Das Walliser Kantonsgericht hat eine von rund 40 Mitgliedern verschiedener Schwulen- und Lesbenorganisationen eingereichte Beschwerde abgewiesen. Es ging um eine Schmähschrift der Jungen SVP Wallis von 2009. Darin bezichtigte diese Homosexuelle "normabweichenden Verhaltens". Dies verstosse nicht gegen den strafrechtlichen Bereich und sei auch keine Ehrverletzung, so die Richter.20min vom 31.03.10, Seite 9.
Mittwoch, 7. April 2010
Homosexuelle unterliegen JSVP
Tags:
abnormal,
Ehrverletzung,
Homosexualität,
justitia,
Klage,
normabweichend,
Richter,
SVP
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen