Mittwoch, 23. November 2011

Woran scheitern Ausschaffungen?


Rücknahmeländer entziehen sich ihrer Verantwortung:
Es ist schon vorgekommen, dass die Botschaft verneint hat, dass ein auszuschaffender Landsmann Pakistaner sei. Dabei hat der gleiche Botschaftsangestellte dem Mann einige Tage zuvor Papiere ausgestellt, um ihm die Heirat mit einer Schweizerin zu erleichtern. (Pakistan)

Falsche Asylanten werden gar nicht zurück genommen:
- Afrikanische Staaten lehnen es in der Regel ab, Papiere auszustellen, wenn Kinder involviert sind oder der Betroffene ein Kinde in der Schweiz gezeugt hat.

- Staaten weigern sich grundsätzlich Reisepapiere für nicht freiwillig ausreisende, falschen Asylanten auszustellen: Algerien, Russland, Afghanistan, Iran.

- Äthiopien oder Eritrea: "da läuft im Moment gar nichts".
- Staaten weigern sich weitgehend abgewiesene Asylbewerber zurück zu nehmen: China, Bangladesch, Pakistan
- Nach einem Gespräch mit einem Botschafter/Landsmann bestreitet der Auszuschaffende seine Nationalität.

Es ist schon vorgekommen, dass die Crew von Air Algérie einen einsteigenden Rückkehrer in arabischer Sprache informiert hat, er müsse nicht heimreisen, wenn er sich renitent verhalte. (eine BfM-Quelle)

Rücknahme wird verzögert oder erschwert

- schleppende Beantwortung der Fälle (Italien)
- Rückübernahmen werden mengenmässig beschränkt (Italien)
- Rückübernahmen sind während ausgedehnten Feiertagen nicht möglich (Italien)

Wenn Rom nicht will, ist das Dublin-Abkommen faktisch ausser Kraft gesetzt.

Die Auszuschaffenden widersetzen sich:
- physische Gewalt ist an der Tagesordnung
- Naives und lasches Vorgehen der Schweizer Behörden: Auszuschaffende dürften keine Möglichkeit haben, in die Illegalität abzutauchen. Eine Ausschaffung anzukündigen und zu hoffen, dass der Auszuschaffende dann dort wartet ist naiv. Das zeigen auch die Erfahrungswerte.

Philipp Gut in der WeWo45.11, Seite 32f.

Keine Kommentare: