Montag, 13. April 2009

effizienteres Verfahren bei Verstössen gegen die Meldepflicht

  • Sulzer: Vekselberg könnte die börsenrechtlichen Meldepflichten verletzt haben.
  • Converium: Ebener und Scor haben kooperiert und hätten sich als Gruppe eintragen lassen müssen. Ebenfalls ein Verstoss gegen Meldepflichten.
Doch das ändert nichts an der wirtschaftlichen Realität und am Führungswechsel.
Der dreistufige Instanzenweg von Börse über Finanzmarktaufsicht zum Finanzdepartement ist absurd und unnötig lang. Die auf jeder Stufe anfallenden Rechtsmittel für die "Angeklagten" führen dazu, dass die Verfa Jahre dauern. Abhilfe ist erst in Sicht, wenn die Börse oder die Finanzmarktaufsicht selbsSanktionen verhängen könnten.
Charlotte Jacquemart in der NZZaS vom 12. April 2009, Seite 21.

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