Lediglich 5 Ausnahmen sollen noch bestehen bleiben:
Die ersten beiden verbleibenden Ausnahmen - die Finanzdienstleistungen und die Dienstleistungen der Versicherungen- begründet der Bundesrat damit, dass die Besteuerung technisch unmöglich sei.
An der Steuerbefreiung hoheitlicher Leistungen der öffentlichen Hand will der Bundesrat festhalten, weil es hier keine Wettbewerbsverzerrung gebe. Bei der Landwirtschaft stünde der Erhebungsaufwand seiner Meinung nach in keinem vernünftigen Verhältnis zum Steuerertrag.
Die fünfte und letzte MwSt-Ausnahme bilden Verkauf und Vermietung von Wohnimmobilien. Daran soll wegen der Gleichbehandlung von Mietern und Wohneigentümern nicht gerüttelt werden. (Tagi)
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