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Dienstag, 28. August 2012

Apple vs. Samsung: Absurdität des Patentsystems

Der jüngste Geschworene war 24 Jahre alt und trug im Gericht am liebsten ein T-Shirt mit dem Namen einer Rockband. Unter den anderen acht waren eine Hausfrau, ein Elektroingenieur im Ruhestand, der Geschäftsführer eines Fahrradladens und ein ehemaliger Marineangehöriger. Sie hatten darüber zu befinden, ob der südkoreanische Elektronikkonzern Samsung gegen Patente von Apple verstossen hat - und ihr Urteil war eindeutig: Samsung soll eine Milliarde Dollar Schadensersatz zahlen. Kritiker dieses Urteils sind aber überzeugt, dass die Geschworenen mit dem Fall überfordert waren.
20min vom 28.08.2012

Der Fall war für Geschworene nicht zu handhaben. Meinen Jurastudenten gebe ich nicht so viel zu lesen. Das können sie wahrscheinlich gar nicht verdauen. Der Prozess ist ein Beweis dafür, dass das Patentsystem ausser Kontrolle geraten ist. Es stellt sich die Frage, ob wir im System des geistigen Eigentums nicht zu weit gegangen sind.
Robin Feldman, Professor für geistiges Eigentum an der Universität von Kalifornien, schon vor dem Urteil.

Freitag, 20. Juli 2012

Kein autonomer Nachvollzug

Tut uns leid. Die Schweiz ist ein unabhängiger Staat. Wir können keinen Verträgen zustimmen, die von Brüssel nach Belieben einseitig abgeändert werden können. Das ist mit dem Prinzip der Volkssouveränität ebenso unverträglich wie Ihr Wunsch, die Schweiz möge sich einem Gremium auswärtiger Richter unterwerfen.
Nichts für ungut.

Mit freundlichen Grüssen
Didier Burkhalter
Bundesrat

Roger Köppel in der WeWo29.12, Seite 5 entwirft das entscheidende Memo für Burkhalter.

Montag, 4. Juni 2012

Asylanten-, Ausländerkriminalität in der Schweiz


Straffällige ohne Niederlassungsbewilligung
Ausländer, welche einer Straftat beschuldigt sind und die keine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung in der Schweiz haben
  • 2009: 11300
  • 2010: 11900
  • 2011: 12800

Kriminalitätstourismus
Personen im grenznahen Bereich, welche wegen eines Delikts in der Schweiz zur Verhaftung ausgeschrieben waren.
  • 2010: 2530 Personen
  • 2011: 2960
  • Im ersten Quartal 2012: 970 Verhaftungen, was hochgerechnet aufs Jahr 3880 ergäbe

luh in der NZZaS vom 27. Mai 2012, Seite 9.

Ausländer mit Wegweisungsentscheid und Nothilfe beziehen:
  • 2008: 2400
  • 2010: 8382

Die Kosten haben sich in diesem Zeitraum auf 43.8 Millionen Franken vervierfacht.
Ist es zulässig, Asylbewerbern die Sozialhilfe zu streichen und ihnen stattdessen nur noch das durch die Verfassung garantierte Minimum, die Nothilfe, zu gewähren?
 Ich bin der Auffassung, dass dies der richtige Ansatz ist. Denn die Schweiz ist für Asylbewerber immer noch zu attraktiv. Es hat sich herumgesprochen, dass die Asylverfahren hier meist Jahre dauern und dass man in dieser Zeit und selbst nach einem abschlägigen Asylentscheid finanziell sehr gut behandelt wird
Hans-Jürg Käser, Präsident der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorenkonferenz (KKJPD) 

Nothilfe ganz streichen, wenn der Bewerber kein Flüchtling ist und daher das Land verlassen muss. (…) In Niederland erteilt der Staat keine Nothilfe.
 Die höchsten Richter anerkannten die Nothilfe als fundamentales Grundrecht, dessen Streichung verfassungswidrig wäre.
 Daniel Friedli und Sarah Nowotny in der NZZaS vom 27. Mai 2012, Seite 9.

