Donnerstag, 26. Mai 2011

Rückblick auf die Unternehmersteuerreform II

  • behebt einen systematischen Fehler
  • Das Nennwertprinzip wird durch das Kapitaleinlageprinzip ersetzt
  • wurde im Februar 2008 durch das Volk angenommen

Nennwertprinzip: Nur das Nominalkapital einer Unternehmung darf steuerfrei an die Aktionäre zurück geführt werden. Das ist falsch, da ein Aktionär Geld zurück erhält, welches ihm bereits gehört.

Kapitaleinlageprinzip: Nur noch die Ausschüttung von erarbeiteten Gewinnen ist steuerpflichtig.

Wenn der Bund nicht ungerechterweise doppelt kassiert, nimmt er nur noch einfach Geld ein. Gewisse Kommentatoren sprechen von "Steuerausfällen". Doch vergessen geht, dass die Behebung von diesem Fehler die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Schweiz erhöht hat:

Gemäss Bunderat stammen von den bislang rund 230 Milliarden Franken gemeldeten Kapitaleinlagen immerhin rund 68 Milliarden Franken von Unternehmen, die ab 2008 zugezogen sind. Diese brachten neues Kapital und damit zusätzliches Substrat für die Gewinn- und Kapitalsteuern. Zudem wurden Arbeitsplätze geschaffen.
Peter Uebelhart, Partner bei KPMG, in der WeWo17.11, Seite 42.

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