So ist es objektiv etwas anderes, ob jemand ohne Billett im Bus sitzt oder mit einem gefälschten Abonnement. Bezogen auf die Steuern heisst dies: Wer einen Nebenerwerb nicht deklariert, ist ein Schwarzfahrer. Wer seinen Lohnausweis frisiert und eine Lügengeschichte ausheckt, ist ein Betrüger. Schwarzfahren ist verboten und wird gebüsst, aber es kann einem mal passieren. Betrug passiert einem nicht, man begeht ihn vorsätzlich und arglistig, um sich einen Vorteil zu verschaffen, der einem nicht zusteht.
Martin A. Senn in der NZZaS vom 8.3.09, Seite 20.
Sonntag, 8. März 2009
Hinterziehung <> Betrug
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