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Mittwoch, 19. Oktober 2011

Flat Tax wäre ein Fortschritt

Statt mit neuen Steuerprojekten und höheren Steuern illusiorischen sozialpolitischen Zielen nachzurennen, sollten die immer komplexeren Steuersysteme vereinfacht und so konzipiert werden, dass die Kosten für das Eintreiben der Steuern niedrig sind und nur noch geringe Anrzeite zur Steuerhinterziehung bestehen. Eine Flat Tax würde diese Anforderungen erfüllen.
Kurt Schiltknecht in der WeWo41.11, Seite 19.

Sonntag, 28. Februar 2010

Das schrecklichste Delikt Deutschlands: Steuervergehen

Steuerhinterziehung wird in Deutschland in der Regel härter als Totschlag bestraft, noch heute kann man in Debatten über Hitler das Argument hören, er habe sich immerhin nicht persönlich bereichert und kein Nummernkonto in der Schweiz gehabt.
Henryk M. Broder in der WeWo5.10, Seite 17.

In der Welt der Ladenschlussgesetze, der Spielplatzverordnungen und Doppelformulare hat das Finanzamt mehr Deutsche zu Sündern gemacht als der Teufel selbst. Dass möglicherweise das hypertrophe Steuersystem nicht mehr zu seinen Bürgern passt, gilt als Majestätsbeleidigung bei einem Staats- und Bevormundungskult, der dem Staat sogar erlaubt, als offener Hehler von Datendieben aufzutreten.
Wolfram Weimer in der WeWo6.10, Seite 33.

Steueranwalt Sarkozy

Vor seinem Aufstieg in die höchsten französischen Staatsämter und vor seinem populistischen Aufruf zur Finanzmoral, zur Erstellung schwarzer Listen und zur Einführung drakonischer Strafen gegen «Steueroasen» war Nicolas Sarkozy Anwalt im noblen Pariser Vorort Neuilly-sur-Seine. Spezialgebiet seiner Kanzlei war die Beihilfe zur Geldflucht; Sarkozy reiste höchstpersönlich regelmässig nach Genf, um die Transaktionen vorzunehmen.
Urs Paul Engeler in der WeWo6.10, Seite 24ff.

Samstag, 25. Juli 2009

12. DBA: Ende der grauen Liste

Das 12. Doppelbesteuerungsabkommen ist unterzeichnet, und zwar mit Finnland. Nachdem die Schweiz aufgrund einer willkürlichen Zahl angeschwärzt (bzw. heute: angegraut) wurde, distanziert sich EU-Kommissar Michael Reutener jetzt, wo dies erfüllt ist, schon wieder davon.

Klar, die DBAs sind noch nicht rechtskräftig und der etatistische Artikel 26 des OECD-Abkommens, welcher "das Vergessen" einer Kontoverbindung auf die gleiche Stufe setzt wie vorsätzlichen Betrug und Urkunenfälschung, muss darin umgesetzt werden.

Unter Berufung auf Steuergerechtigkeit, hebeln die europäischen Steuervögte der sozialistischen Umverteilungsstaaten den Schutz der Privatsphäre aus.

Dabei praktizieren wir schon seit Jahren erfolgreich eine Lösung, die gerade jetzt wieder von der FDP in Erinnerung gerufen wird: Die Quellbesteuerung. Die Vermögensverwalter belasten ausländische Guthaben an der Quelle und überweisen jährlich hunderte von Millionen an die Herkunftsländer. Die tief verschuldeten Etatisten kriegen ihr Geld und die Privatsphäre bleibt gewahrt. Das wäre der richtige Ansatz für Steuergerechtigkeit - und sicher nicht der automatische Datenaustausch zwischen Vermögensverwalter und Staat, wie bei unserem nördlichen Kanton, dem Überwachungsstaat.

Sonntag, 8. März 2009

Hinterziehung <> Betrug

So ist es objektiv etwas anderes, ob jemand ohne Billett im Bus sitzt oder mit einem gefälschten Abonnement. Bezogen auf die Steuern heisst dies: Wer einen Nebenerwerb nicht deklariert, ist ein Schwarzfahrer. Wer seinen Lohnausweis frisiert und eine Lügengeschichte ausheckt, ist ein Betrüger. Schwarzfahren ist verboten und wird gebüsst, aber es kann einem mal passieren. Betrug passiert einem nicht, man begeht ihn vorsätzlich und arglistig, um sich einen Vorteil zu verschaffen, der einem nicht zusteht.
Martin A. Senn in der NZZaS vom 8.3.09, Seite 20.

Freitag, 6. März 2009

schützenswerte Steuerhinterziehung

Wenn zwei Arme und ein Reicher einen Staat begründen ist klar, dass sich die Enteignung des Reichen demokratisch durchsetzen lässt. Die Anreize in unserem groszügigen Sozialsystem bestärken dieses Szenario als Grundlage demokratisch realisierbarer Politik.

Die Steuerhinterziehung ist die Notwehr der Reichen, ihre Möglichkeit kund zu tun, dass sie mit politischen Fehlentscheidungen nicht einverstanden sind. Die gierigen und lechzenden EU- und neuerdings auch USA-Regierungen haben nicht zu wenig Einnahmen, sie haben zu hohe Ausgaben. Und dies aufgrund einer verfehlten politischen Grundsatzüberlegung.

