1931, zu Zeiten der demokratischen Weimarer Republik, beschloss der Reichstag die Reichsfluchtsteuer: «Eine Reihe von wohlhabenden Deutschen», hiess es in der amtlichen Verlautbarung zur Notverordnung, «hat im Jahr 1931 die deutsche Heimat verlassen, um sich im benachbarten Ausland anzusiedeln. Meist war für diesen Entschluss die hohe steuerliche Belastung in Deutschland massgebend. Es ist beobachtet worden, dass diese Personen nach ihrer Wohnsitzverlegung keineswegs die Beziehung zu Deutschland aufgegeben haben oder aufgeben wollen; sie halten sich auch nach Aufgabe ihres Wohnsitzes vielfach im Inland auf. Ein derartiges Verhalten bedeutet Verrat an der deutschen Volksgemeinschaft.» Nach der Machtergreifung Hitlers diente das Gesetz den Nazis zur Ausplünderung der jüdischen Auswanderer. Es wurde 1953 aufgehoben.
Markus Somm in der WW26.09, Seite 10f.
Donnerstag, 13. August 2009
Reichsfluchtsteuer
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