Schweiz überstellt. Das schrieb der Bundesrat im Frühling auf einen Vorstoss aus dem Parlament.

In der Schweiz werden jährlich zwischen 6000 und 12 000 Täter zu unbedingten Freiheitsstrafen verurteilt. Rund 60 Prozent von ihnen sind Ausländer.

Die Überstellung von ausländischen Verurteilten in ihre Heimat scheitert in der Praxis vor allem daran, dass die dafür nötigen Abklärungen und Verfahren sehr lang dauern - oder daran, dass ein Staat im Einzelfall sein Veto gegen eine Überstellung einlegt. Das ist ihm gemäss den Verträgen und Übereinkommen möglich.

Lukas Häuptli in der NZZaS vom 17.10.2010, Seite 11.

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