Inzwischen wissen auch Schläger, die sich an kein Gesetz halten, welche Rechte ihnen zustehen. Nach vollbrachter Tat stellen sie Asylanträge, um nicht in ihre Herkunftsländer abgeschoben zu werden, was immerhin von einer partiell gelungenen Integration zeugt. Noch witziger ist nur noch die Geschichte von dem Elternmörder, der vor Gericht um mildernde Umstände bittet, weil er vor kurzem Vollwaise geworden sei.
Henryk M. Broder in der Weltwoche 3.08, Seite 15.
Samstag, 19. Januar 2008
mildernde Umstände und Asyl für kriminelle Ausländer?
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