- Wanderten 1994 als Asylanten in die Schweiz ein
- Mann mit Vorstrafe
- 5 Kinder
- Arbeitslos – ganze Familie lebt von der öffentlichen Hand
- Geringe Sprachkenntnisse: ältester Sohn muss teilweise bei Beamtengesprächen übersetzen
--> Die Gemeinde Erlinsbach wies ihr Einbürgerungsgesuch ab
Das Bundesgericht kippt diesen Entscheid aufgrund folgender Punkte:
- unzureichende Protokollierung (ist auch schwierig wenn jemand gar nicht oder unverständlich spricht)
- Das erwartete Sprachniveau hätte vorgängig klar kommuniziert werden sollen (ebenfalls schwierig, wenn es derart mit den Sprachkenntnissen hapert)
Peter Keller in der WeWo19/11, Seite 12.
Enttäuschendes Bundesgericht.
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