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Donnerstag, 19. Mai 2011

Unverhältnissmässigkeit hält auch in CH-Gerichten Einzug

Alois Beivi, Hells Angels ZH: Aufzucht und Verkauf von Cannabis im Wert von 80'000 CHF sowie Besitz von 0.5g Cannabis --> 13 Monate bedingt Gefängnis. Der Prozess lief seit 2003.

"Hanfmillionäre von Ossingen" (WeWo45/10) pflanzten und verkauften Cannabis im Wert von mindestens 39 Mio. CHF. 52.8t wurden durch die Polizei im September 2000 konfisziert. 2008 wurde das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft Winterhtur eingestellt – infolge überlanger Verfahrensdauer "wegen Unerheblichkeit".

Alex Baur in der WeWo19/11, Seite 13.

Montag, 1. Dezember 2008

Unverjährbarkeit

Die Initiative "Für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern " wurde angenommen. Dies zeigt, dass es offensichtlich mehr betroffene gibt, als vermutet. Ich finde die Initiative trotzdem falsch. Unverjährbarkeit klingt stark nach: "Das werde ich Dir nie vergessen!" Dabei ist vergessen eine Tugend. Unser Hirn ist für das Vergessen konstruiert. Vergessen dient der geistigen, seelischen, Hygiene. Welch' Last wäre es, sämtliche Eindrücke stets mit sich herumtragen zu müssen?

Weiter ist die Initiative juristisch unpräzis:
  • Was heisst Kinder - Jugendliche - junge Erwachsene?
  • Was sind sexuelle oder pornographische Taten?
Ansonsten bin ich im grossen und ganzen zufrieden mit dem Abstimmungssonntag: Obwohl ich für die Hanfinitiative gestimmt habe (freie Drogen für freie Bürger ;-) und es nicht verstehe, dass sich (Umweltschutz-)Verbände nun über Volksentscheide (den Souverän) hinwegsetzten dürfen. Ich freue mich über die Ohrfeige an die AHV-Abzocker und über das neue Stadion für amade.

Dienstag, 16. September 2008

Für die Hanfinitiative

Die NZZ empfiehlt sowohl das revidierte Betäubungsmittelgesetz wie auch die Hanfinitiative zur Annahme. Aus der Erfahrung, dass es eine drogenfreie Gesellschaft nie geben wird, folgt die Erkenntnis, dass eine nur auf Verbote bauende Drogenpolitik scheitern muss. Anders, als uns die Gegner der beiden Vorlagen weismachen wollen, gibt es in der Realität nicht nur Sucht und Abstinenz, sondern dazwischen liegt ein weites Feld von risikoarmem bis hin zu hoch riskantem Konsum psychoaktiver Stoffe – seien das nun illegale Drogen, Medikamente, Alkohol oder Tabak. Somit ist die strikte Trennung in legale und illegale Substanzen wenig hilfreich, die Suchtproblematik an der Wurzel zu fassen. Fachleute raten der Politik seit langem, eine vernünftige Balance zwischen dem Respekt vor dem mündigen Bürger und dem Anspruch der Gesellschaft auf Sicherheit und Ordnung zu suchen. Das revidierte Betäubungsmittelgesetz wie auch die Hanfinitiative weisen somit zumindest in die richtige Richtung. Eine rein auf Abstinenz, Verbote und Repression gründende Drogenpolitik dagegen führt unter dem Strich zu höheren sozialen Kosten – und sie ist unliberal, weil in diesem Konzept für den mündigen Menschen zum Schluss kein Platz mehr ist.
Position der NZZ, via icore, btw: Happy Birthday!