Wer zahlt, befiehlt. Ohne Zahler - kein Staatshaushalt. Das sollten sich die linken Umverteiler mal wieder in Erinnerung rufen. Von mir aus darf es ja eine Demokratie geben, doch erst die Institutionalisierung eines Zensuswahlrechtes würde die Steuerhinterziehung zu einem nicht legitimen Mittel machen.

Dienstag, 3. März 2009

Konfiskationsangst

die von relativ hohen Wahrscheinlichkeiten geprägte Erwartungshaltung, dass irgendwann eine politische Konstellation eintreten könnte, die den erarbeiteten Wohlstand zum Objekt der Wegnahme werden liesse, oder gar das Gefühl, dass man sich bereits, schleichend-implizit, in einem solchen Prozess befindet.
Konrad Hummler in der NZZaS vom 1.3.09, Seite 21.
Ausserdem: Steuerhinterziehung wird mehrheitlich durch den produktiven Teil der Bevölkerung begangen. Diese Debatte verdient gar nicht soviel Aufmerksamkeit: Sprechen wir von den Nettobezügern, jenen, welche dazu beitragen, dass die Sozialkosten der Schweiz jährlich 50 Mrd. CHF ausmachen!

Donnerstag, 12. Februar 2009

lieber tiefe als hohe Steuern

Steuerwettbewerb ist gut. Die Deutschen und Amerikaner sind selber schuld, wenn
die Superreichen mit ihrem Geld in die Schweiz flüchten. Die Schweiz macht zu
Recht einen Unterschied zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung. Wir
brauchen keine fremden Steuervögte.
Peter Bodenmann in der WW7.09

Eine Ungleichbehandlung zwischen Inländern und Ausländern dürfte es steuertechnisch nicht geben. Doch anstatt den tieferen Steuersatz dem höheren anzupassen, sollte der Schweizersteuersatz auf den tieferen ausländischen Standard reduziert werden.

Dienstag, 16. Dezember 2008

Steuerhinterziehung und -betrug

Bei Steuerdelikten unterscheidet die Schweiz u.a. zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung. Bei konkreten Verdachtsmomenten und wenn der nachfragende Staat Namen und Kontoverbindung nennen kann, entscheidet ein Richter im Land mit dem mutmasslichen Steuerbetrüger darüber, ob die Daten heraus gegeben werden (amtshilfefähig). Neu tut dies Liechtenstein auch bei Steuerhinterziehung gegenüber den USA.

Tatbestandesmerkmale für Steuerbetrug:
  • arglistiges Vorgehen (z.B. Urkundenfälschung) verbunden mit
  • grosser krimineller Energie
Das Gründen von Offshore-Gesellschaften ist laut QI-Vertrag bislang zulässig. Doch die eidgenössische Steuerverwaltung scheint da gerade noch etwas unschlüssig.
In Anlehnung an Markus Städeli und Zoé Baches in der NZZaS vom 14.12.08, Seite 37.

Mittwoch, 18. Juni 2008

Birkenfeld --> UBS --> Schweiz

Birkenfeld

Birkenfeld nahm 2001 seinen bedeutendsten Kunden von der Barclays Bank mit zur UBS: den in Kalifornien wohnhafte russischstämmige Immobilienmilliardär Igor Olenicoff. Dieser soll 80% von Birkenfelds Portefeuille ausgemacht haben.

Die UBS erliess eine intene Richtlinie mit dem Titel "Cross-Border Banking Activities into the U.S.", welche die Geschäftspraktiken mit gewissen amerikanischen Kunden eingeschränkt.

Das gefiel Birkenfeld nicht. Er weigerte sich, diese Richtlinie anzuwenden und es kam 2006 zur Kündigung. Die UBS bezahlte ihm einige Hunderttausend Franken Abfindung, einen Drittel, von dem was Birkenfeld gefordert hatte.

Absichten der USA
In der zwölfseitigen Anklageschrift im Fall "United States of America vs. Bradley Birkenfeld" ist seitenlang von den "Methoden der Verschwörer" die Rede. Die UBS ihrerseits taucht als "the Swiss Bank" auf, und diese Simplifizierung ist von den Klägern gewollt. Die UBS als Synonym für den Bankenplatz Schweiz (...)
Hierzulande ist viel zu holen: Geht der Branchenprimus zu Boden, immerhin der grösste Vermögensverwalter der Welt, stottert das gesamte System.
Die Kläger wollen die Affäre Birkenfeld zum "Fall Schweiz" hochstilisieren, als "Auswuchs eines systemimmananenten Bankenmillieus, in dem Steuerhinterziehung, ja Steuerbetrug zum Geschäftsmodell gehören."
Den USA geht es weniger um die Bestrafung eines fehlbaren Bankangestellten als um eine Destabilisierung der UBS, ja des Schweizer Finanzplatzes.
Ansonsten würden sie ein Rechtshilfegesuch nach Bern schicken. Würde ein Fall von Steuerbetrug nachgewiesen, würden die Schweizer Behörden das Bankgeheimnis aufheben und der Fall wäre im Handumdrehen gelöst.
Claude Baumann und René Lüchinger in der WW24.08, Seite 38ff.