Ohne ärztliches Attest wird kein Taggeld ausbezahlt, ohne ärztliches Urteil fliessen keine Leistungen der Invalidenversicherung oder für Mutterschaft, selbst der Kauf von Windeln im Pflegheim ist abhängig von der ärztlichen Signatur. Die Beurteilung er Zurechnungsfähigkeit, der Entscheid zur Bevormundung, die Legitimation zum geplanten Freitod benötigen die Unterschrift des Mediziners. Die Tauglichkeit für Militärdienst, von Fahrzeuglenkern im Alter und vieles andere mehr sind Praxisalltag - weit über den Tod hinaus. Denn es gibt auch keine Bestattung ohne ärztlich unterzeichneten Totenschein.Walter Grete in der NZZaS vom 17.10.2010, Seite 19.
Samstag, 13. November 2010
ärztliche Allmacht
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