Sonntag, 8. April 2012

Bürokratie behindert Produktivität

Regierungen und Parlamente machen sich heute viel zu wenig Gedanken darüber, mit welchen enormen Kosten die Hektik verbunden ist, mit der heute die Gesetze geändert und neue Regulierungen erlassen werden. Die Bürokratie nimmt laufend zu. Die Profiteure sind die in der Politik sehr aktiven Rechtsanwälte und die Beratungsindustrie. Statt den Unternehmen Raum zur Schaffung neuer Produkte und Dienstleistungen zu geben und sie für den internationalen Wettbewerb konkurrenzfähig zu machen, müssen sich Verwaltungsräte und Manager mit neuen Gesetzen, neuen Regulierungen und Überwachungs- und Kontrollaufgaben herumschlagen. Die Banken werden zum verlängerten Arm der Polizei und Steuerbehörden und werden für alles und jedes haftbar gemacht. 
Diese unselige Entwicklung muss gestoppt werden, indem die Kompetenzen der Regierungen, Parlamente und Aufsichtsbehörden begrenzt werden. Als Folge des Wildwuchses in der Gesetzgebung haben in wirtschaft­lichen Fragen wenig kompetente Richter und Bürokraten bei der Lösung wirtschaftlicher Pro­bleme schon bald mehr zu sagen als der Markt. Wenn heute Richter oder Beamte über Löhne, Mieten, Pharma-Preise oder Arztkosten entscheiden, so zeigt dies, wie weit die Demon­tage der Marktwirtschaft fortgeschritten ist. 
Viele Politiker sind vom Gedanken besessen, die Welt zu perfektionieren. Jede Fehlentwicklung gibt ihnen Anlass zu neuen Vorschriften. 
Kurt Schiltknecht in der WeWo14.12, Seite 18

Sonntag, 23. Oktober 2011

11 Massnahmen gegen Fussball-Chaoten

  1. Polizei im Stadion
  2. Polizeiliche Konfliktvermittler
  3. Sicherheitspersonal an Eingängen aufstocken
  4. Spielabbruch bei Pyros
  5. Sektor räumen
  6. Verbot von Fahnen
  7. Ausweispflicht
  8. Vermummungsverbot/Stadionverbot
  9. Bewilligungspflicht von Spielen 
  10. Kombitickets
  11. Schnellrichter
20min vom 22.10.11

Mittwoch, 14. September 2011

Scheidung mit Kindern managen

Galten noch in den Sechzigerjahren Scheidungskinder als potenzielle Straftäter, Ehebrecher und Selbstmörder, ist heute bekannt: Entscheidend ist nicht das elterliche Verhalten während, sondern jenes vor und nach der Trennung. Sprich: Mit sozialen Variablen lernt ein Kind umzugehen, mit emotionaler Vernachlässigung nicht.

[Dass beide Elternteile mit dem Kind eng verbunden bleiben, gelingt nur,] wenn es die Eltern schaffen, die partnerschaftlichen Zerwürfnisse von ihrer Verantwortung gegenüber dem Kind zu trennen. Bei uns hiess das konkret: Kompromissbereitschaft statt Kampfgeist, Mediation statt Gericht, lange Verhandlungen statt pauschale Lösungen, die oft keine sind. Voraussetzungen sind: Das Kindswohl muss über individuellen Glücks- und Gewinnversprechen stehen. Und der Vater muss schon vor dem Bruch eine tragfähige Beziehung zum Nachwuchs aufgebaut haben.

Ein Kind braucht beide Elternteile, egal was die sich noch zu sagen haben. Der Weg kann steinig sein, doch in meinen Augen ist er unumgänglich. Verantwortung für das Kind zu übernehmen, bedeutet zuerst, nicht in eigener Sache zu kämpfen. Und auch Nachsicht zu üben. Wer statt des Ausgleichs einen Anwalt sucht, betritt dünnes Eis – es gibt Sieger und Verlierer, und fast immer ist der Verlierer männlich.

Dass für eine tragfähige Vater-Kind-Beziehung das juristische Machtwort mehr Schaden als Nutzen bringt, zeigt auch die traurige Tatsache, dass die Hälfte der Väter zwei Jahre nach der Trennung den Kontakt zu ihren Kindern verloren hat – viele davon nicht trotz, sondern wegen einer gerichtlichen Verfügung.
Alexander Marzahn auf dem Mamablog

Donnerstag, 19. Mai 2011

Unverhältnissmässigkeit hält auch in CH-Gerichten Einzug

Alois Beivi, Hells Angels ZH: Aufzucht und Verkauf von Cannabis im Wert von 80'000 CHF sowie Besitz von 0.5g Cannabis --> 13 Monate bedingt Gefängnis. Der Prozess lief seit 2003.

"Hanfmillionäre von Ossingen" (WeWo45/10) pflanzten und verkauften Cannabis im Wert von mindestens 39 Mio. CHF. 52.8t wurden durch die Polizei im September 2000 konfisziert. 2008 wurde das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft Winterhtur eingestellt – infolge überlanger Verfahrensdauer "wegen Unerheblichkeit".

Alex Baur in der WeWo19/11, Seite 13.

Montag, 16. Mai 2011

Höhe der Strafe ist viertrangig

Vergleichsweise wichtig ist, ob geschieht. Vergleichsweise unwichtig ist, wie heftig das Geschehende ausfällt.
Hans-Jürgen Kerner, Tübinger Kriminologe

Prioritäten

  1. Am wichtigsten ist, ob Straftäter negative Reaktionen aus ihrem engeren sozialen Umfeld erwarten.
  2. An zweiter Stelle steht, als wie wahrscheinlich ein Täter eine Reaktion der Justiz erachtet,
  3. an dritter Stelle seine Chance, mit der Tat davonzukommen
  4. und erst an vierter Stelle die Höhe der Strafe.

Kerner empfiehlt aber auch keine generelle Milde: Wichtig sei, dass die Behörden prompt reagierten und Strafen auch auf die Situation der einzelnen Täter abstimmten.
Fabian Fellmann in der NZZaS vom 15.05.2011, Seite 14.

Mittwoch, 7. April 2010

Homosexuelle unterliegen JSVP

Das Walliser Kantonsgericht hat eine von rund 40 Mitgliedern verschiedener Schwulen- und Lesbenorganisationen eingereichte Beschwerde abgewiesen. Es ging um eine Schmähschrift der Jungen SVP Wallis von 2009. Darin bezichtigte diese Homosexuelle "normabweichenden Verhaltens". Dies verstosse nicht gegen den strafrechtlichen Bereich und sei auch keine Ehrverletzung, so die Richter.
20min vom 31.03.10, Seite 9.

Mittwoch, 10. März 2010

Lufthansa im Streik - mit besten Löhnen

Eine bodenständige Arbeitsrichterin entzog den Piloten die Grundlage des Streiks. Die bestbezahlten Piloten Europas hatten nämlich - nebst Lohnerhöhungen - auch gefordert, dass die vor einem Jahr in Italien gegründete Lufthansa-Tochter zu ihren Arbeitsbedingungen fliegen müsse. Die Richterin bedeutete den Piloten, ihre Möglichkeit, Tarifverträge durchzusetzen, ende an den deutschen Grenzen. Ihr Streik sei nicht legitim, man solle zurück an den Verhandlungstisch.
Birgit Voigt in der NZZaS vom 28.02.10, Seite 40.

Freitag, 1. Januar 2010

Menschenrechte und Demokratie

Menschenrechte und Demokratie bedingen einander: Demokratie ohne Menschenrechte bedeutet Diktatur der Mehrheit. Wo Meinungsäusserungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit fehle, ist demokratische Willensbildung nicht möglich, und an der Urne resultieren im Stil demokratischer Volksrepubliken Zustimmungsraten von 90 und mehr Prozent. Undenkbar ist aber auch, dass nur Menschenrechte gelten, diese aber nicht dazu benutzt werden dürfen, die bestehenden Verhältnisse in Frage zu stellen und zu versuchen, sie auf demokratischem Weg zu ändern.

Menschrechte erhalten die Demokratie lernfähig, Zentrale Freiheits- und Partizipationsrechte stellen sicher, dass Demokratien nicht erstarren. Jene, die an der Urne unterliegen, müssen nicht einfach kuschen, sondern dürfen sich für eine Änderung des Entscheids einsetzen.

Demokratie und Menschenrechte kollidieren, wo die Mehrheit beschliesst, die Rechte einer Minderheit in unzulässiger, z.B. diskriminierender oder unverhältnismässiger Weise zu beschneiden.

Gefragt ist weder die Diktatur der Mehrheit noch die Herrschaft der Richter, sondern die richtige Balance zwischen Demokratie und Menschenrechten.

Walter Kälin, Menschenrechtsexperte, in der NZZaS vom 27.12.09, Seite 15.

Donnerstag, 24. Dezember 2009

Völkerrecht: Fremde Richter für die Schweiz

Das Völkerrecht ist nicht Ausfluss einer höheren Vernunft oder Gerechtigkeit, sondern das Gesetz kriegerischer Siegernationen. Es wird von Technokraten ohne demokratische Debatte laufend neu entworfen und immer uferloser angewendet.
Editoral WW50.09

Illustration: Wieslaw Smetek

Inzwischen aber hat sich der Katalog der Menschenrechte um Forderungen erweitert, die auf sozialistische Leistungsansprüche an den Staat hinauslaufen: Man spricht bereits von Menschenrechten auf Arbeit, auf Bildung und auf Wohnraum.
Roger Köppel in der WW50.09

Völkerrecht ist heute nicht das, was sich in gemeinsamem Rechtsempfinden global manifestiert, sondern das, was schlecht legitimierte Funktionäre in wenig transparenten Verfahren für allgemeinverbindlich erklären, um sich dann auf nationaler Ebene doch nicht daran zu halten
Robert Nef, Präsident des Liberalen Instituts, zitiert von Roger Köppel in der WW50.09

Permanente Expansion: Alle zwei, drei Jahre wurde und wird die EMRK durch (bislang 27!) «Zusatzprotokolle» und neue Rechte und Verbote ergänzt, welche die Europaratsstaaten, wollen sie nicht aus dem Zirkel der Guten verbannt werden, wohl oder übel übernehmen müssen.
Urs Paul Engeler in der WW50.09

Die Schweiz beruht auf dem Grundsatz, dass sich die Bürger unseres Landes für fähig halten, selber über ihre Gesetze zu bestimmen. (...) Die Weisheit der Richter und Eliten gilt (bei den politischen Eliten) als höher als die Schwarmintelligenz des Volks.
Roger Köppel in der WW50.09

Die eigentliche Problematik der EMRK liegt jedoch heute darin, dass der EGMR in einer «dynamischen» Rechtsprechung Dinge in die EMRK hineingelesen hat, die sich dort beim Beitritt der Schweiz im Jahre 1974 nicht befunden haben. Der EGMR masst sich heute teilweise Gesetzgebungskompetenzen an, die ihm nicht zustehen und die jeder demokratischen Kontrolle entzogen sind.
Prof. Dr. Martin Schubarth im Interview von Philipp Gut in der WW50.09

Mittwoch, 16. Dezember 2009

Erwerbspotential "mit etwas gutem Willlen"

Das Bundesgericht hat ein Urteil des Aargauer Obergerichts als willkürlich aufgehoben: Dieses hatte ein Prostituierte zu einer Geldstrafe von 3600 Franken verurteilt, weil sie die Alimente für ihre Kinder nicht hatte bezahlen können. Es lastete ihr an, ihre Tätigkeit im Sexgewerbe nicht ausgebaut zu haben, zumal ihr der Job gefalle. Mit etwas gutem Willen wäre es ihr möglich gewesen, pro Monat 3000 Franken netto zu verdienen.
Aus 20min vom 8.12.09, Seite 9.
1. Tolle Einschätzungen der Aargauer über Erwerbspotential.
2. Falsch, dass das Bundesgericht gewisse Berufsgruppen vor dem Begleichen der eigenen Schulden befreit.

Dienstag, 1. Dezember 2009

Abschaffung des Täterschutzes

Im Datenschutz wie auch im Strafgesetz:
SVP-Nationalrätin Andrea Geissbühler hat eine parlamentarische Initiative zur Streichung der „täterfreundlichen“ Artikel 19 und 20 im Strafgesetzbuch erreicht. Darin geht es um Straferlass und –reduktion bei verminderter Schuldfähigkeit und um die Anordnung von Gebutachtungen. Rückmeldungen aus ihrem Alltag als Polizistin haben sie dazu bewegt: „Es kommt in der Praxis oft vor, dass unter Drogen und Alkohol stehende Täter für Gewaltdelikte milder oder gar nicht bestraft werden. Die Richter verstecken sich dabei hinter Gutachten und betreiben Täterschutz.“
20min vom 01.12.09, Seite 10.

Freitag, 14. August 2009

Satire und Fremdsprachen als Tor zur freien Meinungsäusserung

Nachdem bereits die Satire etwas mehr Meinungsäusserung offen lässt, kann nun auch der Wechsel in eine andere Sprache für mehr Freiheit nützlich sein. Das Korsett der political correctness muss gesprengt werden.

Der deutsche Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat am Donnerstag in einem Grundsatzurteil verfügt, dass Nazi-Parolen in der Regel nicht mehr strafbar sind, wenn sie in eine andere Sprache übersetzt wurden. Konkret ging es um die in Deutschland verbotene rechtsextreme Gruppe «Blood and Honour». Ihr Name geht zwar auf die Hitlerjugend-Parole «Blut und Ehre» zurück, deren Verwendung als Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation strafbar ist. Doch da rechtsextreme Parolen nach Ansicht des Gerichts ihre charakteristische Prägung nicht allein dem Sinngehalt, sondern auch der deutschen Sprache verdanken, stellt die Übersetzung eine «grundlegende Verfremdung» dar, und diese wird von der Strafvorschrift nicht erfasst. Mit ihrem Schiedsspruch hoben die Richter das Urteil eines Landgerichtes auf. (NZZ)

Donnerstag, 13. August 2009

Verbreitete Unterscheidung Steuerbetrug und -hinterziehung

Wie oft wurde die Schweiz kritisiert, weil sie einen Unterschied macht zwischen dem Steuerbetrug, den ein Strafrichter mit Gefängnis ahnden kann, und der Steuerhinterziehung, welche die Steuerbehörden mit Bussen verfolgen.
Tatsache ist: Viele andere Länder kennen die genau gleiche Unterscheidung, unter anderem Frankreich, Spanien, Italien und: die USA.
Markus Somm in der WW26.09, Seite 10f.

Mittwoch, 29. April 2009

Juristen vs. Manager III

Bei der Swissair waren keine Wirtschaftskriminelle am Werk, sondern glücklose Steuermänner. Es handelt sich nicht um ein Verbrechen. Über falsche Strategien haben Richter nicht zu urteilen.
Lukas Hässig in der WW5.06, Seite 12.

Mittwoch, 30. April 2008

Einbürgerungen und die EU-Tendenz

Wer soll über Einbürgerungsgesuche entscheiden dürfen?
Das Bundesgericht entschied am 9. Juli 2003, dass Einbürgerungen keine politischen Entscheide seien, sondern Rechtsanwendungsakte, dass man nicht mehr an den Urnen über Einbürgerungen abstimmen dürfe und dass ablehnende Entscheide zwingend zu begründen seien.
Roger Köppel in der WW18.08
Als Demokrat müsste das Volk der Souverän sein und auch in solchen Angelegenheiten abschliessend entscheiden können. Wenn man aber dem Volk die "Nüchternheit" zur rationalen Entscheidung abspricht, bricht man mit diesem Staatsverständnis.
Die Volksrechte und die Rechte der Volksvertreter bei Einbürgerungen wurden abgebaut, die Macht der Richter wurde ­gezielt vergrössert. Es ist ein Trend, der in der EU seit langem in zahlreichen, über Einbürgerungen weit hinausgehenden Bereichen des politischen Lebens zu beobachten ist. Die Entmachtung der Bürger und ihrer Parlamente zugunsten von Kommissionen und Gerichten wird selbst von EU-freundlichen Kommentatoren mittlerweile als grosses Problem der Union gewertet.
Roger Köppel in der WW18.08
Aber eben: Wenn man Demokrat wäre... :-)