Donnerstag, 6. Dezember 2007

Der richtige Umgang mit dem ARG

Das Anti-Rassismus-Gesetz (ARG) verbietet das freie Wort und schützt ausgewählte Kreise doppelt vor bestimmten Äusserungen. Ein typisches Beispiel für die Überfülle von Gesetzen und den für die freie Meinungsäusserung schädlichen Einfluss der Linken in den 90ern.

Um der SVP zuvor zu kommen, welche eine Oppositionszeitung androhte, sollte Blocher als Bundesrat nicht wiedergewählt werden, lancierte die WOZ die Zeitung "Der Schweizer". Darin ist u.a. zu lesen:
GUT ZU WISSEN:

So erkennen Sie den Rumänen:

Aussehen: Der Rumäne hat dunkles Haar, das er mit glänzender Pomade nach hinten schmiert. Seine Augen sind fast schwarz und liegen tief in den Augenhöhlen, die Stirn ist flach und breit, der Kiefer markant. Leider gleicht er ein bisschen dem Italiener. Fachleute jedoch wissen: Er ist kein südländischer Typ, sondern ein Balkantyp.

Kleidung: Der Rumäne auf Diebestour trägt abgewetzte Bluejeans und kurze, oft auch zu kleine Jacken mit grossen Taschen. Seine Füsse stecken in Turnschuhen. Wenn seine Hände in Socken stecken, heisst es: Aufgepasst!

Weitere Merkmale: Goldketten um Hals und Handgelenk, gelbe Zähne, gebrochenes Deutsch.

blö in "Der Schweizer", Nr. 1 vom 5. Dezember 2007, Seite 3, als Beilage der WOZ.
Dieses Spielen mit Stereotypen dürfte vom Antirassismusgesetz bereits betroffen sein - schön wäre, wenn dies noch abgeklärt werden könnte. Doch es wird wohl kaum strafrechtliche Konsequenzen haben, denn es ist ja satirisch gemeint. Die WOZ zieht sich damit aus der Verantwortung: "Ein satirischer Beitrag zu den Bundesratswahlen."

Das ist der richtige Ansatz im Umgang mit dem ARG: Ich schreibe satirisch und das habe ich auch schon immer getan. Ein Disclaimer erübrigt sich damit. :-)

1 Kommentar:

amade.ch hat gesagt…

ich wüsste nicht, wann Du zuletzt einen satirischen beitrag geschrieben hättest. Du müsstest sie zumindest kennzeichnen. dann könnte ich vielleicht darüber lachen.