Montag, 16. Mai 2011

Höhe der Strafe ist viertrangig

Vergleichsweise wichtig ist, ob geschieht. Vergleichsweise unwichtig ist, wie heftig das Geschehende ausfällt.
Hans-Jürgen Kerner, Tübinger Kriminologe

Prioritäten

  1. Am wichtigsten ist, ob Straftäter negative Reaktionen aus ihrem engeren sozialen Umfeld erwarten.
  2. An zweiter Stelle steht, als wie wahrscheinlich ein Täter eine Reaktion der Justiz erachtet,
  3. an dritter Stelle seine Chance, mit der Tat davonzukommen
  4. und erst an vierter Stelle die Höhe der Strafe.

Kerner empfiehlt aber auch keine generelle Milde: Wichtig sei, dass die Behörden prompt reagierten und Strafen auch auf die Situation der einzelnen Täter abstimmten.
Fabian Fellmann in der NZZaS vom 15.05.2011, Seite 14.

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