Der deutsche Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat am Donnerstag in einem Grundsatzurteil verfügt, dass Nazi-Parolen in der Regel nicht mehr strafbar sind, wenn sie in eine andere Sprache übersetzt wurden. Konkret ging es um die in Deutschland verbotene rechtsextreme Gruppe «Blood and Honour». Ihr Name geht zwar auf die Hitlerjugend-Parole «Blut und Ehre» zurück, deren Verwendung als Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation strafbar ist. Doch da rechtsextreme Parolen nach Ansicht des Gerichts ihre charakteristische Prägung nicht allein dem Sinngehalt, sondern auch der deutschen Sprache verdanken, stellt die Übersetzung eine «grundlegende Verfremdung» dar, und diese wird von der Strafvorschrift nicht erfasst. Mit ihrem Schiedsspruch hoben die Richter das Urteil eines Landgerichtes auf. (NZZ)
Freitag, 14. August 2009
Satire und Fremdsprachen als Tor zur freien Meinungsäusserung
Nachdem bereits die Satire etwas mehr Meinungsäusserung offen lässt, kann nun auch der Wechsel in eine andere Sprache für mehr Freiheit nützlich sein. Das Korsett der political correctness muss gesprengt werden.
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