Freitag, 17. April 2009

Datenschutzdilemma

Ob Überwachungskameras, die zentrale Datenbank des biometrischen Passes, Fussballfanüberwachung, IP-Tracking, Zugriff auf Cumulusdatenbank oder der gläserne Bankkunde, überall gilt, dass gesammelte Daten bei der Klärung von Gesetzesverstössen hilfreich sein können. Dabei dürfen keine Unschuldigen zu Verdächtigen und aufgrund falscher Informationen verurteilt werden. Problematisch ist hierbei die Ungenauigkeit von Überwachungsinstrumenten sowie auch Justizirrtum nie vollständig ausgeschlossen werden kann. Oft befindet man sich mit diesen Fehlern und Ungenauigkeiten im Bereich von Promillen, doch bereits dies ist für viele Grund genug, Überwachungen und zentrale Datenbanken generell abzulehen. Dazu kommt - wie immer - der berechtigte Schutz der Privatsphäre vor dem Zugriff des Staates.

Es gibt noch eine andere Sicht, nebst der pessimistischen, zu Unrecht verurteilt zu werden: Je grösser die Datenmenge, umso objektiver lässt sich ermitteln - auch zur Entlastung von Verdächtigten. Weiter zur Entkräftigung einer ungerechtfertigten Verdächtigung haben wir Instrumente des Rechtsstaates, wie die Unschuldsvermutung (in dubio pro reo) und Rekursmöglichkeiten.

Ich befürworte eingangs erwähnte Möglichkeiten unter drei Vorbehalten:

  • Minimierung der technischen Unzulänglichkeiten (ev. noch nicht gegeben bei Gesichtserkennung, beim biometrischer Pass jedoch schon)
  • Je nach Quelle der Informationen, dürfen diese lediglich als Hinweise, nicht jedoch als Beweise verwendet werden.
  • Der mögliche Straftatbestand muss aus einem schützenswerten Gesetz resultieren (bei Steuerhinterziehung nach OSZE-Standard nicht gegeben)

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