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Mittwoch, 29. April 2009

Untauglichkeit



Von gut hundert Rekursen gegen UC-Entscheide im letzten halben Jahr waren mehr als zwei Drittel gegen Untauglichkeitsentscheide gerichtet. Es rekurrieren also wesentlich mehr untauglich als tauglich erklärte Personen.


Die Statistiken geben solche Hinweise. Aktuelle Spitzenreiter für Untaugliche knapp über 50% sind die Kantone Zürich, Schaffhausen, Jura und Basel Stadt. Stellungspflichtige aus den Kantonen Graubünden, Schwyz, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden erreichen eine Tauglichkeitsrate von über 70 Prozent. Es hat aber immer Schwankungen auch innerhalb der Kantone gegeben, obwohl die Tauglichkeit im Allgemeinen bei den ländlichen Kantonen höher liegt als bei den
städtischen.
Brigadier Walter Knutti im Interview mit Hansjürg Klossner in ARMEE aktuell 2/2005, Seite A 14

Und mit der hohen Zahl an Untauglichen, sind die Steuern, wie auch die Sozialversicherungskosten höher. Tststs.
Mittlerweile gibts keine UC mehr und die Zahl der Drückeberger steigt wieder an.

Freitag, 17. April 2009

Datenschutzdilemma

Ob Überwachungskameras, die zentrale Datenbank des biometrischen Passes, Fussballfanüberwachung, IP-Tracking, Zugriff auf Cumulusdatenbank oder der gläserne Bankkunde, überall gilt, dass gesammelte Daten bei der Klärung von Gesetzesverstössen hilfreich sein können. Dabei dürfen keine Unschuldigen zu Verdächtigen und aufgrund falscher Informationen verurteilt werden. Problematisch ist hierbei die Ungenauigkeit von Überwachungsinstrumenten sowie auch Justizirrtum nie vollständig ausgeschlossen werden kann. Oft befindet man sich mit diesen Fehlern und Ungenauigkeiten im Bereich von Promillen, doch bereits dies ist für viele Grund genug, Überwachungen und zentrale Datenbanken generell abzulehen. Dazu kommt - wie immer - der berechtigte Schutz der Privatsphäre vor dem Zugriff des Staates.

Es gibt noch eine andere Sicht, nebst der pessimistischen, zu Unrecht verurteilt zu werden: Je grösser die Datenmenge, umso objektiver lässt sich ermitteln - auch zur Entlastung von Verdächtigten. Weiter zur Entkräftigung einer ungerechtfertigten Verdächtigung haben wir Instrumente des Rechtsstaates, wie die Unschuldsvermutung (in dubio pro reo) und Rekursmöglichkeiten.

Ich befürworte eingangs erwähnte Möglichkeiten unter drei Vorbehalten:

  • Minimierung der technischen Unzulänglichkeiten (ev. noch nicht gegeben bei Gesichtserkennung, beim biometrischer Pass jedoch schon)
  • Je nach Quelle der Informationen, dürfen diese lediglich als Hinweise, nicht jedoch als Beweise verwendet werden.
  • Der mögliche Straftatbestand muss aus einem schützenswerten Gesetz resultieren (bei Steuerhinterziehung nach OSZE-Standard nicht gegeben)

Samstag, 31. Mai 2008

kein Rekurs bei demokratischen Entscheidungen

Entweder gibt es ein Recht auf Einbürgerung - dann gibt es im Rechtsstaat auch eine entsprechende Rechtskontrolle. Oder es gibt, wie das bisher in vielen Bereichen der Fall war, kein Recht auf Einbürgerung - und dann soll man auch nicht nach einem Rekursrecht rufen.
Martin Schubarth in der WW22.08, Seite 18

Donnerstag, 15. Mai 2008

Rheineck

Keiner der Bewerber habe am Gemeindeleben teilgenommen, heisst es, bei den Muslimen sei dies normal, Misch­ehen gebe es keine, sogar an einem Orientierungsabend der Gemeinde hätten die Kandidaten untereinander in ihrer Sprache geredet. Oft würden die Ehefrauen kein Deutsch verstehen. Einige seien durch arrogantes Auftreten und Reibereien mit Nachbarn aufgefallen, andere durch protzige Autos (auch Edin Lulic) – und man fragte sich, wie sie sich solche leisten könnten. Ein Kandidat lebt mit seiner sechsköpfigen ­Familie von der IV, doch der Mann wirke putzmunter. Bei Lulic war aufgefallen, dass er eine Neun-Millimeter-Pistole besitzt, aber bei keinem Schiessklub mitmacht. Ein offizieller Grund für eine Ablehnung der Einbürgerung ist das natürlich nicht – also beschränkte man sich auf die Standardfloskel «nicht integriert».
Und trotzdem, die 25 abgewiesenen Muslime intervenierten gegen die Ablehnung des Einbürgerungsgesuchs.
Die Sankt Galler Regierung hiess einen Rekurs gegen den Volksentscheid gut, der auf Initiative einer SP-Politikerin zustande gekommen war. Die Gemeindeversammlung von Rhein­eck musste im März 2007 nochmals abstimmen – und bestätigte das «Njet» in allen Fällen. Ein neuer Rekurs ist hängig.
Alex Baur in der WW20/08
Soll das wirklich so weiter gehen dürfen?